PSA ist vom Arbeitgeber zu stellen.
Ohne PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zur Arbeit gezwungen werden macht den Arbeitgeber direkt Schadenersatzpflichtig.
Das bei Verweigerung ohne PSA zu arbeiten irgendein Arbeitsgericht in D zugunsten des Arbeitgebers entscheidet, ist so gut wie ausgeschlossen.
Nur beim Militär verwirkst Du dein Recht auf Leben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian