NetzDG im Konflikt mit dem GG

Socke ⌂, Mittwoch, 07.03.2018, 15:39 (vor 2244 Tagen) @ DT3877 Views

Ich habe nur Tatsachen geschildert und die Rechtslage, ausgehend von Art.
120 GG, geschildert.

Das ist richtig und trotzdem gilt das heute als "Hassrede" und steht unter dem maasschen Verbot.
Kurz, das Gesetz steht im Widerspruch zum GG und würde einer (unabhängigen) juristischen Überprüfung nicht standhalten. Da wir aber keine unabhängige Justiz haben, kommen die Irren damit durch und Nachteile und demnächst sicher auch Verurteilungen durch dieses Gesetz werden erstmal seinen Lauf nehmen.


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