Wenn Du GG Art. 20(4) anwenden willst: Wen benennst Du als denjenigen, der es unternimmt, die GG Ordnung zu beseitigen?
Laut Formulierung muss es eine Person sein, oder? z.B. Merkel.
Die Regierung, die GroKo, die Grünen, die linke Medien - das geht nicht. So verstehe ich den Paragraphen.
Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist."
Das Gurndgesetz hat es - zumindest nciht explizit - nicht auf dem Plan, dass die Regierung selber (bzw. deren Hintermänner im Ausland) diejenigen sein könnten, die die Ordnung beseitigen.
Bernd Borchert