Wichtig ist ... (KEINE BERATUNG!)

Ashitaka, Montag, 23.03.2020, 00:31 (vor 2179 Tagen) @ Mephistopheles1989 Views
bearbeitet von Ashitaka, Montag, 23.03.2020, 00:44

... sich jetzt schon soviel Ertragssteuern (Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer) wie steuerlich vertretbar durch Neufestsetzungsanträge (nicht nur nach vorne gerichtete Herabsetzungsanträge stellen) zurückzuholen und die Anzeigen auf Kurzarbeitergeld möglichst bis zum 31.12.2020 zu stellen.

Im späteren Jahresverlauf folgende Anzeigen/Anträge, egal ob Kurzarbeitergeld oder Vorauszahlungen betreffend, werden ganz sicher eine tiefgreifendere Begründung gegenüber den Ämtern erfordern und wieder ausführliche Prüfungen nach sich ziehen.

Auch sollten alle Register bei der seit dem 19.03.2020 eröffneten Stundungsdauer bis zum 31.12.2020 gezogen werden und den unterjährigen Stundungsanträgen der monatlichen/quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen mit Hinweis auf fehlende Besserung der wirtschaftlichen Situation erst zum Jahresende hin ausgepfeilte Ratenanträge folgen, die dann weit bis ins Jahr 2021 reichen.

Vollstreckt werden begründete Coronaaufschübe erst wieder ab dem 01.01.2021. Optimal wäre es deshalb schon jetzt stets aktualisierte Liquiditätsplanungen zu erstellen, die als Fortführungsprognose sämtliche Gläubiger mit ins Boot nehmen und über den 31.12.2020 hinaus die Rückführungsplanung der gestundenen Steuern darstellen. So können auch die Vollstreckungsmaßnahmen über den 31.12.2020 hinaus abgewendet werden. So konnten Mandanten schon in der Vergangenheit Umsatzsteuerschulden im zweistelligen Millionenbereich über mehr als 6 Monate abtragen ohne dass die Erhebungsstellen einen von der aufgestellten Fortführungsprognose/Insolvenzabwendung und damit zusammenhängenden Ratenplänen abweichenden, zunehmenden Druck aufgebaut haben. Wenn da nichts planungstechnisches vorhanden ist, hat man wenig Chancen auf den Staat als sich nun anbietenden Darlehensgeber. Das Angebot wird er genau so schnell wie es erstellt wurde bei fehlender Planungssicherheit wieder zurücknehmen.

Bis zum 31.12.2020 ist nun allen von der Corona-Krise umsatzgeschwächten Unternehmen die mit jeden Tag in der Begründung schwieriger werdende Möglichkeit eingeräumt worden (betrifft nicht die Lohnsteuer). Die sollte man nutzen und sich dahingehend beraten lassen. Denn so wie sich Scholz das mit den KFW-Anträgen und Bürgschaften vorstellt wird es nach meinen bisherigen Infos zweier Vorstände aufgrund der Ratingstandards, erforderten KDF-Berechnungen und Renta-/Liquiditätsplanungen nicht laufen. Die Hausbanken werden ihre Standards nicht runterschrauben können. Da müsste schon ein Rettungspaket auf den Weg gebracht werden dass das aktuell im Raum stehende um ein vielfaches übersteigt und den Kreditinstituten die notwendige Eigenkapitalbasis sichert. Die Kreditinstitute stehen wegen der viel zu starken Kreditvergaben und wegbrechenden Einnahmen schon jetzt am Anschlag und werden den faulen Kunden gar nicht erst ihre Zeit schenken. So werden die wenigsten einen Zugang erhalten und werden im Gegenteil sogar auf Kündigungen ihrer befristeten Linien oder befristeter Geldmarktkredite vertrauen können.

Keine Beratung, sondern nur ein allgemeiner Hinweis auf eine dringend notwendige Einzelfallberatung und schnelle Handlungsnotwendigkeit! Man wird sich auf deutlich härtere Gangarten der Kreditinstitute und Ämter im Anschluss an diese Sperrzeit einstellen müssen! Was man hat, das hat man! Und der Staat weiß genau, dass sich die Wirtschaft hier nicht sorgsam genug ins Zeug legen wird.

Wer Scholz genau zuhört, der weiß, dass der Staat mit seinen Haftungen mangels Tür öffnender Kreditinstitute gar kein Risiko eingehen wird. Das ist alles nur heiße Luft. Deshalb kann Scholz auch noch schmunzeln wenn er darüber spricht.

Herzlichst,

Ashitaka

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