Aufstand im Medien-Bordell gegen Merkel?

nereus @, Dienstag, 28.02.2017, 16:22 vor 2617 Tagen 10957 Views

Wer hätte das gedacht? [[hae]]

Das ist ein gezielter und scharfer Schuß in Richtung Kanzleramt. [[top]]
Deswegen sollte er im Netz verbreitet werden.

Auslöser war diese Bemerkung der Soros-Trojanerin: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“

Quelle: http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/

Wenn das Erna Krause aus Castrop-Rauxel ihrer Nachbarin über den Balkon mitteilt, kann man damit leben.
Nicht jedoch wenn das die Bundeskanzlerin verkündet.
Daher hat ein Focus-Redakteur jetzt blank gezogen.

„Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt“ – mit diesem Satz hat Angela Merkel eine rote Linie überschritten.
Sie ist eine offene Feindin des Grundgesetzes.
Artikel 20 GG und 116 GG, sämtliche Grundgesetzkommentare und Urteile definieren das Staatsvolk als Gesamtheit der deutschen Staatsbürger.
Artikel 20 GG – die Staatsfundamentalnorm – unterliegt dem Ewigkeitsprinzip; er lässt sich noch nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages abschaffen oder substanziell ändern.

Noch nie seit 1949 hat jemand an der Spitze der Bundesregierung gestanden, der eine zentrale Norm der Verfassung aushebeln will.

Das ist nicht etwa ein Versehen:
Merkels Integrationsbeauftragte Özoguz stößt mit ihrer Forderung, auch Nicht-EU-Bürgern ohne deutschen Pass das Wahlrecht zu verleihen, in die gleiche Richtung.
Unter verfassungsgemäßen Bedingungen hätte die Kanzlerin Özuguz spätestens dafür entlassen müssen, falls sie tatsächlich eine gegenteilige Meinung hätte.
Jetzt wird deutlich: sie denkt genau so.

Quelle: https://www.facebook.com/alexanderswendt/posts/1883287648608247

Das ist sehr mutig, Herr Wendt, denn das wird Folgen für sie haben.
Applaus für einen der Wenigen mit Rückgrat!

[[applaus]] [[applaus]] [[applaus]] [[applaus]] [[applaus]] [[applaus]] [[applaus]] [[applaus]]

mfG
nereus

Die Lächerlichkeit des GG's.

XERXES @, Dienstag, 28.02.2017, 16:57 vor 2617 Tagen @ nereus 7914 Views

Hallo Nereus,

da haben wir es mal wieder. Die Auslegbarkeit dieses Verfassungsderivates.

In Art. 20 GG Abs. 2 heisst es:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Dort steht eben nicht: vom Deutschen Volk! Erst in Abs. 4 (Recht zum Widerstand) ist von allen Deutschen die Rede.

Es geht letztlich nur um die Wahlberechtigten. Gib jedem hier das Wahlrecht und Art. 116 GG kannst Du in die Tonne kloppen.

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

An welchem Recht sich Merkel orientiert

Monterone @, Dienstag, 28.02.2017, 17:30 vor 2616 Tagen @ XERXES 7321 Views

Hallo Xerxes,

Dort steht eben nicht: vom Deutschen Volk! Erst in Abs. 4 (Recht zum
Widerstand) ist von allen Deutschen die Rede.

Es geht letztlich nur um die Wahlberechtigten. Gib jedem hier das
Wahlrecht und Art. 116 GG kannst Du in die Tonne kloppen.

Das GG können wir sowieso auf Rollen wickeln und es im kleinsten Raum unserer Wohnung endlich einer sinnvollen Verwendung zuführen.

Wenn das GG nicht gilt, ja, was gilt denn dann?

Diese Frage versuche ich seit vielen Jahren zu klären und habe folgende Antwort gefunden, die selbstverständlich der Revision offensteht.

Für Merkel und alle Demokraten ist nicht maßgeblich, was im Grundgesetz oder anderen Paragraphensammlungen steht, sondern etwas anderes: der babylonische Talmud!

Setzt man diese Gesetzeswerk auf intuitive Weise, aus dem Bauch heraus, als X in eine Gleichung ein, wie das 10jährige Schüler ganz selbstverständlich schaffen, schreibt der Lehrer an die Tafel *2 + X = 5* und fragt, wie groß X ist, werden fast alle die richtige Antwort finden, selbst wenn sie nicht wissen, wie eine Gleichung korrekt gelöst wird.

Auf ähnliche Weise bin ich auf den Gedanken gekommen, die wahre und einzig maßgebliche Verfassung aller westlichen Staaten ist vielleicht der babylonische Talmud.

Bis jetzt kann mein bescheidener Verstand unter Annahme dieser Größe X alles erklären, sämtliche Rechtsbrüche und Verfassungsverstöße der Regierung Merkel-Schäuble.

Wie wir wissen, wird Merkel nicht müde, laufend ihre Solidarität mit dem auserwählten, nicht etwa deutschen Volk zu bekunden und im Gegenzug mit Ehrungen geradezu überhäuft.

Läge es da nicht nahe anzunehmen, daß sich Merkels Solidarität auch auf die Rechtsvorstellungen dieses Volkes erstreckt, die im babylonischen Talmud niedergeschrieben wurden?

