Es gibt keine Umlaufsicherung, weil Geld nicht umläuft

Mephistopheles, Mittwoch, 03.01.2018, 12:20 (vor 2305 Tagen) @ Falkenauge3767 Views

Also Leistung und Gegenleistung müssen gleichwertig sein, wenn nicht

einer

übervorteilt werden soll. Müsste doch einleuchtend sein.


Total einleuchtend. Steht in

Deinem

Artikel[/link] wer mit welchen Mitteln diese Gleichwertigkeit

durchsetzt?


MfG
M.Schneider


Eine Möglichkeit: s. Abschnitt "Umlaufsicherung"

MfG
Falkenauge
(ohne Haube)

Geld kann vom einen Inhaber zum anderen nur durch Vertrag oder Gesetz gelangen.
Es gibt aber weder einen Vertragszwang - niemand ist verpflichtet, Verträge abzuschließen - noch einen Steuertatenzwang - niemand ist verpflichtet, eine Steuertat zu begehen.
Das passiert auschliesslich freiwillig, folglich mit bewusster Zustimmung aus freiem Willen.

Da es aber keinen Vertragszwang und keinen Steuertatenzwang gibt, ist folglich eine Umlaufsicherung auch nicht möglich.


Gruß Mephistopheles


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