Alle Schulen und Kindergärten werden geschlossen
Allerdings erst, wenn in der jeweiligen Einrichtung oder in den zugehörigen Familien das Virus aufgrund von verdächtigen Symptomen festgestellt wurde.
In den dann jeweils zurückliegenden 14 Tagen wird das infizierte Kind ausreichend Gelegenheit gehabt haben, die gesamten Tausend oder so Angehörigen der Schule unbemekrt anzustecken.
Das dürfte auch der geistig einfachst ausgestattete Beamte mit Entscheidungsbefugnis wissen. Ist es ein Straftatbestand, wenn Entscheidungsbefugte trotzdem gegen besseres Wissen nichts tun?