Zitat daraus bzgl. BAUMaßnahmen (mT)

DT, Mittwoch, 07.03.2018, 12:48 (vor 2244 Tagen) @ Reffke4225 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 07.03.2018, 13:00

Die rechtlichen Grundlagen für die Präsenz legen das NATO-
Truppenstatut aus dem Jahr 1951 und das Aufenthaltsabkommen aus dem Jahr
1954 und zusätzliche Vereinbarungen, wie das Zusatzprotokoll zum NATO-
Truppenstatut. Die Nachvollziehbarkeit der Folgekosten der Anwesenheit der
NATO-Truppen ist nach wie vor nicht gegeben, umso weniger weil seit dem
Jahr 2004 Kosten für die Stationierung, Baumaßnahmen und Verteidigungsfolgekosten auf verschiedene Einzelpläne des Haushalts des Bundes verteilt
werden. Bis heute gibt es keine umfassende regelmäßige Unterrichtung der
Bundesregierung über den Aufenthalt, die Folgen und die Tätigkeiten ausländischer Streitkräfte in Deutschland sowie über die gewährten Sonderrechte,
obwohl große Teile der in direkter Nachbarschaft von Liegenschaften lebenden
Bevölkerung von den ausländischen Truppen gewährten Sonderrechten und
Privilegien negativ betroffen sind.


Desweiteren (S. 13):
Welche Areale können nach Kenntnis der Bundesregierung von auslän
dischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei genutzt
werden bzw. werden zur kostenfreien Nutzung überlassen?
Kosten in welcher Höhe fielen normalerweise bei kostenpflichtiger Nutzung dieser Areale an?
Neben den in der Antwort zu Frage 22a genannten Wohnungen ist den Streit
kräften insgesamt eine Fläche von ca. 66000 ha (660 km²) zur ausschließlichen militärischen Nutzung unentgeltlich überlassen worden. Es handelt sich dabei im
Wesentlichen um Kasernen, Camps, Truppen- und Standortübungsplätze, Flugplätze, Schießstände und Munitionsdepots.
Die Bundesregierung liegen hierüber keine Angaben vor, da aufgrund der völkerrechtlichen Vereinbarung die unentgeltliche Überlassung der Liegenschaften verpflichtend ist.


[[hae]] Ach so? Welche völkerrechtliche Vereinbarung? Die würde mich doch interessieren. Art. 120 GG? Besatzungsrecht? Krieg verloren? Reparationen? Feindstaatenklausel? WELCHES Völkerrecht ZWINGT Deutschland dazu, den Amis und den ganzen anderen Besatzern die ganzen Liegenschaften UNENTGELTLICH zu überlassen?


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