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Das kann eindeutig widerlegt werden. Daher verweigere ich weiter die
"Zwangsgebühr für betreutes Denken" und warte nach 10 Monaten immer noch
auf die Ablehnung meines Widerspruches gegen den Festsetzungsbescheid, den
ich mit vielen eindeutungen
Nachweisen
von Propaganda begründet habe.Mit diesen Begründungen werden ich notfalls bis zum BVerfG klagen und es
dort mit seinen eigenen Argumenten konfrontieren. Das hätte natürlich
eine viel größere Wirkung, wenn viele aus denselben Gründen die Zahlung
verweigern und sich anschließen würden.
Hallo Falkenauge,
Deine Vorgehensweise finde ich gut. Ggf. sollt ich mich Dir anschließen, bin noch unschlüssig.
Gruß Dieter