So gesehen wäre Merkel gar keine Rechtsbrecherin mehr, sondern Erfüllerin des Gesetzes.

Monterone

Schließlich beansprucht die Frankfurter Schule die juristische Deutungshoheit für sich.

XERXES @, Dienstag, 28.02.2017, 17:39 vor 2616 Tagen @ Monterone 6734 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 28.02.2017, 17:49

Die Frankfurter Schule nach Adorno, eigentlich: Theodor Ludwig Wiesengrund.

Ist aber für die heutige Zeit nicht eher der Jerusalemer Talmud maßgeblich? Ist schließlich jünger.

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Muss man da mehr wissen? Ich denke nicht, Nachfolgendes genügt doch....

ottoasta @, Dienstag, 28.02.2017, 20:02 vor 2616 Tagen @ XERXES 6254 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 28.02.2017, 20:08

.........aus Wiki:

Wie nur wenige Vertreter der akademischen Elite wirkte er als „öffentlicher Intellektueller“ mit Reden, Rundfunkvorträgen und Publikationen auf das kulturelle und intellektuelle Leben Nachkriegsdeutschlands ein und trug – mit allgemeinverständlichen Vorträgen – gewollt und mittelbar zur demokratischen Umerziehung des deutschen Volkes bei.[1][[top]]

Freund von A. Schönberg, Horkheimer, usw. Noch Fragen?

Otto

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Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

Merkel schafft Fakten gegen das Grundgesetz

Falkenauge @, Dienstag, 28.02.2017, 17:50 vor 2616 Tagen @ Monterone 6636 Views

... das ist das Entscheidende. Sie redet nicht viel - dieser Satz jetzt hinter "der roten Linie" löst vielleicht was aus (ich glaubs aber nicht) - sondern sie schafft durch die Öffnung der Grenzen vollendete Tatsachen, die nicht wieder völlig rückgängig zu machen sind. Wenn die (islamischen) Migranten um 2040 die Mehrheit im Lande stellen, und das Wahlrecht haben, ist die Sache gelaufen.

Also das Entscheidende sind die fortgesetzten faktischen Verfassungsbrüche, für die es kein institutionelles Korrektiv in diesem korrupten Staat gibt. Denn alle Parteien des Bundestages ziehen an einem Strang.

Der Begriff 'Volk' in Staatsrechtslehre und Grundgesetz meint das DEUTSCHE Volk - Frau Merkel ist Nicht-Juristin ...

Literaturhinweis @, Dienstag, 28.02.2017, 18:14 vor 2616 Tagen @ XERXES 7740 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 28.02.2017, 18:37

... was sie keinesfalls entschuldigen kann, in der Tat hat sie eine Grenze übertreten. Sie kann ja auch nicht per 'Kanzlererlaß' Gesetze ändern, meint das aber so. Leider hat sie noch nicht versucht, über Wasser zu gehen, sonst hätte sich das Problem längst erledigt.

Man braucht das m.E. nicht so kompliziert zu machen. Die Auslegung eines Wortes in einem Gesetz, insbesondere einem Verfassungstext muß so vorgenommen werden, daß sie im Kontext des gesamten jeweiligen Gesetzes und u.U. Rechtsgebietes erfolgt und sich möglichst widerspruchsfrei und zwanglos einordnen läßt. Frau 'Dr.' Erika kann so natürlich dann leichter von allgemeiner Volkskriminalität reden.

Das bundesdeutsche Grundgesetz, der Name für die 'übergangsweise' bundesdeutsche Verfassung, angelehnt an den Namen der südafrikanischen oder niederländischen, von der auch schon andere abgeschrieben haben, verwendet den Begriff "Volk" im Sinne von Staatsvolk durchaus konsistent. Mitnichten wird der Begriff erst in 'Erst in [Artikel 20] Abs. 4 (Recht zum Widerstand)' verwendet, sondern bereits in Artikel 1, Absatz 2:

"Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

Der Begriff, wie Frau Doktor der Metaphysik Erika Merkel ihn verwendet, bezieht sich ausschließlich auf Bundesbürger und im Ausland lebende deutscher Staatsangehörige; diese 'Deutschen' im Gesetzessinne (minus der im Ausland lebenden Deutschen) plus die Nichtdeutschen sich im Bundesgebiet aufhaltenden dagegen heißen 'die Bevölkerung', Nachweise unten. Verfassungs- und Staatsrecht überläßt ein kluger Kanzler oder Bundespräsident i.d.R. seinen Beratern auf diesem Gebiet. Kluger.

Nachweise im Einzelnen:

Grundgesetz, Ratifizierungsvermerk am Anfang: "... Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder ..."

Präambel: "... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. ... Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk ..."

Art. 10, Abs. 2: "Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane"

Art. 11, Abs. 1: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet."

Daraus folgt, daß Asylbewerbern und generell alle Ausländern und Staatenlosen Einschränkungen auferlegt werden können, etwa, was die Entfernung aus einem zugewiesenen Landkreis angeht usw. Daß dies im Fall Anis Amri -und bestimmt in unzähligen anderen- so gut wie nicht eingefordert wurde, sieht man. Das ist Staatsversagen, ebenso wie Frau Merkels loses Mundwerk in Sachen 'Volk' oder Herrn Gabriels Äußerungen zum 'Pack'.

