Ist Auslegungssache

D-Marker, Freitag, 09.06.2017, 17:26 (vor 2515 Tagen) @ Gaby3975 Views

Kann ich dazu bitte mal Belege haben? Wenn ein Buch keine ISBN-Nummer hat,
dann ist das die Dämlichkeit des Verlages.

Wo bitte ist belegt, das Buch sei verboten? Von wem?

Unfug


Hallo Gaby.

Soweit ich weiß, war es zum Entstehungszeitpunkt (vor 1990) für Konz so gut wie unmöglich, einen Verleger zu finden.
Und ein Laie ist er da bestimmt nicht gewesen, denn sein Buch „!000 legale Steuertricks“ erschien da schon jährlich aktualisiert, ebenfalls weitere Bücher.
Habe davon noch ein Exemplar aus 1990, da steht auf dem Einband (hinten), dass sich bereits 1,8 Mio für den Konz (Steuer) entschieden haben.

Noch mal zum Heilungs-Buch:
Gleich auf der 3. Seite ist ein Schreiben vom Regierungspräsident Köln abgedruckt.
Vom 19.09.1989.

Betreff:
Durchführung des Heilmittelwerbegesetzes
Hier: Verbotene Werbung für Urmedizin

Sehr geehrter Herr…

In dem von ihnen verfassten Buch… werben Sie unverhüllt für Verfahren und Behandlungen der „Urmedizin“, wobei sich die Werbeaussage auf die Beseitigung und Linderung von Krankheiten, Leiden und krankhaften Beschwerden bei Menschen bezieht.
Die von Ihnen betriebene Werbung… verstößt in besonders krasser Weise gegen die §§3, 12HWG.
Verstöße gegen diese Bestimmungen des HGW sind als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt (max. 50.000 DM). Ich beabsichtige gegen Sie ein Bußgeld festzusetzen und gebe Ihnen hiermit rechtliches Gehör bis zum 15.11.1989.

Im Auftrag

Ja, Gaby, ob man das nun als Verbot sehen kann, weiß ich nicht.
Jedenfalls stehen im Nachfolgewerk, wie von @trosinette verlinkt, einiges nicht mehr.
Z.B. das eben von mir zitierte.
Unabhängig davon hat das Buch keine ISBN-Nummer.


Gruß
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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