Dein Hinweis 'Amtsnotare'.....

ottoasta, Dienstag, 30.05.2017, 14:56 (vor 2525 Tagen) @ Literaturhinweis6078 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 30.05.2017, 15:23

........ist nicht ganz richtig!

Hier in Bayern ist ein Notar grundsätzlich vom Staat berufen und übt keine Rechtsanwaltstätigkeit aus! Ist ihm verboten! Er ist somit als neutral anzusehen!

Ich habe zusammen mit meiner Frau alles auf einen 'Aufwasch' gemacht:

Ehe- und Erbevertrag
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht

Alles beim Notar, nach gründlicher, zeitaufwändiger Beratung!

Hat mich keine 1000.- EUR gekostet!
Die Notare haben eine Gebührenordnung, sind aber teilweise verhandlungsbereit.

Mein Notar hat schon mehrfach für mich beurkundet, GmbH-Gründung, Umschreibung, Auflösung, Neugründung usw.
Außerdem Grundstücksgeschäfte usw.

Wir kennen uns also schon lange, daher auch sicher keine Abzocke!

Geht in Bayern auch nicht!

Otto

--
Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi


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