Seriennummer ist auch noch woanders eingestanzt ...

Steppke, Freitag, 19.01.2024, 18:03 (vor 100 Tagen) @ Plancius1795 Views
bearbeitet von Steppke, Freitag, 19.01.2024, 18:27

Und die Schornis sind nicht doof. Da gibt es extra Pflichtlehrgänge um "Manipulationen" zu erkennen.

Die kennen jeden für DE-zugelassenen Heizkessel, selbst von "Minifirmen", die es gar nicht mehr gibt. Kein Heizungsbauer hat solch ein umfangreiches Wissen über kaufbare/verbaute Kessel/Thermenmodelle.

Bei einem ernsthaften Schaden kann ich theoretisch den gesamten Bosch-Nachfolgekessel in das Gehäuse >von meiner Junkers Gastherme unterbringen. Neuen Kessel vom neuen Gehäuse lösen und die gesamte >Baugruppe ins alte Gehäuse rein. Altes Typschild bleibt ja am alten Gehäuse dran.

Finde heraus, welche Bauteile am schnellsten/häufigsten verschleißen/kaputt gehen und kaufe sie Dir nach, lagere sie Dir ein und dann hast Du Ruhe.

Eine zweite Heizungspumpe sollte man auch immer "auf Lager haben", denn die geben gerne mal zu Weihnachten den Geist auf. Dann versucht man als handwerklich-begabter Mitbürger das Pumpengehäuse zu öffnen (nach Abschaltung der Sicherung) um zu schauen, ob Magnetit-, oder Kalkablagerungen die Funktion stören und dann geht Dir häufig die Dichtung kaputt, beim Abziehen des Gehäuses ... und das wars dann, da die meisten selbst solch eine Dichtung nicht vorrätig haben.

Inwieweit wird denn eigentlich der Heizungsinstallateur beim neuen Heizungsgesetz mit in die Haftung >genommen? Anmelden muss ich ja eine neue Heizungsanlage beim Schornsteinfeger. Und auch nur der macht >die Abnahme.

Eigentlich ist er er verpflichtet, Dich zu informieren, dass das, was Du da eingebaut haben willst, nicht mehr geltendem Recht entspricht.

Aber für entsprechendes Endgeld bauen Dir einige alles ein. Unterschreiben werden sie natürlich nichts, und nur gegen Barzahlung vor Ort.

Eigentlich macht doch der Heizungsinstallateur das, was der Kunde gern möchte, alles auf Risiko des >Kunden. Oder gibt es jetzt Richtlinien, was als Reparatur zählt und was nicht?


Nein. Der Heizi hat natürlich eine Gewährleistungspflicht (und dazu auch eine spezielle Versicherung). Dazu muss das Formular, dass, neben den Handbüchern, Schalt/Klemmschemeta etc., dem gelieferten Kessel beiliegt, aber auch korrekt ausgefüllt und vom Heizi unterschrieben werden.


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