Miete: Eingehungsbetrug, wenn Mieter bei Vertragsabschluss weiß, dass er die Miete nicht zahlen kann

Vatapitta, Montag, 11.03.2019, 09:28 (vor 1845 Tagen) @ Mephistopheles3267 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.03.2019, 09:45

Moin moin,

mir ist heute beim Aufwachen das Stichwort wieder eingefallen.

Die Suche ergab z. B. diesen Treffer.

Zitat: "..... Die Frage kann indes dahinstehen. Denn durch den Abschluss des Mietvertrages hat die Angeklagte nämlich den Vermieter über ihre Zahlungsfähigkeit getäuscht und dadurch bei ihm den Irrtum erregt, dass sie zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses von monatlich 1.300 DM willens und in der Lage war. Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt, damit schlüssig erklärt, bei Fälligkeit zahlen zu können (vgl. die Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 263 Rn. 7 b). Ob das für alle Vertragsverhältnisse gilt, kann dahinstehen. Es gilt nach Auffassung des Senats jedenfalls bei einem Schuldverhältnis wie dem Mietverhältnis, das in der Regel auf längere Dauer angelegt ist. Gerade bei diesem hat der Vermieter ein besonderes Interesse daran, einen solventen und zahlungsbereiten Mieter als Vertragspartner zu bekommen. Dies war die Angeklagte aber nicht. ....."

Heute Nachmittag habe ich einen Termin bei einem zur Sache passenden Anwalt.

Hier noch etwas zum Einmietbetrug bei Advocado

Danke

Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung