Wenn Du GG Art. 20(4) anwenden willst: Wen benennst Du als denjenigen, der es unternimmt, die GG Ordnung zu beseitigen?

BerndBorchert, Dienstag, 06.11.2018, 15:11 (vor 1997 Tagen) @ mabraton3085 Views

Laut Formulierung muss es eine Person sein, oder? z.B. Merkel.

Die Regierung, die GroKo, die Grünen, die linke Medien - das geht nicht. So verstehe ich den Paragraphen.

Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist."

Das Gurndgesetz hat es - zumindest nciht explizit - nicht auf dem Plan, dass die Regierung selber (bzw. deren Hintermänner im Ausland) diejenigen sein könnten, die die Ordnung beseitigen.

Bernd Borchert


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