Art. 12a, Abs. 3: "... Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung ... Versorgung der Zivilbevölkerung ..."

Artikel 17 (Petitionsrecht): "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

'Jedermann' sind alle Weltbürger im In- und Ausland, die Bevölkerung sind der Teil der Weltbevölkerung, der sich zu der Zeit innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (und im Zweifel auf Schiffen unter deutscher Flagge und Luftfahrzeugen unter deutscher Hoheit sowie, um ganz genau zu sein, in Deutschen Botschaften und evtl. Konsulaten im Ausland, soweit sie deren Personal oder 'Gefolge' [Familienangehörige, manchmal sogar Bedienstete] sind).

Daß hier 'Jedermann' jeden, auch am Nordpol, bedeutet, kommt daher, daß ja z.B. jemand, der meint, er habe ein Recht, in die Bundesrepublik einzureisen, sich sonst nicht als Petent an den Bundes- oder einen Landtag wenden könnte.

Art. 17a, Abs. 2: "... einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung ..."

Art. 20, Abs. 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt."

Daß Frau 'Dr.' Merkel niemals recht haben kann, sieht man daran, daß eben ein gesetzgebendes Organ nicht von Ausländern und Staatenlosen gewählt werden darf. Das Kommunalwahlrecht steht dem nicht entgegen, denn die Gemeinderäte und -versammlungen sind keine 'gesetzgebenden' Organe, wiewohl sie, ein Grenzfall, Satzungen erlassen können, soweit die Satzungshoheit ihrer jeweiligen Gebietskörperschaft eben reicht, vgl. Art. 28, Abs. 1 unten.

Art. 21, Abs. 1: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."

Auch Art. 24, Abs. 2: "... friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt ..." ergäbe keinen staatsrechtlichen Sinn, wenn der Deutsche in Frankreich dort zum 'Volk' gehörte.

Art. 26, Abs. 1: "... friedliche Zusammenleben der Völker ..."

Art. 28, Abs. 1: "In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar ..."

Hier wird ganz deutlich, daß der Verfassungsgeber das Volk auf die Deutschen bezieht, sonst müßte er nicht eine 'auch'-Klausel beifügen.

Vgl. auch Volksentscheide und Volksbefragungen, Art. 29 - hier sieht man übrigens sehr schön, daß es auch noch das 'Volk eines Bundeslandes' gibt, auch wenn es nicht mehr, wie noch z.T. in der Weimarer Republik, Länderstaatsangehörigkeiten gibt.

Art. 38, Abs. 1: "... Vertreter des ganzen Volkes ...", Abs. 2: "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; ..."

Hätte das jemals jemand -außer 'Frau' Merkel-, anders verstanden, so hätten schon seit 1949 alle Ausländer und Staatenlosen Wahlrecht in der Bundesrepublik.

Art. 56 (Amtseid) "... daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen ..." - Wäre sie vom 'Volk' in ihrer 'Rechts'auffassung gewählt worden, stünde da kein Adjektiv.

Art. 116, Abs. 1: "... Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit ..."

Art. 146: "... für das gesamte deutsche Volk ..."

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Das ist doch der Knackpunkt....Der Kontext...

XERXES @, Dienstag, 28.02.2017, 21:34 vor 2616 Tagen @ Literaturhinweis 5850 Views

Man braucht das m.E. nicht so kompliziert zu machen. Die Auslegung eines Wortes in einem Gesetz, insbesondere einem Verfassungstext muß so vorgenommen werden, daß sie im Kontext des gesamten jeweiligen Gesetzes und u.U. Rechtsgebietes erfolgt und sich möglichst widerspruchsfrei und zwanglos einordnen läßt. Frau 'Dr.' Erika kann so natürlich dann leichter von allgemeiner Volkskriminalität reden.

Wer legt den Kontext fest, bzw. definiert diesen?

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Da stelle' mer ons mal janz domm: "Herr Dokter: wat is' 'n Appendix?" Drum antwortet unser Hauptjurist den Hobbyjuristen immer

Literaturhinweis @, Mittwoch, 01.03.2017, 03:01 vor 2616 Tagen @ XERXES 5906 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 06.03.2017, 19:20

so kryptisch und überlässt die Arbeit gerne den andern Hobbyjuristen, die dann in arge Bedrängnis kommen und ihr Unsicherheit dadurch bemänteln müssen, daß sie nicht-einschlägige rechtsphilosophische Erwägungen anstellen.

Das ist doch der Knackpunkt ... Der Kontext ... Wer legt den Kontext fest, bzw. definiert diesen?

Jedenfalls nicht Nicht-Juristin Erika Merkel, Doktorin der Metaphysik.

Die juristische Ausbilldung zum sog. 'Volljuristen', dem, mit der 'Befähigung zum Richteramt', später als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt die 'Rechtspflege' anvertraut ist, dauert (mindestens) sechs Jahre (acht Semester Regelstudienzeit    |    Erste Juristische Staatsprüfung    |    zwei Jahre Vorbereitungsdienst    |    Zweite Juristische Staatsprüfung und, bei gutem Betragen, in Berlin am Kammergericht noch die    |    Dritte Juristische Staatsprüfung - "Better no man than Bettermann").

