Honit qui mal y pense!

manni meier, Donnerstag, 19.07.2018, 23:29 (vor 2110 Tagen) @ aliter1451 Views

Das gestern von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil bestätigt
übrigens ein Gesetz, das auf das Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht.

2010 überlegten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie mit der Rundfunkgebühr
alle Haushalte - auch diejenigen, die kein Empfangsgerät besaßen - abkassieren könnten.
Das entscheidende Gutachten dafür verfasste Paul Kirchhof, der die Haushaltsabgabe vorschlug.
Daraus entstand dann der sogenannte „Rundfunkbeitrag“, der die GEZ-Gebühr ersetzte .

P.K. schrieb vor acht Jahren: „Der Abgabentatbestand muss deshalb grundsätzlich
auf den Menschen, nicht das Empfangsgerät ausgerichtet werden.“

Im Urteil von F.K. heißt es: „Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten
oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.“

Honit qui mal y pense! [[smile]]

https://www.journalistenwatch.com/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/

mfg
mm


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