Bezahlte Propaganda

Falkenauge, Donnerstag, 19.07.2018, 08:21 (vor 2108 Tagen) @ aliter2983 Views

Immerhin für 2. Wohnungsnutzer bringt das was.

Nun hatte ich bis vor ca 1.5 Jahre seit Einführung der Gebühr eine
2.Wohnung und musste natürlich recht umfangreiche Rechnungen der
"Servicestelle" für diese Wohnung nachzahlen.
Auf allen Überweisungsbelegen an die og. Stelle habe ich immer "unter
Vorbehalt der Rechtmässigkeit" geschrieben.

Hat jemand Infos, ob eine rückwirkende Zurückforderung möglich/sinnvoll
ist?

Das Gericht hat ja den Landesgesetzgebern für eine gesetzliche Änderung Zeit bis zum 30. Juni 2020 gegeben. Solange gilt also noch das Unrecht. Aber ich würde es wegen Deines Vorbehaltes versuchen.

Das Gericht malt im übrigen ein unglaubliches Idealbild des öffentlichen Rundfunks, das mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat. Die Realität besteht aus täglicher einseitiger Propaganda und Entstellungen der Wirklichkeit.
Insofern hat das Gericht einen Maßstab für die Sender aufgestellt, an dem sie zu messen sind, ob die Sendungen wirklich einen "Vorteil" für die Bürger bedeuten, der den Zwangsbeitrag rechtfertige, wie es schreibt.

Das kann eindeutig widerlegt werden. Daher verweigere ich weiter die "Zwangsgebühr für betreutes Denken" und warte nach 10 Monaten immer noch auf die Ablehnung meines Widerspruches gegen den Festsetzungsbescheid, den ich mit vielen eindeutungen Nachweisen von Propaganda begründet habe.

Mit diesen Begründungen werden ich notfalls bis zum BVerfG klagen und es dort mit seinen eigenen Argumenten konfrontieren. Das hätte natürlich eine viel größere Wirkung, wenn viele aus denselben Gründen die Zahlung verweigern und sich anschließen würden.


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