Der 'Kontext' ist ein Begriff aus der (juristischen) Hermeneutik, im Falle des Grundgesetzes beginnt er erstmal im engeren Sinne vorne bei der Überschrift 'Grundgesetz' und endet mit dem Artikel 146, weshalb ich genau daraus so ausführlich zitiert habe.

Ich weiß schon, warum der Hausjurist des Forums ungern sich in weiteren Erklärungen verliert - man kommt mit dem eingefleischten Nichtjuristen dann vom 'Hölzchen aufs Stöckchen' und womöglich in argumentative Bedrängnis; und am Ende merkt man, daß man soviel Zeit gar nicht erübrigen kann und dann läßt man es in vorauseilender Weisheit gleich von Anbeginn an sein.

Dennoch: ein Text ist ein 'Gewebe' aus Sätzen, im Wesentlichen. Der Kontext z.B. eines Absatzes in einem Roman könnte das Kapitel des Romans sein, in dem der Absatz steht. Der Kontext des Kapitels wiederum könnte der gesamte Roman sein, von dem das Kapitel ein Teil ist.

Nun könnte dieser Roman aber Teil einer Trilogie sein, oder, wie bei Harry Potter, einer von gar sieben Bänden.

Nehmen wir an, die Romantrilogie handele vom Schicksal eines Protagonisten, der in Wirklichkeit 'schwul' ist, was aber erst in der Mitte des dritten Bandes aufgedeckt wird. In den ersten beiden Bänden handelt er jedoch bereits auf eine Art und Weise, die jedem unbefangenen und uneingeweihten Betrachter eigenartig erscheinen muß. Ihm begegnen Schicksalsschläge, meinetwegen eine gescheiterte Ehe, die kinderlos blieb, er wird in einer finsteren Gasse verprügelt und ausgeraubt usw. usf. die im Lichte der Auflösung im dritten Band plötzlich folgerichtig erscheinen (vergleiche eine solche Entwicklung, wenn auch mehr im Kontext eines Bildungsromans, gewürzt mit Geheimgesellschaften, in Goethes Wilhelm Meisters Lehr- und Wanderjahren).

Für den Literaturwissenschaftler und -interpreten wie auch für den gebildeten Leser, an den sich diese Romantrilogie richtet, ist klar, daß es sich hier um eine Aneinanderreihung von Chiffren gehandelt hat, die erst im nachhinein erklärbar werden, nachdem man in der Mitte des dritten Teils angelangt ist. Dann plötzlich erscheint all das 'folgerichtig' und man begreift dann auch die (z.B. gesellschaftspolitische) Aussage, die der Romanautor 'transportieren' wollte, etwa seine Zeitkritik, etwa, wenn der Roman zu einer Zeit erschienen ist, in der Homosexualität noch strafbar und sozial geächtet war.

Hier muß also der Literaturinterpret auch den zeitgenössischen Kontext mit einbeziehen, ohne den evtl. die Romanaussage einem späteren Leser völlig unverständlich bleibt, nach dem Motto, das am Stammtisch in angeheiterter Runde feinsinnig so formuliert werden könnte: "Wo is'n do des Problem???".

Nehmen wir jetzt weiter an, daß einige Jahrzehnte nach Erscheinen des schwulen Schicksalsromans ein Regisseur diesen für die Bühne adaptiert, lange, nachdem Homosexualität entkriminalisiert wurde und jeder Regierende Bürgermeister, der etwas auf sich hält, sich zu dieser seiner bekennt. Im Hamburger Schauspielhaus also wird der Romanheld in die heutige Zeit versetzt und in einem Szenium sieht man über einer Tür zu einer studentischen Beratungsstelle 'LBGT-Treff' prangen.

Hier ist erneut ein erweiterter Kontext notwendig, nicht nur muß der Zuschauer, um das zu verstehen, den zeitgenössischen Kontext der schicksalhaften Romanfigur kennen, evtl. auch Teile der Lebensgeschichte des Romanautors, wenn dieser selbst homosexuell gewesen sein sollte (man betrachte Thomas Mann, dessen Tod in Venedig ohne seine unterdrückten Neigungen schwerer verständlich ist als in Kenntnis dieser und wenn man sich soweit biographisch auskennt, dann auch ganz anders darüber nachdenkt, warum wohl seine Frau Katja hat ihre Brüste verkleinern lassen usw.), er muß auch die weniger zeitlosen, zeitgebundenen Themen, etwa die derzeitige Genderdebatte, kennen.

Kontexte, wohin man blickt, nicht wahr?

