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Real-Enzyklopädie (17): Zinsentstehung (I)

Geschrieben von dottore am 02. September 2001 16:22:01


Guten Tag,

es folgt das versprochene Posting zur Zinsentstehung (in zunächst zwei Teilen).

Um es gleich vorweg zu sagen: Ich bin mit den Ergebnissen meiner Arbeit unzufrieden. Eine schlüssige, aus der Geschichte ableitbare Theorie, die erklärt, warum es den Zins überhaupt gibt, habe ich nicht finden können.

Allerdings gibt es einige durchaus interessante und möglicherweise neue Aspekte, die ich gern vorstellen möchte.

Und es gibt eine sensationelle neue Theorie, die mir in Manuskript-Form zugegangen ist und die alles, was bisher zum Thema geäußert wurde (und was ich nur ganz knapp und kursorisch abhandeln will)

weit übersteigt, um nicht zu sagen:

sämtliche ökonomischen oder ökonomisierten Zinstheorien komplett sprengt.

Sie erklärt das Zinsproblem nämlich aus dem Kriegsproblem und vice versa!

Ich möchte die einleitenden Sätze dieser Ausführungen daher voran stellen:

"Der Schlüssel zum Kriegsproblem ist das Zinsproblem. Zwischen beiden besteht eine untergründige Beziehung, was sich intuitiv allein schon daran erkennen lässt, dass beide Phänomene auf der Nachtseite des menschlichen Lebens, auf der Seite eines düsteren, unausweichlichen Getriebenseins, und entsprechend im Rufe moralischer Anrüchigkeit stehen und daher weniger akzeptiert, als vielmehr bloß resignativ hingenommen werden als etwas, das eigentlich nicht sein dürfte, ohne das man aber offenbar nicht auszukommen scheint, während es sich gleichzeitig allen Erklärungsversuchen immer wieder hartnäckig entzieht.

Daher dürfte eine Aufklärung des Zinsproblems nicht nur für die Wirtschaftstheorie, die die ökonomische Tätigkeit nicht von der Knappheit und dem Tausch, sondern vom Kredit und dem existentiellen Druck her zu erklären versucht, von besonderer Dringlichkeit sein, sondern auch für die Kriegsursachenforschung. Ist doch der Zins lediglich die besonders sinnfällige und darüber hinaus justiziable Erscheinungsform dieses existentiellen Druckes, wie sie sich im Kreditfall ergibt."

Dies als Opener. Die neue Theorie, die ich zunächst ohne von mir eingeholte Zustimmung des Autors, der deshalb bis auf weiteres anonym zu bleiben hat, vorstellen werde, wird uns in Teil II beschäftigen.

Zunächst kurz zur traditionellen Faktenlage.

In den ältesten Dokumenten, die zum Thema auf uns gekommen sind, also den berühmten Tontafeln der babylonischen Wirtschaft, tritt uns ein gewaltiges Allerlei zum Thema entgegen, aus dem sich letztlich nichts Konkretes ableiten lässt, was sich schon daraus ergibt, dass wir jede Menge Urkunden haben, in denen Schuldversprechen mit und ohne Zins auftreten.

Die zinslosen Darlehen (sog. "hubuttutu") lassen dabei nicht erkennen, worauf letztlich ihre Zinslosigkeit beruht.

(Ausführlich in dem bereits vorgestellten San Nicolò/Ungnad, Neubabylonaische Rechts- und Verwaltungsurkunden, Leipzig 1935).

Ich könnte mir vorstellen, dass es sich um Leihvorgänge handelt, die sich mit bis heute existierenden unverzinslichen Leihvorgängen vergleichen lassen, also: Kredite werden nur gegen ein Rückzahlungsversprechen vergeben, wie in Familien oder unter guten Freunden üblich. (Eine völlig andere Deutung kommt noch am Ende dieses Teiles).

Danach wäre der Zins dahingehend zu erklären, dass bei sich ausweitenden Wirtschaftsräumen mit entsprechendem Verlust personaler Beziehungen zwischen Leihgeber und Leihnehmer etwas wie eine "Strafe" dafür ergibt, dass beide miteinander immer weniger bis schließlich gar nichts mehr "zu tun" oder "gemeinsam" haben.

Auf etwas Ähnliches zielt vermutlich auch die Vorschrift des mosaischen Gesetzes ab, wonach innerhalb des eigenen Volkes kein Zins genommen werden darf, sondern nur gegenüber "Fremden".

