Honit qui mal y pense!
Das gestern von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil bestätigt
übrigens ein Gesetz, das auf das Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht.
2010 überlegten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie mit der Rundfunkgebühr
alle Haushalte - auch diejenigen, die kein Empfangsgerät besaßen - abkassieren könnten.
Das entscheidende Gutachten dafür verfasste Paul Kirchhof, der die Haushaltsabgabe vorschlug.
Daraus entstand dann der sogenannte „Rundfunkbeitrag“, der die GEZ-Gebühr ersetzte .
P.K. schrieb vor acht Jahren: „Der Abgabentatbestand muss deshalb grundsätzlich
auf den Menschen, nicht das Empfangsgerät ausgerichtet werden.“
Im Urteil von F.K. heißt es: „Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten
oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.“
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https://www.journalistenwatch.com/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/
mfg
mm