Im Falle des Grundgesetzes muß man dann wissen, warum, was dem vorausging, die Beratungen des parlamentarischen Rates, warum es so genannt wurde (und nicht schon gleich 'Verfassung') und wie die damalige Rechtsauffassung zu vielen dort verwendeten Begriffen war. Der 'Wille des Gesetzgebers', der in der Gesetzesinterpretation eine entscheidende Rolle spielt, muß nunmal ermittelt werden, wenn es Zweifel gibt oder eine Auslegung streitig ist. Man, insbes. ein Richter, kann nicht seine Meinung an die Stelle des (erkennbaren) Willens derer setzen, die solch ein Gesetz ja in mehreren Ausschüssen zuvor, u.U. jahrelang, beraten und dann in mehreren Lesungen verabschiedet haben. Ja, und er hat einen weiteren 'Kontext' zu beachten, nämlich, inwiefern es seit Inkrafttreten des Gesetzes bereits (höchst-) richterliche Entscheidungen gegeben hat, ob und inwieweit diese einschlägig sind und ob die 'Zeiten' eine evtl. schonende Weiterentwicklung im heutigen Kontext erfordern.

Da die heutigen Zeiten deutlich schnellebiger sind als früher, kann man solche Wandlungen schön am Internet- und Datenschutzrecht beobachten, wo sich alle paar Monate Probleme auftun, hinter denen Gesetzgeber und Rechtsprechung oft nur noch 'hinerherhecheln' können.

Nun, da hört es aber nicht auf, jedenfalls, was das Grundgesetz angeht. Um es zu verstehen, muß man zwei weitere Kontexte kennen, nämlich einmal die Verfassung der Weimarer Republik, auf die z.T. sogar direkt im Grundgesetz als auszugsweise weitergeltend Bezug genommen wird, und die Rechtsauffassungen und das Führerprinzip im Dritten Reich, Dinge, die das Grundgesetz ganz entscheidend geprägt haben.

Aber auch da hört's nicht auf, man muß ganz allgemein von Staatsrechtslehre eine Ahnung haben, von Rechtsgeschichte, insbes. den Einflüssen des römischen und germanischen Rechts und von Montesquieu und der Lehre von der Gewaltenteilung usw.

Kein Wunder, dauert das vier Jahre plus zwei Jahre praktischer Vorbereitungsdienst und dann ist 'so einer' i.d.R. immer noch nicht unbedingt sattelfest, sondern neigt u.U. dazu, sich an Schematismen zu klammern. Nicht umsonst erleben Anwälte ebenso wie untergeordnete Instanzen immer wieder ihre Überraschungen, wenn Obergerichte, insbesondere Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungericht, eine scheinbar einfache Sache in einen größeren Kontext stellen und daraus dann Dinge ableiten, die man -nur aufgrund des reinen Gesetzestextes- 'nicht für möglich' gehalten hätte.

Diese Verfahrensweisen und bestimmte rechtliche Grundüberzeugungen unter Juristen sind weltweit ziemlich gleich - weshalb ein deutscher Anwalt sich mit einem singaporeanischen Richter (in Englisch) wesentlich einvernehmlicher meinetwegen über das Strafverfahrensrecht in der Türkei unterhalten kann, als ein deutscher Jurist mit einem deutschen Nicht-Juristen über den Diebstahlsparagraphen 242.

Weshalb sich leidgeprüfte Juristen dann auch scheuen, überhaupt auf solche Fragen einzugehen. Was ich aber für gefährlich halte, denn, wenn mich mein Eindruck nicht täuscht, hat in den letzten vierzig Jahren eine gewaltige Erosion des Rechtsempfindens eingesetzt, ein Vertrauen in den Rechtsstaat ist über weite Strecken komplett abhanden gekommen, ohne daß man aber nun in der juristischen Laienschar dafür einen Ersatz hätte. Ein Rechtsstaat kann jedoch nur funktionieren, darum der Titel dieses Beitrages, wenn es eine Art Grundvertrauen in die Juristenzunft gibt, genauso, wie Medizin nur funktionieren kann, wenn es ein Grundvertrauen in die Ärzteschaft und deren Können gibt. Nicht, daß in vielen Fällen bei beiden Professionen auch Mißtrauen angebracht wäre - aber auch hier: wer möchte nach einem Unfall mt x Knochenbrüchen und im Koma liegend noch anfangen, über die Zuverlässigkeit und das Können eines Unfallchirurgen zu debattieren?

In solchen Fällen muß das 'flutschen'. Der Oberarzt hat soviele Blinddärme gesehen, beginnend mit der anatomischen Ausbildung im Medizinstudium, daß er einfach nicht mehr darüber diskutiert 'ob es ihn gibt oder nicht'.

Ebensowenig möchte einer, in dessen Haus eingebrochen wurde, nicht einen Polizisten vor der Haustür finden, der Kontextdebatten darüber führt, ob ein Diebstahl in heutiger Zeit, wo ein Großteil des Einkommens durch staatliche Umverteilung erzielt wird, überhaupt noch so genannt werden dürfe, und ob der Kauf des Fernsehers nicht vielleicht dann doch eher ein verdeckter Raub sei, evtl. noch Sklavenarbeit in vietnamesischen 'sweat shops' ins Spiel bringt, und dann achselzuckend wieder auf dem Absatz kehrt macht, weil er sich des 'Kontextes' des Satzes "Wer einem andern in der Absicht ..." nicht klar ist???