Ob sich der Zins als so etwas wie eine "Entfernungspauschale" entwickelt hat, kann niemand letztlich feststellen.

In diese Richtung zielt übrigens alles, was sich in Form einer "Risikoprämie" als Zinserklärung bis heute darstellt: Ist der Schuldner (räumlich und auch zeitlich) absolut sicher, gibt es keinen Zins, rückt er räumlich weiter weg und läuft die Schuld über einen längeren Zeitraum, wird dafür eine Prämie eingefordert, die im voraus vereinbart wird.

Für das "Raumüberbrückungsphänomen" spricht die Tatsache, dass sog. "Exoten-Anleihen", also Titel von Ländern, deren wirkliche Wirtschafts-, d.h. Rückzahlungskraft, nicht klar zu ermitteln ist, entsprechend höhere Aufschläge ("spreads") gegenüber den Titeln bekannter Schuldner haben.

Wie umgekehrt die Zinsen (Renditen) von Staatsanleihen im Euro-Raum inzwischen identisch sind, obwohl wir noch vor wenigen Jahren Länder der "Südschiene" als (bonitätsmäßig) "weit weg", wenn nicht ebenfalls als "exotisch" angesehen hatten. (Das böse Erwachen, das dieser „Raumverkürzung" folgen muss, wird uns im weiteren Ablauf des Euro-Experiments noch umfänglich beschäftigen, spätestens, wenn die Märkte einsehen, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob jemand italienische oder deutsche Staatsanleihen hält).

Für das "Zeitüberbrückungsphänomen" scheint die heute zu beobachtende Zinsstruktur zu sprechen, wonach für kurze Fristen niedrigere Zinssätze vereinbart werden als für längere Fristen - die bekannte normale (nicht inverse!) Zinskurve.

Der Zins wäre dann so etwas wie eine "Versicherung" auf Rückzahlung. Oder auch so etwas wie eine "Entschädigung" dafür, dass der Leihgeber auf etwas verzichten muss, wobei diese Entschädigung umso größer ausfallen muss, je länger er darauf verzichtet.

Beide Erklärungen leuchten mir nicht ein.

Gäbe es beim Verleihen auch nur den Hauch eines Risikos, würde nicht verliehen, zumal die Versicherung gegen das Risiko durch den Leihnehmer selbst und nicht durch einen Dritten erfolgt. Wenn der Schuldner schon nicht zurückzahlt, wird ihn auch nicht ein Zins, den er ja selbst schuldig ist, dazu bringen können, zurückzuzahlen.

Und solche Geschichten, dass er ja bei längeren Leihvorgängen wenigstens mit Hilfe des laufend zu zahlenden Zinses wenigstens schon Mal "einen Teil" der geliehenen Summe zurückzahlt, so dass der Gläubiger nicht völlig leer ausgeht, mögen vielleicht bei modernen "Ratings" von Gläubigern (AAA, AA, A usw.) einleuchten, aber sie tragen zur Erklärung der Zinsentstehung selbst überhaupt nichts bei, da in den überlieferten frühen, mit Zins ausgestatteten Kontrakten kaum jemals Zinszahlungen "zwischendurch" Statt finden, sondern fast immer der Zins bei Rückzahlung des ursprünglichen Betrages fällig wird.

Die Ausdrücke in den Urkunden lauten denn auch:

"8 Shekel Silber, gehörig dem X, zu Lasten des Y. Vom 7. (Monat) an wächst auf eine Mine 10 Shekel Silber zu seinen Lasten hinzu."

"1 Mine 25 Shekel Silber... Vom 1. (Monat) an wächst monatlich auf 1 Mine 1 Shekel Silber zu ihren Lasten hinzu."

Ausnahme allerdings wie hier:

"10 Shekel Silber... Monatlich wächst auf eine Mine 1 Shekel Silber Zins zu seinen Lasten hinzu. Monatlich wird er den Zins geben."

Man kann sich also so oder so entscheiden. Da aber 1 Shekel Monatszins ein Sechzigstel einer Mine darstellt, müsste der Gläubiger ca. 5 Jahre warten, bis er sein Kapital wiedersähe. Einen "Risikoaufschlag" gegenüber dem Beispiel davor (ebenfalls 1 Shekel pro Mine / Monat) vermag ich nicht zu erkennen.

