Ich wohne in der nähe der Schweiz
Keine Umsatzsteuerzahlung ohne Umsatzsteuerbescheid!
Einen Umsatzsteuerbescheid darf ausschließlich das zuständige Finanzamt
erlassen.
Da stehen an der Grenze Schweizer Schlange, um sich so grüne Zettel abstempeln zu lassen. Mit diesen Zetteln kriegen die im Geschäft, das die ausgegeben hat, Geld zurück.
Frage: Was wird da zurückerstattet?
Grüße