Also: hinterfragen ist ja immer schon ganz nett und schön, aber wer so etwas auf einem Fachgebiet nonchalant ins Grundsätzliche ziehen will, muß sich dann auch gefallen lassen, daß man ihn bittet, sich seinerseits erstmal grundsätzlich einzuarbeiten. 'Sie haben einen Blinddarm, glauben Sie mir!' ... und der Jurist 'hat Recht'.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Noch einer mit Rückgrat. CDU-Mann Bosbach.

Tünnes @, Dienstag, 28.02.2017, 17:28 vor 2616 Tagen @ nereus 7590 Views

Wobei sein Widerspruch (natürlich) milder formuliert ist, als beim Focus-Redakteur.

http://www.bild.de/politik/inland/wolfgang-bosbach/wer-das-volk-ist-und-wer-nicht-50612...
"
Um dieses Zitat der Kanzlerin geht es
„Die Zeit der deutschen Einheit, die Zeit, als der Eiserne Vorhang fiel, die Zeit, als Europa zusammen gewachsen ist, war eine wunderbare Zeit. Und deshalb gibt es auch keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk ist. Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“
– Angela Merkel am Samstag bei einer CDU-Veranstaltung in Stralsund.

Oha. Da müssen die Mütter und Väter unserer Verfassung aber radikal undemokratisch unterwegs gewesen sein, denn in Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz ist nicht von „der Bevölkerung“, sondern vom „Volke“ die Rede, das in Wahlen und Abstimmungen die Staatsgewalt ausübt.

Immerhin wird deutlich, dass es einen Bedeutungsunterschied zwischen den Begriffen „Volk“ und „Bevölkerung“ gibt. Das diskriminiert nicht, es differenziert: zwischen der Gesamtheit aller Personen, die in einem (Staats-)Gebiet leben – und dem (Staats-)Volk, dem viel zitierten „Souverän“.

Gruß

P.S. Das diese anti-deutsche Aussage der antideutschen Kanzlerin
in den MSM überhaupt Erwähnung findet, zeigt m.E., dass die Lügenmedien informiert sind,
dass ihre Zeit abgelaufen ist (der Mohr hat seine Schuldigkeit getan[[zwinker]] )
und ab Herbst dann Deutschland in anderer
(Marionetten-)Regie abgeschafft, bzw. dann abgeschulzt werden soll.

dazu Schulzes Dreck

Dieter, Dienstag, 28.02.2017, 18:17 vor 2616 Tagen @ Tünnes 6921 Views

bearbeitet von Dieter, Dienstag, 28.02.2017, 20:14

Hallo Tünnes,

P.S. Das diese anti-deutsche Aussage der antideutschen Kanzlerin
in den MSM überhaupt Erwähnung findet, zeigt m.E., dass die Lügenmedien
informiert sind,
dass ihre Zeit abgelaufen ist (der Mohr hat seine Schuldigkeit
getan[[zwinker]] )
und ab Herbst dann Deutschland in anderer
(Marionetten-)Regie abgeschafft, bzw. dann abgeschulzt werden soll.

in dem Zusammenhang verstehe ich dann aber nicht, wieso ein beantragter Untersuchungsausschuß des EU-Parlaments, die ungesetzlichen Machenschaften ihres ehemaligen Präsidenten, namens Schulz, zu untersuchen, nicht nur mit den Stimmen der SPD-Sozialisten-Franktion, sondern auch mit den Stimmen der CDU torpediert und abgeblockt wurde.

Es sieht so aus, als gäbe es ein Agreement zwischen CDU und SPD, beim Schulz keinen Dreck sichtbar zu machen, der an ihm klebt.

Gruß Dieter

Du meinst ein Agreement zwischen der antideutschen Einheitspartei CDUSPDGrüneLinks und sich selbst? :-) (oT)

Tünnes @, Dienstag, 28.02.2017, 18:40 vor 2616 Tagen @ Dieter 5748 Views

- kein Text -

Wie Dieter Hildebrandt schon sagte, es ist schwierig eine Faust zu ballen, wenn man seine Finger überall drin stecken hat.

siggi, Dienstag, 28.02.2017, 19:14 vor 2616 Tagen @ Dieter 5909 Views

bearbeitet von siggi, Dienstag, 28.02.2017, 20:06

Oder, um einen anderen Sinnspruch zu zitieren, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

LG

siggi

Es sieht so aus, als gäbe es ein Agreement zwischen CDU und SPD, beim
Schulz keinen Dreck sichtbar zu machen, der an ihm klebt.

Gruß Dieter

dafür hat das EU-Parlament die Immunität von LePen aufgehoben

Dieter, Dienstag, 28.02.2017, 20:57 vor 2616 Tagen @ siggi 5795 Views

Oder, um einen anderen Sinnspruch zu zitieren, eine Krähe hackt der
anderen kein Auge aus.

Es sieht so aus, als gäbe es ein Agreement zwischen CDU und SPD, beim
Schulz keinen Dreck sichtbar zu machen, der an ihm klebt.


So sind sich alle Krähen einig.

Gruß Dieter

Fasching 2017 in Schland. Kinder, Kinder das wird lustig / von Hopi

Leserzuschrift @, Dienstag, 28.02.2017, 19:47 vor 2616 Tagen @ nereus 6747 Views

Helau @nereus :-)!