Das zweite, das nicht einleuchtet, ist der hohe Zinssatz selbst. In den frühen Urkunden liegt er in der Regel bei 20 % p. a., es kommen auch 10 % und 25 % vor. Wie Schuldner so hohe Zinssätze erwirtschaften wollen, bleibt unerfindlich.

Ich hatte mir eine Zinserklärung schon vor längerem dahingehend zurecht gelegt, dass der Zins nicht Risiken oder Konsumverzichte ausgleicht (letzteres schon deshalb nicht, weil der Verleiher die Sache ohnehin im nicht verkonsumierbaren "Überschuss" hatte, da niemand so töricht wäre, etwas zu verleihen, von dem er annehmen muss, dass er es selbst benötigen könnte, um schlicht zu überleben).

Diese Zinserklärung beruht auf der Tatsache, dass wir bis heute auf allen Märkten für Lebensmittel (sog. "softs", siehe die Notizen in Chikago) starke Preisschwankungen beobachten.

Das Verleihen von Sachen oder von Medien (Edelmetall), mit deren Hilfe man letztlich Sachen erwerben kann (entweder die Sachen selbst in Form von Gattungskäufen) oder ertragbringende Sachen in Form von Stückkäufen (wie bereits ausführlich hier dargestellt) würde demnach über den Zinssatz die zu erwartenden Preisschwankungen der Sachen ausgleichen.

Sobald hohe Preise zu beobachten sind, die nur Ausdruck von Knappheiten sein können und zu hohen Preisen bestimmte Gewichtsmengen von Sachen (z.B. Getreide) bzw. Medien (z.B. Edelmetall) verliehen werden, hat der Gläubiger das Problem, mit gleicher Gewichtsmenge nach Kontraktablauf "bezahlt" zu werden, wobei die Menge dann bei Rückzahlung (z.B. nach einer Ernte) erheblich billiger geworden ist.

Beispiel A: 100 Einheiten Getreide kosten in der Knappheit (die ihrerseits Schuldner ja überhaupt erst auf den Plan ruft) 100 (gemessen in anderen Waren oder Metall).

Nach der Knappheit herrscht wieder Überschuss, so dass der Preis für die 100 Einheiten Getreide z.B. auf 80 fällt. Würde der Gläubiger nur die 100 Einheiten zurück erhalten, würde er einen Verlust von 20 % machen. Diesen Verlust, den er aufgrund seiner Lebenserfahrung erwarten muss, lässt er sich durch einen "Zins" (also ein Mehr an Getreidelieferung) in Höhe von 20 % abgelten, so dass er vor und nach dem Leihvorgang in etwas gleich gut da steht (20 % rauf und runter gerechnet ergeben zwar nicht das selbe, was aber hier nicht weiter interessieren muss).

Beispiel B: Jemand verleiht 100 Gewichtseinheiten Silber, mit deren Hilfe der Schuldner 1 Einheit einer anderen Sache erwerben kann bzw. der Gläubiger erwerben könnte.

Kann nach Ablauf des Leihvertrages mit Hilfe von 100 Einheiten Silber aber nur noch 0,8 Einheit einer Sache erworben werden, eben weil der Silberpreis entsprechend gesunken ist (Silber wurde ja ebenfalls ständig neu produziert), dann muss hier ebenfalls ein ex ante vereinbarter Ausgleich Statt finden, um den Gläubiger nachher genau so gut zu stellen wie vorher. Dieser Ausgleich müsste in den Leihvertrag vorab eingearbeitet werden, was dann als "wächst zu", alias eben als Zins zu bezeichnen wäre.

Im zweiten Fall müsste der Zins ("wächst zu") natürlich höher sein, da sich

a) die Neuproduktion von Silber (bei gleichbleibender Produktion aller anderen Sachen, also ohne Missernten, Knappheiten usw.) schwerer einzuschätzen ist als das Erntephänomen und

b) das Silber seinerseits als Tauschobjekt ("Medium") selbst keinen erkennbaren Nutzen im Sinne einer unmittelbaren Verbrauchsfähigkeit besitzt, sondern den bekannten "Umweg" machen muss, wie wir ihn bei Stückkauf kennen gelernt haben und dies obendrein mit dem bekannten Optionsproblem behaftet.

Falls nämlich bei Rückzahlung des Silbers niemand bereit wäre, dieses für Stückkäufe zu nutzen, weil niemand gerade Stückkäufe tätigen möchte, wäre der aktuelle Wert des Silbers nahe Null und ein entsprechend hoher Wertverlust müsste ausgeglichen werden.

