Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sylvia @, Montag, 29.05.2017, 22:54 vor 2526 Tagen 8631 Views

Für meine Eltern würde ich gerne eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen, in der sie sich gegenseitig bevollmächtigten.
[edit: vielleicht sollte ich das für meinen Mann und für mich auch gleich mit erledigen]

Für die Vorsorgevollmacht habe ich schon ein passables Formular gefunden:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Vorsorgevollmacht.pdf?__blob=publi...

Für die Patientenverfügung leider noch nicht. Frage: Hättet ihr da vielleicht ein gutes Musterdokument?

Generelle Frage: Was ist dabei zu beachten? Ich bin mir sicher, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht waren schon für viele von euch ein Thema.

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"Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral." (John Osborne)
"Der Gutmensch ist die logische Rückentwicklung des Menschen: Moral ohne Intelligenz." (unbekannt)

Meine Eltern haben sich für diese Patientenverfügung entschieden.

SevenSamurai @, Montag, 29.05.2017, 23:42 vor 2526 Tagen @ Sylvia 7587 Views

Meine Eltern haben sich für diese Patientenverfügung entschieden:

http://www.dbk.de/themen/christliche-patientenvorsorge/

http://www.dbk-shop.de/de/Deutsche-Bischofskonferenz/Gemeinsame-Texte/Christliche-Patie...

(Etwas weiter unten auch als pdf-Datei.)

Weiter hinten kann man ankreuzen, welche Massnahmen erfolgen sollen und welche nicht.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Notarsiegel mkT

day-trader @, Dienstag, 30.05.2017, 00:45 vor 2526 Tagen @ Sylvia 7543 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 30.05.2017, 15:20

Moin,

kann nur die Erfahrung beisteuern, daß das Siegel eines Notars jegliche Diskussion mit Ärzten, Bänkern etc. im Keim erstickt.
Die erlebte "Obrigkeitshörigkeit", besser vorauseilender Gehorsam oder schlicht Gekusche vor anscheinender Autorität, ist sensationell!

Tipps für einen möglichst niedrigen Gegenstandswert sowie der daraus folgenden Gebühr möge sich ein jeder selbst ausdenken (zum persönlich bekannten Anwalt und Notar gehen, sämtliche Immobilien und das komplette Vermögen angeben, wäre natürlich die ehrlichste Möglichkeit für ein paar Seiten "Standard-Textbausteine", die es auch kostenlos im Netz gibt, nur leider ohne Siegel und ohne "eingebaute Vorfahrt". <img src=" /> )

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Best Trade!!!

Notarsiegel

SevenSamurai @, Dienstag, 30.05.2017, 09:22 vor 2526 Tagen @ day-trader 6840 Views

Tipps für einen möglichst niedrigen Gegenstandswert sowie der daraus
folgenden Gebühr möge sich ein jeder selbst ausdenken (zum persönlich
bekannten Anwalt und Notar gehen,

Ich kenne weder einen Anwalt noch einen Notar persönlich (oder geschäftlich).

Wie vermeide ich, von denen abgezockt zu werden?

sämtliche Immobilien und das komplette Vermögen angeben,

Wie genau weist man das nach? Einfach eine Liste mitnehmen?

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Funktion (und evtl. Wirkung) des "Notarsiegels", evtl. Kostenbegrenzung und das Problem der sich ändernden Rechtslage

Literaturhinweis @, Dienstag, 30.05.2017, 12:35 vor 2526 Tagen @ SevenSamurai 6869 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 30.05.2017, 13:02

Siehe das aktuelle Buch der Stiftung Wernertest:

Das Vorsorge-Set: Patientenverfügung, Testament, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Ich kenne weder einen Anwalt noch einen Notar persönlich (oder geschäftlich).

Oh, Elysium!

Wie vermeide ich, von denen abgezockt zu werden?

Die staatstragende Antwort würde nun lauten: gehe nach Baden-Württemberg, dem Land mit den Amtsnotaren. In anderen Bundesländern ist der Notar freiberuflicher Unternehmer, wiewohl beliehener Beamter in seiner Notarfunktion, und oft gleichzeitig Rechtsanwalt, der natürlich geschäftliche Interessen hat wie alle, die gegen Geld tätig werden, auch Angestellte.

sämtliche Immobilien und das komplette Vermögen angeben,

"Als Geschäftswert ist grundsätzlich die Hälfte des vorhandenen Vermögens des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug anzusetzen."

Wer überschuldet ist, gibt sich also besser die Kugel ...

Ach nee, doch nicht:

"Die Gebühr ist auf maximal € 1.735,- begrenzt."

Wie genau weist man das nach? Einfach eine Liste mitnehmen?

