Haftstrafe bei einem Schaden von 8,99 Euro brutto

Otto Lidenbrock, Freitag, 09.03.2018, 15:30 (vor 2854 Tagen) @ Andudu2917 Views

...ärgerlich sind eher zu geringe Strafen für diverse andere, weil
zufällig deren Vorstrafenregister in Deutschland nicht verfügbar ist.

Anscheinend ist die Frau ja tatsächlich eine Wiederholungstäterin, also könnte man argumentieren, dass der Staatsgewalt ja gar keine andere Möglichkeit der Disziplinierung dieser Täterin bleibe. Andererseits finde ich die Verhängung einer Haftstrafe bei einem "Schaden" in Höhe von 8,99 Euro abzüglich Mehrwertsteuer, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird, ziemlich überzogen.


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