Du hast ja recht

Falkenauge, Freitag, 28.07.2017, 13:43 (vor 2481 Tagen) @ Monterone2237 Views

... trotzdem gilt das Recht, auch wenn es verbogen und nicht eingehalten und dies auch noch von den Parteikollegen des Bundesverfassungsgerichts unterstützt wird.
Und das Recht muss vertreten und verteidigt werden.


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