Gehen wir in das Eingemachte?
Hallo @Albrecht, ich verfolge seit geraumer Zeit Deine Beiträge.
Sie sind Spitze, deshalb nur kurz zu:
Eigentlich brauchst Du nur wenige Gesetze zu kennen.
Der Rest ist nur Kunst und Täuschung.
Beispiel, von Dir zitiert:
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Jupp, in diesem "Grundgesetz" wird auf eine Verfassung hingewiesen.
Welche wir uns nach Artikel 146 einmal geben sollen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html
Genau lesen, dann steigst Du durch.
LG
D-Marker (ungeimpft)