Ich verstehe deine Frage nicht

Mephistopheles, Sonntag, 12.03.2017, 19:57 (vor 2604 Tagen) @ Gaby3968 Views

"Ich habe hier aber noch nie einen Spendenaufruf gesehen für eine
Krebsbehandlung bei dem Kind von jemanden, der diese 500 Euro monatlich
nicht aufbringen kann"


https://www.vgsd.de/uberforderungs-beseitigungs-gesetz-wem-die-krankenkassen-beitragssc...

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=1399
Zitat:
Dr. Wolfgang Buschfort: Genau. Deshalb sollte man bei Zahlungsschwierigkeiten sofort Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen. Noch ein letzter Tipp: Auch für Selbstständige mit niedrigen Einkünften kann sich ein Antrag auf Arbeitslosengeld II lohnen. Die Jobcenter können dann gegebenenfalls für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aufkommen. Auch der Eintritt von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII hebt das Ruhen der Leistungsansprüche auf, wenn der Sozialhilfeträger oder der Leistungsträger nach dem SGB II die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt.

Und wenn einer partout - um es abstrakt zu formulieren: wegen der damit verbundenen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte - kein Hartz IV beantragen will (oder, nur der Vollständigkeit halber, zu 100% sanktioniert wurde? Bei einer 100%igen Sanktion wird auch die Krankenversicherung nicht gezahlt)?

Das folgt aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(schnell sichern, in 3 Tagen ist es wieder weg.)

Jetzt wirst du wahrscheinlich wieder sagen, dass ich Äpfel mit Birnen vergleiche und was hat das damit zu tun?

Hat es.

Jedermann hat Persönlichkeitsrechte, unbestritten. Niemand kann - im Normalfall - gezwungen werden, Antrag auf SGB-II zu stellen (Im Normalfall, wenn nicht einer auf die Idee kommt wegen Selbstgefährdung für den Nichtantragsteller Betreuung zu beantragen).

Wenn aber jemand auf seinen Persönlichkeitsrechten beharrt und sich weigert, diese für ein Butterbrot und das bisschen Sozialkohle zu verkaufen, dann kann es sehr schnell geschehen, dass einer das Geld für die Krankenkasse nicht aufbringen kann.
Das ist kein Einzelfall, sondern das sind 100.000e in der BRiD, die zwar Anspruch auf Hartz IV hätten, diesen Antrag eben wegen ihrer Persönlichkeitsrechte nicht stellen.

So, und jetzt gebe ich deine Frage an dich zurück:

Was rätst DU in einem solchen Fall?


Gruß Mephistopheles


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