Dass jemand in der Frühphase des Wirtschaftens Silber als „Tauschmittel" (dies für die Erleichterung von Gattungskäufen) nutzen wollte, scheidet, wie oft genug gepostet, aus, da man Tauschvorgänge leichter „buchen" als mit Hilfe des aufgrund seiner komplizierten Produktion sehr aufwendig nur darstellbaren Edelmetalls abwickeln kann, was die Wirtschaftsgeschichte noch und noch bewiesen hat. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich auf das Ersterscheinen von Schwermünzen und die aktuellste Münzdiskussion im Zusammenhang mit den ältesten Münzen Großgriechenlands und Ertruriens (zahlreiche Postings dazu).

Nun kann der Zins auch als Strafzahlung für nicht korrekt und vor allem zeitgerecht abgewickelte, zunächst zinslose Leihvorgänge interpretiert werden.

Für diese Deutung lassen sich ebenfalls Belegstellen finden, z.B.:

"3 Minen 12 Shekel Silber... Am Ende des Monats Shabat wird er es geben. Wenn er es nicht gibt, wächst vom 1. Adar an jährlich auf 1 Mine 12 Shekel Silber zu seinen Lasten hinzu."

Diese ca. 20 %ige "Strafe", die bei Nichtzurückzahlung eintritt, wäre dann ebenfalls ein "Zins", wie überhaupt in frühen Rechten für eine ganze Reihe von Delikten (in diesem Fall der Bruch des Kreditvertrages in Form von Nichterfüllung desselben) mit "Strafen" belegt ist, z.B. muss jemand, der ein Depositum, das ein anderer bei ihm hinterlegt hat, veruntreut, doppelt zurückzahlen (siehe Hammurabi, siehe Exodus, ausführlich: Müller, Die Gesetze Hammurbis und ihr Verhältnis zur moasischen Gesetzgebung sowie zu den XII Tafeln, Neudruck 1975 der Ausgaben Wien 1903, 1905).

Dass auch bei Überlegungen, den Zins als Strafe für Nichterfüllung entstehend zu sehen, ein klares Zeitbewusstsein auftritt ergibt sich aus einer wenig beachteten Stelle im Hammurabi-Codex, dass die Strafe für ein gestohlenes Rind beim Fünffachen liegt, beim gestohlenen Schaf dagegen nur beim Vierfachen.

Der Unterschied - wie von Müller höchst scharfsinnig herausarbeitet - besteht darin, dass der Dieb ein Schaf, ohne Aufsehen zu erregen, schlachten und selbst verzehren kann, ein Rind dagegen ist viel zu kostspielig, um für eine Mahlzeit gestohlen zu werden, weshalb es in der Regel verkauft wird.

In dem Moment, wo also eine Verkaufsmöglichkeit hinzutritt, ist die Sache wertvoller, was entsprechend auch auf den Zins, der sich letztlich auf Kauf- und Verkaufsmöglichkeiten mit Hilfe des gewonnenen Zinses bezieht, durchschlagen muss.

Daraus ergibt sich letztlich, dass Leihkontrakte ein bestimmtes "Volumen" haben müssen, um überhaupt einen Zins ins Blickfeld rücken zu lassen.

Das Nehmen und Geben von Alltagswaren, d.h. einfachen Subsistenzmitteln kann auch im Leih-Fall keine Zinssatzvereinbarung auslösen, womit wir letztlich wieder bei dem Phänomen angekommen sind, dass Frau Müller Frau Meier eine Tüte Mehl leiht, ohne jemals auf den Gedanken zu kommen, dafür einen Zins in Höhe von 10 Gramm Mehl (oder so) zu verlangen.

Die Zinsentstehung könnte, falls man dieser Spur folgen wollte, überhaupt erst einsetzen, sobald es um größere Objekte bzw. deren Gegenwert geht. In einfache Wirtschaftsformen lässt sich ein Zins nicht hineinkonstruieren, so dass wir folgern müssen: Zinsen entstehen erst ab großkalibrigeren Wirtschaftsformen, wobei die zunehmende Größe der mit Hilfe von Leihkontrakten überhaupt finanzierten und finanzierbaren Vorhaben Zinssätze auf den Plan rufen kann bzw. gerufen hat.

