Ist natürlich schlecht zu beantworten

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 29.07.2018, 21:14 (vor 2098 Tagen) @ Mephistopheles3795 Views

Bei uns in einer siebenbürgischen Kleinstadt gibts sowas nicht, das fängt erst in den Städten mit so über 250 TE an, das mit den Anonymen. So wie ich den Mann einschätze, wird der aber niemals zugeben, dass er abhängig ist, zumal er gar nicht weiß, was das bedeutet.

Allerdings bin ich da ziemlich extrem in meiner Denkweise. Da können andere gerne von einer "Krankheit" sprechen, - für mich ist das indiskutabel. Ich bin zwischen Alkoholikern aufgewachsen, hab alle negativen Folgen zu spüren bekommen, insbesonders als Kind und als Jugendlicher, und im wahrsten Sinne des Wortes "am eigenen Leib".

Ob es das ist, oder was anderes, - ich weiß es nicht. Fakt ist, ich lehne jeden ab, der nicht in der Lage ist, über sich selbst zu bestimmen. Damit meine ich, - was meine Wenigkeit betrifft - ich alleine bestimme, wann ich etwas trinke, wann ich mir eine Zigarette oder eine Zigarre anzünde, usw. Ich bestimme, dass ich z.B. morgen wieder mit meiner Fastenkur beginne, und da ca. 2 - 3 Wochen nichts esse, sondern nur trinke. Wenn ich einmal nicht mehr Herr über mich selbst sein kann, dann weiß ich nicht, wie ich mich dann noch im Spiegel ansehen kann. Mein Spruch: Ein Mensch, der keinen Willen hat, den gibt man am besten den Hasen. Ich habe für solche Leute nur Verachtung übrig.

Natürlich kann ich darüber nicht mit meiner Tochter sprechen, die eine anerkannte Psychologin und Psychotherapeutin und auch in der Drogenberatung tätig ist. Sie hat darüber eine völlig andere Meinung, - kann mich aber nicht überzeugen.

Demzufolge habe ich auch kein Verständnis für Mitarbeiter mit einem derartigen Problem. Es sei denn, es tritt der hierzulande äußerst unwahrscheinliche Fall ein, dass der Mann mich um Hilfe für seine Situation bittet, weil er das Problem erkannt hat und es beseitigen möchte.

Allerdings gehen hier die Uhren auch etwas anders. Hier gibts Arbeitsschutzverordnungen, die man strikt einhalten muss. Das bedeutet, dass ich sofort reagieren muss, wenn sich ein Mitarbeiter durch Alkoholgehalt auszeichnet. Wenn sich der Mann z.B. mit der Flex so verletzt, dass er in die Ambulanz muss, dann kann es durchaus sein, dass man den Alkoholgehalt bemerkt (oder riecht). Dann ist der Arzt verpflichtet, eine Blutuntersuchung zwecks Alkoholmessung durchzuführen. Bestätigt sich das dann, dann liegt die Beweislast bei mir.

Dann muss ich prüfbar nachweisen, dass ich nicht wissen konnte, dass der Mann unter Alkohol stand. Ansonsten bin ich dem Gesetz nach für alles haftbar und bekomme noch empfindliche Strafen. Ist natürlich auch ein Punkt, der das Lösen des Arbeitsverhältnisses in ein anderes Licht stellt. Denn in diesem Falle, wenn ich dem Mann kündige, werde ich nicht sanktioniert, - wenn ich ihn im Wissen, dass er trinkt, weiter beschäftige und es passiert was, dann aber schon.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung