Bin dafür.

Naclador, Göttingen, Donnerstag, 18.07.2019, 11:05 (vor 2518 Tagen) @ Falkenauge2334 Views

Natürlich dürfen dann bis zum sechzehnten Lebensjahr die Erziehungsberechtigten das Wahlrecht stellvertretend für ihre Kinder ausüben...

Mal ehrlich, wer denkt sich so einen Schrott aus?


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