Kfz-STeuer bei landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist ein Unding, bzw. reine Abzocke.

Dieter, Donnerstag, 14.12.2023, 12:23 (vor 137 Tagen)3721 Views

Hallo,
es ist im Rahmen der neuen Steuererhöhungen als Ausgleich für die Kosten der militärischen Ukrainehilfe auch vorgesehen, daß eine "Steuervergünstigung" für selbstfahrende landw. Arbeitsmaschinen vorgesehen ist. (hat auch schon der Bundesrechnungshof gewünscht)

Zuerst muß man anmerken, daß die bisherige "Befreiung" gar keine Befreiung war, sondern da landw. Arbeitsmaschinen den öffentlichen Straßenraum nicht in nennenswerter Weise im Verhältnis zur Gesamtnutzung in Anspruch nehmen, liegt überhaupt kein Anlaß für eine Besteuerung vor. Genausogut könnte man auch eine Kfz-Steuer auf Radlader oder selbstfahrende Bagger oder, oder, oder verlangen.

Viel mehr Anlaß für eine (Kfz)Besteuerung gäbe es bei E-Bikes, normalen Rädern, E-Rollern, etc.
Bei denen kann man tatsächlich von einer Befreiung sprechen, da sie typischerweise den öffentlichen Straßen- und Wegebau beanspruchen.

Gruß Dieter

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung