Nichts dagegen zu sagen, was Du da schreibst, nur mit einer Einschränkung

helmut-1, Siebenbürgen, Montag, 11.03.2019, 05:43 (vor 1873 Tagen) @ Mephistopheles3350 Views

Da wird überhaupt nichts schwierig. Wenn das Geschäft Erträge abwirft
und davon Zahlungen bestritten werden, dann iss nichts mit Betrug. Probleme
gibt es allenfalls, wenn die Sozialabgaben nicht bezahlt werden.

Die Einschränkung: Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Mietvertrag) kein Liquiditätsnachweis von x Monaten (ich wusste was von drei, das kann aber auch mehr sein, - evtl. auf eine evtl. Kündigungsfrist bezogen, - das weiß ich nicht) existiert (Bankguthaben, oder Vertragsabschlüsse im entsprechenden Gewerbe), dann tritt das ein, was ich gesagt habe.

Natürlich kann man dann das vor Gericht so darstellen, dass man mit sicherem Geldeingang gerechnet hat, weil man diese oder jene Aussichten gehabt hat. Da kommts aber darauf an, wer gewiefter ist, - der Rechtsanwalt oder der Staatsanwalt und wie der Richter das sieht. So war es jedenfalls in den 80er und 90er Jahren. Wenn sich das geändert hat oder aufgeweicht wurde, dann ist meine Version überholt.

Wenn die einen Businessplan hat und den der Bank vorgelegt hat - anders
wird sie nicht an Bankgeld kommen - dann kannst du dir deinen Betrug
abschminken. Kein Staatsanwalt wird ein Verfahren auch nur in Betracht
ziehen.

Diesen Punkt habe ich natürlich nicht angeführt, - der trifft absolut zu. Ein zugesagter Bankkredit ist sogut wie Bargeld. Wie ich schon sagte, - es geht um den Nachweis der Liquidität zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beim Mietvertrag.

So, wie vattapitta das im 2. Kommentar geschildert hat, bin ich nicht von einem Businessplan bei der Bank ausgegangen, - so, wie sich die Frau verhält, verhält sich kein vernünftig denkender Gewerbetreibender. Eher denke ich da an die Mietnomaden, die gibt es nicht nur im privaten, sondern auch im gewerblichen Bereich.

Wenn die auch nur eine Miete bezahlt hat, dann kannst du den Betrug
ebenfalls vergessen. Wenn das Geschäft sich nicht so entwickelt wie
vorgesehen, dann ist das zwar kaufmännisch blöd, aber alles andere als
Betrug.

Würde mich wundern, wenn dem Staatsanwalt die Bezahlung einer Miete genug ist. Er könnte damit argumentieren (wenn keine Liquidität zum Tage x nachweisbar ist), dass es eine Art Glücksspiel war, dieser Gewerbebeginn, und dabei die Nichtbezahlung der Miete billigend in Kauf genommen wurde.


In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit; du musst zwar bei jedem mickrigen
Depperlesjob auf Verlangen des Arbeitgebers ein polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen, ich kann mich aber nicht erinnern, dass das bei
meinem Gewerbe jemals einer von mir verlangt hat. Auch nicht, wenn du mit
Millionen hantierst.

Ehrlich gesagt, ich kann mich auch nicht daran erinnern, - bei mir war das in den 70er Jahren. Das Beispiel, das ich angeführt habe (Führungszeugnis) bezieht sich auf Rumänien. Übrigens auch bei der ordnungsgemäßen Einrichtung eines dauernden Aufenthalts in Rumänien als Ausländer. Anis Amri geht nur in Deutschland, in Rumänien nicht. Dafür wird der Betrugsparagraph äußerst locker gehandhabt, weil hier noch das französische Recht vorherrscht, und nicht das römische.


Gruß Mephistopheles

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