Wer einen Anspruch auf Etwas zu haben behauptet, muss dies belegen.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß dies weltweit an den Grenzen mittels akzeptierter Reisedokumente und Visa passiert. IMHO gilt das auch für die EU, in der Asylanträge im Ersteintrittsland zu stellen sind, und das entspechende Dokumente ausstellt. Für Schlauchboote, die in Helgoland anlanden, wäre Deutschland zuständig und kann dann Fingerabdrücke nehmen, soviel es lustig ist.
Grüße