Warum es nur 4 Wochen zu sehen ist

Lenz-Hannover, Montag, 13.01.2020, 00:01 (vor 1559 Tagen) @ Lenz-Hannover2369 Views

https://www.br.de/mediathek/hilfe

Videos des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen nicht alle unbegrenzt im Netz zur Verfügung stehen, so will es der Gesetzgeber (Telemedienkonzept des BR). Im sogenannten Verweildauerkonzept sind bestimmte Fristen definiert, die je nach Inhalt variieren können. Sie reichen von 24 Stunden bei Sportinhalten bis unbegrenzt bei zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten.


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