Das Medienbordell auf Hochtouren nicht erst seit heute, Faschingsdienstag, den 28 FEB 2017. Was für ein geiler und vor allem genialer Satz: "Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt."

Eigentlich schreiben die Hopi ja gerne mal über diverse Banden, aber og. und wachsweich geschrubbelter Satz hat es wahrlich in sich. An schwachsinnigem Sinngehalt nur noch allerschwerst zu überbieten. Ehrlicher wäre es seitens der Regierenden SOFORT verlautbaren zu lassen, daß JEDER MENSCH auf der WELT, der es bis nach GERMANIEN schafft, sofort alternativ-, und bedingungs-los lebens-länglich alimentiert wird bei gleichzeitig ver-brieftem un-beschränktem Zuzugs-Recht für "ALLE SEINE FREUNDE auf der bösen bösen WELT".

Desweiteren wäre zu überlegen, ob nicht JEDER GERMANE ab sofort prophylaktisch zwangs-ver-pflichtet wird mindestens einen Neu-An-Kömmling, Facharbeiter und Erdenmensch aus egal woher bei sich alternativlos aufzunehmen. Mit der Firma Steiff könnten Sonderverträge für eine Anfangstranche in Höhe von 100 Millionen "Welcome Teddy Bären mit Knopf & Pistole im Ohr" geschlossen werden.

FAZ.it ... ... ... ... :-).

Lustig ist auch, daß der Baukonzern P. Holzmann sich augenblicklich angeblich bei Trump bemüht einen Happen am GROSSEN MEXIKANISCHEN MAUERBAU abzubekommen. Ohne Frage, beim/im Mauerbau haben die Germanen einen ca. 50-jährigen Know How - Vorsprung, inklusive bereits integrierter Selbstschußanlagen und all dem Krims Krams was man darum herum noch dazu braucht. Der römische Limes war imgrunde eine Beleidigung der germanischen Seele. Die chinesische Mauer war weit aus sophistischer, wenngleich auch unter der Herrschaft von "MAO ze TUNG BETON" in den öffentlich-zugänglichen Geschichtsbüchern alles andere als größtes Bauwerk der Menschen geschildert. Die gesamte CHN-Mauerstory ist weitere gut gemachte PR-SAGA-Story samt der un-sinnigen Behauptung man könnte sie sogar vom MOND aus (Weltraum) sehen <img src=" />!

In Germanien geht man dagegen den diametral entgegengesetzten Weg einer totalen Grenz-, bzw. Landesöffnung für Hinz & Kunz, für Grethi & Plethi und alle lebenden Lebewesen, die sich auf ein, zwei, drei oder 1000 Beinen (= Tausendfüßler) zu uns bewegen können.

Das GRAND CHESS, was vom Spiel "ZWICK-MÜHLE" kurzfristig dazwischen gespielt wird, auf voller Fahrt voraus. Die Hopi sehen diesbezüglich keinerlei aufkommende Probleme, im Gegenteil > WIR SCHAFFEN DAS! = aber WAS?


Immer schön fröhlich & korrekt bleiben,
dann wird alles gut :-).


Heinz Becker * Die Welt rückt näher (Teil 1) / PRÄDIKAT: unbezahlbar & unerreicht <img src=" /> <img src=" /> <img src=" />

https://www.youtube.com/watch?v=lL5AJoafsEY


Heinz Becker * Die Welt rückt näher (Teil 2) / PRÄDIKAT: unbezahlbar & unerreicht <img src=" /> <img src=" /> <img src=" />

https://www.youtube.com/watch?v=qMX5f0ZLWIE


Viva la pura vida,
Hopi

N a c h m u s i k a l i s i e r t


Chris Roberts * Die Maschen der Mädchen * <img src=" />

https://www.youtube.com/watch?v=ykX8tQzxYHo


Alberto Tomba wins slalom (Wengen 1992) * <img src=" />

https://www.youtube.com/watch?v=E2VOCKmAtOk


Peter Orloff * Jeder hat dich gern doch nur einer hat dich lieb * <img src=" />

https://www.youtube.com/watch?v=rDG3QtS8TLs


Carl Orff * O Fortuna * Carmina Burana * <img src=" /> <img src=" /> <img src=" /> MEISTERWERK!

https://www.youtube.com/watch?v=bQcEG-C4vCo

Erna Krause und Jutta Drögemöller aus Castorp-Rauxel gibt es nicht mehr

Theo Stuss @, Dienstag, 28.02.2017, 19:54 vor 2616 Tagen @ nereus 6733 Views

Dort leben nur noch Türken und Araber.

Ich bin voriges Jahr durch meine Geburtsstadt Hohenlimburg,- gehört heute zu Hagen-, gefahren, um das Grab meiner Großeltern zu besuchen.

Hohenlimburg, am Rande des Sauerlandes, war vom Krieg verschont worden und noch bis vor kurzem ein schmuckes Städtchen. Vor sieben Jahren gab es im Zentrum noch den Supermarkt von Kaisers Kaffee. In der Altstadt aus Fachwerk das Restaurant Alt-Limburg, auch einen Italiener, Griechen, Jugoslawen und einen Chinesen. Zum Sauerland hin gab noch den "Falschen Hasen", wo wir den achtzigsten Geburtstag meines Großvaters in den 90er Jahren gefeiert hatten. Der ist abgrissen !

