Bestrittene Forderungen.

Durran, Dienstag, 14.03.2017, 12:53 (vor 3360 Tagen) @ KatzeMinkaMorle5881 Views

Bestrittene Forderungen dürfen nicht mit Inkassounternehmen eingezogen werden.
Generell nicht. Von daher ist das Schreiben des Inkassounternehmen nichtig.
Dem Gläubiger bleibt hier nur der gerichtliche Klageweg. Ich würde es so dem Inkassounternehmen mitteilen.


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