Offizielle Begründung für das Bußgeld

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Samstag, 09.03.2024, 09:11 (vor 50 Tagen) @ D-Marker938 Views

Offiziell wird dieses Bußgeld in Höhe von 195.000 Euro, verhängt von der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg (LfK), mit "mutmaßlichen" Verstößen gegen den Medienstaatsvertrag. Grundlage ist die Beurteilung des Falles durch die "Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)", die sich aus den Direktoren u. Präsidenten der 14 deutschen Landesmedienanstalten zusammensetzt.

https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/organisation/kommission-fuer-zulassung-und...

Beanstandet wird der Umstand, dass AUF1 keine eigene Sendelizenz besitzt, sondern mit dem deutschen Unternehmen "schwarz rot gold tv (SRGT)" zusammen arbeitet und diesem Geld für die Überlassung von 6 Stunden Sendezeit täglich bezahlt.

https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/landesmedienanstalten-auf1-bussgeld-100.html

Die Landesmedienanstalten in Deutschland dürfen also selbst bestimmen, was gesendet werden darf und was nicht. Und seit wann reichen "Mutmaßungen" für ein Urteil?

Selbstverständlich geht es in diesem Zusammenhang nicht um das, was AUF1 sendet ...

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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