Kündigen. Nicht Arbeitsverweigerung, sondern KZ-Verweigerung.

neptun, Samstag, 11.01.2020, 05:23 (vor 1560 Tagen) @ SevenSamurai2263 Views

Hi SevenSamurai,

Was machen Menschen, die der Arbeitgeber zu einer Geschäftsreise dorthin zwingt?

am besten einen guten Anwalt nehmen und sofort selbst kündigen, denn damit ...

Eine Ablehnung wäre Arbeitsverweigerung und ein Kündigungsgrund.

... könnte man es (wie @Mandarin schon sagte) als KZ-Verweigerung behandeln.

Trotzdem viel Spaß dabei. <img src=" /> Die Zeiten sind nicht schön, aber war das wirklich jemals anders?

LG neptun

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