Stada, Übernahme?

aliter @, Donnerstag, 04.05.2017, 16:31 vor 2557 Tagen 5783 Views

Vielleicht kann ein Übernahme-erfahrener Forist zu Stada was sagen?

Was soll das Übernahmeangebot ( 66/Aktie) und vor allem, was passiert, wenn man das nicht annimmt, bekäme man dann automatisch Aktien der übernehmenden AG? Steuerlich scheint der Verkauf für kein Problem zu sein, da ich Stada wohl seit mehr als 10 Jahren halte - aber eigentlich wollte ich mich von Stada nicht trennen, Stada scheint mir von den Generika und OTC Produzenten einer der Erfolgreichsten. Ich bin etwas verunsichert, tendiere zum "totstellen" und nicht auf das Angebot zu reagieren. mfg aliter

Stada, Übernahme - das muß alles im Übernahmeangebot stehen, sonst ist es ein Fall für die Wertpapieraufsicht

Literaturhinweis @, Donnerstag, 04.05.2017, 17:01 vor 2557 Tagen @ aliter 4917 Views

Stada, Übernahme? Vielleicht kann ein Übernahme-erfahrener Forist zu Stada was sagen?

Ja, ich habe mich auch oft übernommen, daher:

Das WpÜG: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz regelt ziemlich genau, was der Übernehmer in spe zu regeln und was er den Alt-Aktionären für ein Angebot zu unterbreiten hat, und wann er einen "Squeeze-Out" u.a. durchführen darf, auch wenn man hier Reformbedarf sehen mag - Gesetzestext.

was passiert, wenn man das nicht annimmt, bekäme man dann automatisch Aktien der übernehmenden AG?

Das ist die Regel, muß es aber nicht sein, man könnte auch in bar abgefunden werden - müßte eben sich aus dem bindenden Angebot des Bieters ergeben.

- Wikipedia Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

- Bafin.de Unternehmensübernahmen

- Das Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) - Ausnahmen

- Handbuch des Aktienrechts, p. 814 ff. (einfach mal blättern)

- Die Rücknahme von Erwerbs- und Übernahmeangeboten nach dem WpÜG

Häufig wird durch eine Übernahme der Preis nach oben gedrückt, da der Übernehmer über dem aktuellen Marktpreis bieten muß. Das könnte eine günstige Verkaufsoption sein, denn oft fallen die konsolidierten Werte nach Übernahme und entweder kauft man dann zurück oder wendet sich anderen Anlagemöglichkeiten zu.

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Abfindungsangebot genauer gesagt

aliter @, Donnerstag, 04.05.2017, 18:04 vor 2557 Tagen @ Literaturhinweis 4609 Views

Danke für die Info,

im Schreiben steht Abfindungsangebot und wg. der Modalitäten wird auf den Bundesanzeiger bzw. homepage der Nidda Healthcare Holding AG verwiesen.
Nidda hört sich irgendwie hessisch an. Andererseits liest man, dass die Finanzinvestoren "stada von der Börse nehmen wollen".
Sehr merkwürdig, die Entscheidung hat aber noch 1 Monat Zeit.
mfg

Kurze drei Antworten

Literaturhinweis @, Donnerstag, 04.05.2017, 22:52 vor 2556 Tagen @ aliter 4674 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 04.05.2017, 22:55

im Schreiben steht Abfindungsangebot und wg. der Modalitäten wird auf den Bundesanzeiger bzw. homepage der Nidda Healthcare Holding AG verwiesen.

So ist das - man muß es halt leider lesen und sich mit den z.T. recht technisch-juristischen Formulierungen auseinandersetzen.

Nidda hört sich irgendwie hessisch an.

So, wie Trump Pfälzisch. [[freude]]

Andererseits liest man, dass die Finanzinvestoren "stada von der Börse nehmen wollen".
Sehr merkwürdig,

Das ist häufig und üblich, denn

a) wenn das Unternehmen in den Mutterkonzern eingegliedert wird, ist es ja keine eigene börsennotierte Gesellschaft mehr.

Oder

b) Wenn bereits das aufkaufende Unternehmen "private" ist, dann profitieren sie ja davon, daß sie nicht alle Nase lang der Börsenaufsicht Dutzende Formulare ausfüllen müssen.

Die erfolgreicheren Unternehmen sind häufig familiengeführt und nicht börsennotiert.

die Entscheidung hat aber noch 1 Monat Zeit.

Nicht, wenn es um die Frage geht, den durch das Übernahmeangebot evtl. einmalig steigenden Kurs zu nutzen ...

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