Jetzt ist alles zu. Wirklich alles!

Kein Kaisers Kaffee, keine Bäckerei, kein Schlachter. Und da der Türke eben nicht nicht für Buntheit sorgt, gibt auch keinen Italiener, Griechen und Chinesen mehr. Aber die Schilder hängen noch da.

Das Hohenlimburger Schloß ist als Ausflugsort geschlossen, auch sein Restaurant, wo meine Eltern ihre Hochzeit gefeiert hatten. Dabei hätten Musels als Anhänger der Scharia allen Grund, die gruselige "schwarze Hand" im Schloß zu sehen. Die wurde einem Buben im 13. Jhr. abgeschlagen, weil er die Hand gegen den Vater erhoben hatte. Meine Großeltern schleppten mich immer dahin, wenn ich nicht brav gewesen war.

Alles zu!

Ich wundere mich, daß das evangelische Krankenhaus, wo ich geboren bin, noch geöffnet ist.

Ansonsten vergammelt alles.

Existiert das Stahlwerk von ThyssenKrupp noch?

siggi, Dienstag, 28.02.2017, 20:04 vor 2616 Tagen @ Theo Stuss 6125 Views

bearbeitet von siggi, Dienstag, 28.02.2017, 20:08

Da habe ich mich früher öfter beruflich bedingt herum getrieben. War Kunde von uns.

LG

siggi

Ja und von Hoesch habe ich auch was gesehen.

Theo Stuss @, Dienstag, 28.02.2017, 20:31 vor 2616 Tagen @ siggi 5932 Views

Oder ist es dieselbe Kiste?

In Hohenlimburg-Elsey gibt es noch etwas Leben. Zur Lenne und zum Nahmer Bach hin ist alles tot!

Hoesch, ja, gehört dazu. (oT)

siggi, Dienstag, 28.02.2017, 21:39 vor 2616 Tagen @ Theo Stuss 5163 Views

- kein Text -

Ich glaube, du meinst den "Lahmen Hasen" in der Nahmer. (oT)

Volker @, Dienstag, 28.02.2017, 20:53 vor 2616 Tagen @ Theo Stuss 5423 Views

- kein Text -

Kann nichts dafür! Das sage ich seit meiner Kindheit so! (oT)

Theo Stuss @, Dienstag, 28.02.2017, 21:42 vor 2616 Tagen @ Volker 5225 Views

- kein Text -

Das Schloss wird jetzt vom Fürst bewirtschaftet.

Volker @, Dienstag, 28.02.2017, 22:10 vor 2616 Tagen @ Theo Stuss 5538 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 28.02.2017, 22:21

Eintritt wird schon für den Hof fällig, ansonsten ist deiner Schilderung nicht viel hinzuzufügen.
Könnten wir uns kennen?

Bin nicht in Hohenlimburg aufgewachsen!

Theo Stuss @, Dienstag, 28.02.2017, 22:18 vor 2616 Tagen @ Volker 5467 Views

Vor kurzem war das Schloß noch dicht gewesen. Naja, immerhin!

Mina Knallenfalls und Zuckerfritz in Wuppertal heißen jetzt ...

Langmut @, Dienstag, 28.02.2017, 20:58 vor 2616 Tagen @ Theo Stuss 6210 Views

... Muhamad Said Bourouzh und Aishe Lasmadi

Hallo in die Runde,

ein Großteil des öffentlichen Raums (Geschäfte, Cafes, Kneipen etc.) in meiner Heimatstadt hat in den letzten fünf Jahren ein vollkommen anderes Gesicht bekommen.

Ich zog es vor ins bayerische Idyll zu ziehen.

Na ja - wie alle habe ich anscheinend nur eine unbestimmte Einheit Zeit gekauft.

Nachdenklich
Langmut

--
Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

Die Deutschen haben sich aufgegeben.

SevenSamurai @, Dienstag, 28.02.2017, 21:38 vor 2616 Tagen @ Theo Stuss 6218 Views

Und deren Hoffnung Schulz wird ihnen den Rest geben.

Das macht einen soooo traurig...

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Özoguz ist SPD-Mitglied!!! Wie könnt ihr nur glauben, der SPD-Schulz täte es besser als Merkel???

SevenSamurai @, Dienstag, 28.02.2017, 21:35 vor 2616 Tagen @ nereus 5944 Views

Das ist nicht etwa ein Versehen:
Merkels Integrationsbeauftragte Özoguz stößt mit ihrer Forderung, auch
Nicht-EU-Bürgern ohne deutschen Pass das Wahlrecht zu verleihen, in die
gleiche Richtung.

Diese blöden Medien, die uns wieder auf den Arm nehmen wollen.

Özoguz ist SPD-Mitglied.

Sie spricht jetzt das aus, was Schulz als Kanzler umsetzen wird.

Das ganze ist ein Test-Ballon, um die Bevölkerung zu konditionieren.

Und diese Lügen-Medien tun jetzt so, als ob er DER Mann wäre, der alles korrigiert.

Welch ein Hohn. [[sauer]]

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

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