Ja, danke, werde mich erkundigen.

Olivia, Freitag, 30.06.2017, 12:05 (vor 2493 Tagen) @ Dieter5833 Views

Du wirst zwecks Baugenehmigung den Nachweis der Verordnungen erfüllen
müssen.
Die Ausführung ist dann noch mal was anderes.
...........

Danke nochmals. Im Norden ist der Eingangsbereich. Wir haben nur kleine Fenster konzipiert (Flurbeleuchtung, Gäste-WC-Beleuchtung, teilweise Zimmerbeleuchtung). Kleine Dachflächenfenster sind eingeplant, allerdings auch ein Zwerggiebel, damit wir das Treppenhaus in den "Speicher" hochführen können. EG+OG+DG+Speicher.

Haben Dir die Behörden das anstandslos genehmigt, dass du die Südseite nicht gedämmt hast? Könnte so etwas auch für die West-Fassade möglich sein? Oder für Teile der Westfassade? Welche Begründung hat "überzeugt"?

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