In diesem Zusammenhang ist natürlich das Pfand von ausschlaggebender Bedeutung. Frau Müller wird für das Verleihen ihres Mehls kein Pfand verlangen, aber ein Müller kann eine neue Mühle nur errichten, wenn er das dazu erforderliche Kapital, das er sich besorgen muss, mit einer Sicherheit unterlegt.

Damit sind wir bei der Frage, ob die Zurverfügungstellung eines Pfandes (einer Sicherheit, einer Bürgschaft) nicht ihrerseits den Zins entstehen lässt, der dann quasi ein Entgelt für dieses Zurverfügungstellen wäre.

Dabei lassen sich diverse Modelle denken:

1. Der Kreditnehmer stellt selbst ein Pfand, z.B. belastet er sein Grundstück entsprechend, über das er hinfort nicht mehr frei verfügen kann. Er verzichtet damit auf die uns von Heinsohn/Steiger bestens bekannte Eigentumsprämie, die darin besteht, über das immaterielle Recht an einer Sache frei verfügen zu können. Ist der Verpfänder der Leihnehmer selbst, erhält er für die Verpfändung selbst natürlich keinen Zins.

Ein Zins könnte nur denkbar sein, wenn der Leihgeber sich während der Zeit der Verpfändung aus den Erträgen des verpfändeten Gutes bedienen könnte. Der Zins wäre dann ein Ertragsverzicht seitens des Leihnehmers. (Das sattsam bekannte Problem des "Negativzinses").

In frühen Zeiten wurden von Schuldnern häufig Familienmitglieder als Sicherheit dem Leihgeber "zur Verfügung" gestellt (Schuldknechtschaft) und die Erträge, die sie sonst dem Schuldner hätten erwirtschaften können, entfielen für diesen, der dadurch in eine immer unkomfortablere Lage kam.

Dieser „Zins" läuft aber auf den üblichen Ertrag von „Stücken" hinaus und endet auf dem Umweg über lange mittelalterliche Phasen, wo „Zinßer" Leute waren, die - da auf fremden Grund lebend und arbeitend - Abgaben (eben den „Zinß") leisten mussten bis zur normalen „Miete" der Gegenwart. (Dass dabei Hausbesitzer gern die Mieten als „Nettoeinnahmen" betrachten, ohne sich mit entsprechenden Rückstellungen für Modernisierung und Reparatur abzusichern, steht auf einem anderen Blatt; wer richtig rechnet sieht sehr schnell, dass selbst der „Mietzins" im Grunde eher bei Null als darüber liegt, von eventuellen Wertminderungen der „Mietshäuser" in Folge krisenhafter Entwicklungen - the burst of the real estate bubble! - oder eines Rückgangs der Bevölkerung ganz abgesehen).

2. Gibt ein nicht in den Leihvorgang selbst Verwickelter, also unbeteiligter Dritter ein Pfand zur Besicherung einer Schuld, dann könnte die Sache schon anders ausschauen, da sich der, sein Eigentum Verpfändende dies durchaus bezahlen lassen könnte.

Dann wäre ein Zins aus der vorübergehenden Aufgabe der Freiverfügbarkeit von Eigentum vorstellbar. (Ich hatte eine, einen solchen Vorgang selbst - ohne Zinsvereinbarung! - dokumentierende Urkunde in Ochsenfurt ausgestellt, wobei die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der unbeteiligte Dritte die Verpfändung seines Eigentums zur Besicherung eines Schuldkontraktes nicht ohne Gegenleistung vollzogen hat, sozusagen aus "reiner Freundschaft").

Da der Leihnehmer dem Verpfänder in irgendeiner Form Ersatz leisten muss, da andererseits der Vorgang nicht rational erklärbar wäre, könnte der Zins auf diesem Wege in die Welt gekommen sein, womit die zahlreichen Urkunden erklärt wären, die nur eine Leistung als solche versprechen (und dies unverzinslich) ohne zu erklären, woraus diese Verpflichtung zur Leistung resultiert (also aus einem vorangegangenen Kauf- oder Schuldkontrakt o.ä.).

Damit hätten wir, der von Heinsohn/Steiger geschlagenen Bresche folgend, in der Tat den Zins als aus Eigentum bzw. die vorübergehende Aufgabe der freien Verfügung darüber entstanden erklärt.

Dies allerdings ausschließlich auf dem Umweg über eine den Leihvorgang begleitende Besicherung eines am Leihvorgang selbst Unbeteiligten und

Schönen Gruß

d.