Witwenrente

Rain, Dienstag, 12.12.2023, 17:13 (vor 138 Tagen) @ Olivia1886 Views

Liebe Olivia,


das gilt in Deutschland schon seit vielen Jahren:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Renten...

Ist der Hinterbliebene jünger als 47, erhält er nur 2 Jahre lang Rente, und nur 25 % des Rentenanspruchs des Verstorbenen.

Jetzt sind auch die Rentenansprüche im Arbeitsrecht gekürzt worden:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-3azr400-17-witwenrente-kuerzung-juengere-ehe...

Kürzung um 5 % für jedes Jahr der Altersdifferenz um mehr als 10 Jahre.

Ich erinnere mich an den Aufschrei unseres Versorgungswerks, als ein alter Anwalt kurz vor seinem Tod noch schnell geheiratet hatte, allerdings nicht seine Lebensgefährtin, sondern deren Tochter.

Daraufhin wurde die Satzung so geändert, daß die Ehe eine bestimmte Dauer haben mußte, um Witwenrentenansprüche auszulösen.

Die Kürzung nach Altersdifferenz wird sicher folgen.

Das ist natürlich auch eine Folge der Null-Zins-Politik, der Notwendigkeit des mündelsicheren Anlegens von Kapital der Rentenversicherer und auch eine Folge von Fehlentscheidungen, was die Anlage an sich angeht. Stichwort: Einkauf in Boomende Märkte kurz vor dem Kollaps.

Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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