Ich kenne das aus ähnlich gelagerten Fällen, daß der Notar da mit Augenmaß vorgeht, zudem kann er nicht Detektiv spielen. Und wer bereit ist, die Deckelungssume zu berappen, ist jeglicher Nabelschau sowieso enthoben.

Nur: wie soll das sonst festgesetzt werden? Hartz-IV-Empfänger, bitte subventioniert mit Bitcoin zu Reichtum gekommene Foristen?

Die nächste Frage ist die des Testaments.

Notarielle Patientenverfügung, aber Laientestament, erscheint mir eine u.U. lange nachwirkende Kombination ...

Damit kann man sich u.U. immerhin dagegen absichern, daß eine habsüchtige nicht verheiratete Geliebte mit einem geschickt gefälschten, angeblich "handschriftlichen" Privattestament aufwartet, nachdem der Erblasser sich dazu nicht mehr äußern kann.

Was uns wieder zum Thema Patientenverfügung und Notarsiegel bringt:

Ich glaube nicht, daß ein "Notarsiegel an sich" einen Sinneswandel bei einem gestandenen Arzt bewirkt.

Man muß zudem zwei Arten der notariellen Handlung unterscheiden:

- die Beurkundung und

- die Beglaubigung.

Bei letzterer leistet man nur seine Unterschrift in Anwesenheit des Notars, so daß klar ist, daß diese nicht gefälscht ist. Ob der Unterzeichner "bei Sinnen" war, besagt dies nicht.

Jedoch sagt eine notarielle Beurkundung mehrere Dinge aus:

a) es ging dem eine rechtliche Beratung nach -so sollte es zumindest sein- neuester Rechtslage voraus.

b) Der Notar "bezeugt", daß der Unterzeichnende im "Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" war, als die Urkunde aufgenommen wurde. Das sichert einen gegen diesen Einwand; auf einen Streit, ob der Notar vielleicht eine verkappte Testierunfähigkeit verkannt habe und einen Psychiater hätte hinzuziehen müssen, wird sich keiner einlassen wollen.

c) Da der Notar die gesamte Urkunde verliest (außen in Basel-Land), bevor sie unterzeichnet und gesiegelt wurde, belegt das, daß der spätere Patient wußte "was er tat" und nicht, wie beim Einkauf die AGB, den Entwurf von Nina Hagen gar nicht gelesen hatte.

d) Und nicht zuletzt beweist es dem Arzt gegen jeglichen möglichen Einwand, daß dies tatsächlich das "Original" der bei Bewußtsein erlassenen Anweisungen dessen ist, den er vor sich hat, und nicht etwa eine im Nachhinein von Erbschleichern erzeugtes Dokument, das dazu dient, qua Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen schneller ans Erbe zu kommen. Auch das kommt vor!

Der Arzt wiederum begeht unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Tötung, wenn er nicht bis zum Äußersten geht, das Leben seines Patienten zu "retten". Für den, anders als für die ums Bett stehenden schimpfenden Verwandten, steht seine ganze Existenz auf dem Spiel!!!

Und für das Klinikunternehmen steht zudem viel Geld auf dem Spiel.

Der Arzt hat also auch ein Anrecht darauf, daß ein lebensverkürzendes Unterlassen dem "letzten Willen" des Patienten entspricht. Oft hat er oder ihm bekannte Kollegen schon negative Erfahrungen gemacht.

Eine Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" allein reicht z.B. nicht aus.

Ist das Leeren einer Bettpfanne nicht vielleicht lebensverlängernd???

Auch der Arzt hat ein Leben, und das muß noch lange weitergehen, er hat Familie und Kollegen, denen er verpflichtet ist usw.

Was ein Problem nicht aus der Welt schafft:

Die Rechtslage ändert sich ab und zu abrupt und gravierend durch höchstrichterliche Rechtsprechung. Ein großer Krankenhausträger hat selbstverständlich seine eigene hervorragende Rechtsabteilung, ebenso wie die Berufshaftpflicht des Arztes.

Einarbeiten ins gegenwärtige Umfeld kann man sich z.B. mit:

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe: Rechtssicherheit bei Ausstellung und Umsetzung - Mit umfassenden Mustertexten und Lexikon der medizinischen und pflegerischen Begriffe

oder

Vorgesorgt: Tipps, Formulare, Vollmachten, Checklisten und Verfügungen Taschenbuch

Man müßte also, will man im entscheidenden Moment, da man nicht mehr testierfähig ist, sicher sein, daß die Verfügung noch rechtlich durchführbar ist, sie von einem Rechtsanwalt gelegentlich (jährlich?) auf eine evtl. notwendige Anpassung an die aktuelle Rechtslage überprüfen lassen.

Womit der Zirkus von vorne losgeht.

