Zuzahlung

Köpi, Berlin, Samstag, 10.03.2018, 23:53 (vor 2238 Tagen) @ Dieter2934 Views

Hallo Dieter


Hallo Köpi,

Wenn das Einkommen niedrig genug ist, dann wird man bei der ges.
Krankenkasse aber auch von den Zuzahlungen komplett befreit. Das kenne ich
für ein paar Jahre aus eigener Erfahrung als stinknormaler
Pflichtversicherter.

Komplett befreit ohne Zuzahlung werden nur die Goldstücke. (Siehe meinen oberen Beitrag).
Für alle anderen gilt eine Belastungsgrenze von 2% oder 1% des Jahreseinkommens bei chronisch kranken:

Die Grenze von 2% (für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1%) der Versicherung bezieht sich auf das Jahreseinkommen eines Hartz-4-Empfängers und beträgt nach heutigem Stand (2017): 12 x 409 Euro = 4.908 Euro. Freibeträge gibt es dabei nicht. Demnach ist die Belastungsgrenze bei 98,16 Euro bzw. bei chronisch Kranken bei 49,08 Euro erreicht.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/zuzahlungsbefreiung/#Wie_hoch_ist_die_Hartz-IV-Belastu...

Ansonsten bin ich ja auch zum Teil Deiner Meinung und weiß selbst, dass Geld nicht alles ist und andere Werte zählen. Das hilft mir ja auch im Leben!
Aber das sorgenfreie und hervorragende Leben Deiner Alleinerziehenden forderte meinen Widerspruch. Denk dran, es gibt Menschen die nicht gern jammern!
Ich habe ganz, ganz lockeren Kontakt zu einer "Millionärin" (wenn man das Firmen und Immobilienvermögen heranzieht). Die sagte mir mal: "Mensch Alter, Du hast Dich noch nie beklagt. Ich kenne einige auf Hartz, die jammern ständig und erzählen immer von irgendwelchen Projekten, wo ihnen nur noch ein- bis zehntausend Euro fehlen um sie zu verwirklichen und die mich deswegen anpumpen wollen..."

Vielleicht sind Deine Alleinerziehenden auch ganz bescheiden und pflegeleicht und möchten Dir kein Ohr abknabbern[[zwinker]]

Nächtliche Grüße aus Köpenick


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