Bin dafür.
Natürlich dürfen dann bis zum sechzehnten Lebensjahr die Erziehungsberechtigten das Wahlrecht stellvertretend für ihre Kinder ausüben...
Mal ehrlich, wer denkt sich so einen Schrott aus?
Natürlich dürfen dann bis zum sechzehnten Lebensjahr die Erziehungsberechtigten das Wahlrecht stellvertretend für ihre Kinder ausüben...
Mal ehrlich, wer denkt sich so einen Schrott aus?