Desselbe gilt für die meisten Testamente, die nicht berücksichtigen, daß Opa das Haus inzwischen verkauft hat gegen lebenslanges Wohnrecht, und der eine Enkel gegen seine Verpflichtung, Opa zu pflegen, damit er möglichst lange in der Wohnung bleiben kann, die Einliegerwohnung übertragen bekam, nachdem vorher das Haus in Eigentumswohnungen geteilt wurde.

Da diese z.T. grundbuchlich gewahrten Stipulationen nicht von einem Testament beeinträchtigt werden können, sind viele, viele, viele, auch notariell errichtete, Testamente oft teilunwirksam bis gesamtnichtig, mit Folgen bis hin zur Nachlaßversteigerung, wenn nur so "das Erbe auseinandergesetzt" werden kann.

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Dein Hinweis 'Amtsnotare'.....

ottoasta @, Dienstag, 30.05.2017, 14:56 vor 2526 Tagen @ Literaturhinweis 6079 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 30.05.2017, 15:23

........ist nicht ganz richtig!

Hier in Bayern ist ein Notar grundsätzlich vom Staat berufen und übt keine Rechtsanwaltstätigkeit aus! Ist ihm verboten! Er ist somit als neutral anzusehen!

Ich habe zusammen mit meiner Frau alles auf einen 'Aufwasch' gemacht:

Ehe- und Erbevertrag
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht

Alles beim Notar, nach gründlicher, zeitaufwändiger Beratung!

Hat mich keine 1000.- EUR gekostet!
Die Notare haben eine Gebührenordnung, sind aber teilweise verhandlungsbereit.

Mein Notar hat schon mehrfach für mich beurkundet, GmbH-Gründung, Umschreibung, Auflösung, Neugründung usw.
Außerdem Grundstücksgeschäfte usw.

Wir kennen uns also schon lange, daher auch sicher keine Abzocke!

Geht in Bayern auch nicht!

Otto

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Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

Es schwirrt der Mensch, solang' er schwebt ...

Literaturhinweis @, Dienstag, 30.05.2017, 15:49 vor 2526 Tagen @ ottoasta 6223 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 30.05.2017, 16:02

........ist nicht ganz richtig!

Aber doch, da steht:

"... oft gleichzeitig Rechtsanwalt ..."

Ich hatte nicht vor, eine Vorlesung über die Historie und geographische Verteilung des Notariatswesens zu halten.

Auch wenn manche immer meinen, meine hilfreich gemeinten und an ganz andere Foristen gerichteten Ausführungen durch Korinthenkackereien unterminieren zu sollen.

Vgl. den Sonderfall Baden-Württemberg.

Hier in Bayern ist ein Notar grundsätzlich vom Staat berufen und übt keine Rechtsanwaltstätigkeit aus!

Ja, und? Ich hatte gesagt "oft". Im einen Bundesland so, im andern anders. In einem alles drei.

Ist ihm verboten! Er ist somit als neutral anzusehen!

Quatsch ...

Mein Notar hat schon mehrfach für mich beurkundet, GmbH-Gründung, Umschreibung, Auflösung, Neugründung usw. Außerdem Grundstücksgeschäfte usw.
Wir kennen uns also schon lange, daher auch sicher keine Abzocke!

Je länger Ihr Euch kennt, desto neutraler wird er vermutlich?

Je nach Lage geht das so:

Notar: "Sie möchten sicher noch etwas in Ruhe besprechen, ich gehe solange 'raus!"

In der Zeit wechseln irgendwelche hohen Summen Bargeld den Besitzer.

Danach wird, trotz der Gefahr der Nichtigkeit, protokolliert.

Soviel zur Staats- und Rechtstreue und Neutralität.

Von einem, der echte Erfahrung hat.

Macht das jeder Notar? Natürlich nicht! Nicht, daß ich nochmal falsch zitiert werde ...

Aber das nächste Mal werde ich auch noch in extenso darauf eingehen, daß das steuerfreie Brennen von Schnaps in Teilen Deutschlands zu 200 Litern pro Jahr erlaubt ist, in anderen nur zu 100 Litern, wegen Napoleon.

Oder daß in Frankfurt, bis zur Liberalisierung der Brandversicherung, es Immobilien gab, für deren eine Hälfte die Hessische Brandversicherungskammer zuständig war, für die andere die Allianz oder ein anderer Privatversicherer. Auch wegen Napoleon.

Auch Larry Silversteins Geschichte ist zu komplex für manche.

Sagt eben der Staatskanal.

Würdest Du bitte jedes Foristen Anmerkungen auf die gleiche Goldwaage legen? Würde mir viel Arbeit ersparen ...

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Quod liced jovi non liced bovi?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 31.05.2017, 11:25 vor 2525 Tagen @ Literaturhinweis 5345 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 31.05.2017, 14:04

Ich hatte nicht vor, eine Vorlesung über die
Historie und geographische
Verteilung des Notariatswesens
zu halten.

