Das ist doch kein Problem.

nereus, Freitag, 09.11.2018, 09:51 (vor 2046 Tagen) @ Langmut3031 Views

Hallo Langmut!

Wenn Deine Freundin SCHON 15 ist, sehe ich das unproblematisch.
Immerhin lernen die lieben Kleinen schon in der Kita den Dildo kennen oder hat man das mittlerweile wieder abgesagt?

Aber, es ergeben sich ganz neue Probleme.
Geburtstag und Geburtsort gehörten bislang zusammen.

Nehmen wir einmal an, eine Person erblickte in einem Krankenhaus das Licht der Welt, das zum ursprünglichen Termin baulich vorhanden war.
Mit meiner „alter weißer Mann-Logik“ halte ich einen solchen Gedanken zumindest nicht für unvernünftig.

Nehmen wir nun an, daß dieses Gebäude beim korrigierten Termin nicht mehr existiert, weil es z.B. abgerissen wurde und dort jetzt ein Spaßbad steht oder noch besser ein Flüchtlingsheim.

Was bedeutet das für die verjüngte Person?
Wie konnte die deutsche, niederländische oder französische Mutter ihr Kind in einer Flüchtlingsunterkunft empfangen?
Hatte sie sich etwa mit einem feurigen Araber oder wilden Afghanen eingelassen?
Wer ist denn jetzt eigentlich der biologische Vater? [[hae]]

Und was passiert wenn man sich zu weit verjüngen läßt, z.B. um 70 Jahre, man aber erst 53 ist oder so? [[hae]] [[hae]]

Und wenn man sich verjüngen lassen kann, dann sollte man sich auch veralten lassen können.
Das würde ich z.B. umgehend wegen meines Rentenanspruch beantragen. [[euklid]]

Kann man sich dann auch neue Eltern aussuchen?
Ich würde z.B. gerne Sohn von Susanne Klatten sein oder von Theo Albrecht junior.

Also, wenn ich es mir recht überlege, kann man da durchaus kreativ sein.
Vor allem sollte ich endlich über ein Jura-Studium nachdenken. [[freude]]

p.s. Wenn nun jemand denkt, das wären alles absurde Ideen, die jeder Realität entbehren, der sollte sich den Fall der Deutschen anschauen, die vor 75 oder 80 Jahren in Polen GEBOREN wurden, das damals aber noch Ostpreußen oder Schlesien hieß und zum Deutschen Reich gehörte.

mfG
nereus


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