Unser Generalexperte. Er ist nicht nur Fachanwalt für alles, Medizinkoryphäe, Kernkraftingenieur, Kinderpsychologe usw, nein, er ist auch Rechtshistoriker.

Auch wenn manche immer meinen,
meine
hilfreich gemeinten
und
an ganz andere
Foristen gerichteten
Ausführungen durch
Korinthenkackereien
unterminieren zu sollen.

Ich möchte mal den Tag erleben, wo du eine Aussage korrigierst. Es würde ja schon reichen zu sagen: "Ich habe das so oder so gemeint."

Was mir übel aufstößt, ist der Umstand, dass du über 10 Posts hinweg hin- und herdisputieren kannst, um dann irgendwann rauszulassen, dass dich eine unzulässige Verallgemeinerung stört. So etwas bringt nur in deinen Augen Erkenntnisgewinn!

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Was ist von DIPAT-Patientenverfügungen zu halten?

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Mittwoch, 31.05.2017, 06:29 vor 2525 Tagen @ Literaturhinweis 6058 Views

Hallo Literaturhinweis,

vor ein paar Tagen habe ich erfahren, dass es einen Startup zur Patientenverfügung gibt: www.dipat.de

Angeblich laufend juristisch aktualisiert, die Wünsche des Klienten werden übersetzt in Ärztesprache, ein Aufkleber auf der Gesundheitskarte weist direkt auf die Patientenverfügung hin, Angehörige werden im Fall der Fälle per SMS oder email benachrichtigt usw.

Sie werben mit:
"DIPAT ist ein neuartiger, fachärztlicher Onlinedienst"
"Erster Onlinedienst für wirksame Patientenverfügungen"

Siehe auch:
http://www.startupvalley.news/de/dipat-patientenverfuegung/

Die Präsentation hinter dem folgenden Link ist etwas veraltet, aber vielleicht interessant für die Leser des Gelben, weil dies ein Schritt war an Fördergelder zu kommen:
https://www.gruenderszene.de/galerie/pitchdeck-dipat?pid=14172

Im Gelben habe ich noch nichts zu DIPAT gefunden, deshalb hier diese Nachfrage.

Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Da halte ich mich 'raus

Literaturhinweis @, Mittwoch, 31.05.2017, 11:54 vor 2525 Tagen @ Konstantin 5531 Views

vor ein paar Tagen habe ich erfahren, dass es einen Startup zur Patientenverfügung gibt: dipat.de

Ja, auf die bin ich im Laufe meiner Recherchen auch gestoßen.

Sie werben mit:
"DIPAT ist ein neuartiger, fachärztlicher Onlinedienst"
"Erster Onlinedienst für wirksame Patientenverfügungen"

So ähnlich klang das auch bei Pixelpark oder EM-TV [[freude]]

Soll heißen, ich werde einen Teufel tun, irgendein Startup zu "bewerben", genauso, wie bei Bitcoin.

Diese Erfahrungen darf jeder selbst machen.

Ich habe keine Patientenverfügung, die dann, wenn ich in Somalia, Thailand, Süd-Afrika oder Irland, auch nur meinetwegen Estland "im Busch" bin, keiner lesen und verstehen kann, ich dort auf eine ganz andere Rechtslage treffe und was der Komplikationen mehr sind.

Ich befasse mich eher damit, meinen Motor in jeder Lage souverän selbst abschalten zu können, wenn es meiner Meinung nach an der Zeit ist.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Hinweise aus dem Busch ...

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 31.05.2017, 18:44 vor 2524 Tagen @ Literaturhinweis 5371 Views

Ich habe keine Patientenverfügung, die dann, wenn ich in Somalia,
Thailand,
Süd-Afrika
oder
Irland,
auch nur meinetwegen Estland "im Busch" bin, keiner lesen und verstehen
kann, ich dort auf eine
ganz andere
Rechtslage treffe
und was der Komplikationen mehr sind.

Das wäre für jemanden, der seinen Lebensmittelpunkt in der BRD hat, eine alberne Argumentation. Du hast im Ausland und speziell im Busch eher das Problem, überhaupt eine vernünftige Behandlung zu bekommen.

Ich befasse mich eher damit, meinen Motor in jeder Lage souverän selbst
abschalten zu können, wenn es meiner Meinung nach an der Zeit ist.

Das will ich sehen, wie du selbst souverän deinen Motor abschaltest, wenn du nach einem Unfall im Koma liegst.

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Bundesanzeiger

Reffke @, Dienstag, 30.05.2017, 02:19 vor 2526 Tagen @ Sylvia 7456 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 30.05.2017, 15:24

Hallo Sylvia,

schau bitte mal hier nach:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/patientenverfuegung.html

http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/muster-formulare/

https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html

MfG, Reffke

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Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
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==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

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