Wie die Staatsanwaltschaften die Ablehnung von Ermittlungen gegen Lauterbach & Co. begründen

Falkenauge @, Montag, 20.03.2023, 08:42 vor 374 Tagen 5853 Views

Die von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz gegen Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die Verantwortlichen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), sowie gegen die früheren Bundesverteidigungsministerinnen Kramp-Karrenbauer und Lambrecht erstatteten Strafanzeigen 1, waren nach seiner Mitteilung alle erfolglos. Die jeweiligen Staatsanwaltschaften haben Ermittlungsverfahren abgelehnt. Das war wegen ihrer prinzipiellen Weisungsgebundenheit gegenüber den vorgesetzten Justizministern der Länder zu erwarten. Aber die Strafanzeigen sind trotzdem notwendig, ebenso die Veröffentlichung der Ablehnungen und ihrer Gründe, damit die Bevölkerung erfährt, was gespielt wird.


I Staatsanwaltschaft Darmstadt

Strafanzeige

Rechtsanwalt Schmitz hatte am 12.1.2023 bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt eine 6-seitige Strafanzeige gegen Prof. Dr. Klaus Cichutek und Dr. Ralf Wagner vom PEI, sowie Frau Emer Cooke, Direktorin der EMA, eingereicht
wegen des Tatverdachts
- der vorsätzlichen gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB,
- Totschlag und Mord gem. § 212 und 211 StGB,
- fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB,
- fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB,
- aller in Betracht kommenden Straftatbestände gem. §§ 95, 96 AMG,
- aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz, Völkerstrafgesetzbuch.

Zur Begründung verweist Rechtsanwalt Schmitz u.a. auf eine Reihe von hochqualifizierten Sachverständigen, insbesondere
Dr. Michael Palmer zur besonderen Wirkungsweise von mRNA-Injektionen,
Prof. Dr. Andreas Sönnichsen zur (fehlenden) Wirksamkeit dieser Injektionen,
Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch zu den Risiken der mRNA-Injektionen,
Prof. Dr. Konstantin Beck zur Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch diese Covid19-Injektionen (Übersterblichkeit etc.)

Er fügt den Volltext der Strafanzeige der Schweizer Rechtsanwälte Kruse Law vom 14.7.2022 an, die nachweisen, dass und – spätestens – ab wann und warum (auch) den Verantwortlichen des PEI und der EMA positiv bekannt sein musste, dass diese Covid19-Injektionen bedenkliche Arzneimittel im Sinn des § 5 AMG sind, so dass sie kraft ihrer gesetzlichen Zuständigkeit dazu verpflichtet waren zu verhindern, dass diese Arzneimittel – überhaupt jemals und weiter - in den Verkehr gelangen und bei Menschen angewendet werden. Die Voraussetzungen einer bedingten Zulassung hätten nie vorgelegen.

Er überreicht auch den Schriftsatz von Prof. Dr. Martin Schwab, in dem das Versagen der Beschuldigten aus den Reihen des PEI sehr gut nachgewiesen werde.
Alleine schon aus diesen Quellen müsse die Staatsanwaltschaft feststellen, dass

1. das „Nutzen-Risiko-Verhältnis“ dieser Covid-19-Injektionen zu keiner Zeit positiv gewesen sei, da
diese Injektionen nicht nur wirkungslos, sondern sogar (nachweislich) negativ wirksam und mit vielfältigen schweren Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden seien,
2. diese Injektionen mit keinem Nutzen für die öffentliche Gesundheit verbunden gewesen seien, der die Gefahr aufgrund noch fehlender Daten überwog, ganz im Gegenteil,
3. es aufgrund höchst wirksamer und nebenwirkungsfreier/-armer alternativer Heilmittel und Behandlungsprotokolle in Wahrheit auch zu keiner Zeit eine „medizinische Versorgungslücke“ gegeben habe, die durch solche experimentellen Covid-19-Injektonen geschlossen werden musste,
4. die gesamte Faktenlage so erdrückend gewesen sei und ist, dass man sich im Grunde nur noch über den Zeitpunkt unterhalten könne, ab dem man nicht nur den Herstellern der Covid-19- Injektionen, sondern gerade auch den hier Beschuldigten vorhalten könne und müsse, zum Nachteil aller in Deutschland/Europa lebenden Menschen schwere und schwerste Nebenwirkungen bis hin zum Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben,
5. wir es hier mit dem wohl folgenschwersten Versagen von Arzneimittelaufsichtsbehörden und dem wohl größten Skandal der Medizingeschichte zu tun hätten.

Siehe ganze Strafanzeige, die als erste am Ende des folgenden Artikels eingefügt ist:
https://www.mwgfd.org/2023/01/erste-strafanzeigen-gegen-die-verantwortlichen-der-corona...

Ablehnung

Mit Schreiben vom 20.1.2023, das ihm am 31.1.2023 zuging, teilte Staatsanwältin Beyer Herrn Wilfried Schmitz mit, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt werde.2 Sie behauptet:

„Aus der Strafanzeige ergeben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat. (…) Auf der Tatsachenebene müssen für die Annahme eines solchen Anfangsverdachtes zureichende tatsächliche, d.h. konkret nachprüfbare Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten gegeben sein. Bloße Vermutungen vermögen demgegenüber die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht zu rechtfertigen. (…)
Die umfangreiche Strafanzeige, die der Anzeigeerstatter erhoben hat, enthält keine strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte. Im Wesentlichen reiht er verschiedene Berichte und die entsprechenden Website-Adressen aneinander, ohne auf eine konkrete Straftat einzugehen.“

Dabei führt RA. Schmitz eine Fülle strafrechtlich relevanter nachprüfbarer Anhaltspunkte von ungeheurer gesellschaftlicher Dimension an, aus denen sich die eingangs aufgeführten möglichen Straftaten unmittelbar ergeben. Dem nachzugehen und zu überprüfen, ist doch gerade die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die schon von Amts wegen einen gesetzlichen Ermittlungsauftrag hat, zu dem es einer hinweisenden Anzeige prinzipiell gar nicht bedarf.

Dann behauptet sie weiter entgegen der verschiedenen Hinweise in der Strafanzeige, es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass das Paul-Ehrlich-Institut und die EMA ihren Aufgaben, die noch mal beschrieben werden, nicht oder nur unzureichend nachgekommen seien.

Schließlich mahnt die Staatsanwältin:

„Es handelt sich – nach dem Gesamteindruck – um eine von Misstrauen gegen staatliche Institutionen geleitete Strafanzeige gegen Bundesbehörden, der keine strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte zugrundeliegen.
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine leichtfertige Strafanzeige den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Eine Verfahrenseinleitung gegen den Anzeigeerstatter wird bei hiesiger Behörde noch geprüft.“

Das entspringt einer obrigkeitsstaatlichen Gesinnung des 19. Jahrhunderts, für die staatliche Vertreter über den anderen Menschen stehen, als Autoritäten unantastbar sind und die Bezichtigung krimineller Handlungen ein Sakrileg bedeutet, von dem der Untertan durch Drohungen abgehalten werden muss.
Der Staatsanwältin steht in diesem System sicher eine große Karriere bevor.

Dienstaufsichtsbeschwerde

RA Schmitz legte gegen diesen Bescheid umgehend Dienstaufsichtsbeschwerde beim Generalstaatsanwalt in Frankfurt/M ein, die jedoch von einer Oberstaatsanwältin Dr. Walk in dessen Auftrag mit Schreiben vom 23.2., zugegangen am 28.2.2023, verworfen wurde. Sie wiederholte zur Begründung im Wesentlichen dieselben Gründe der Darmstädter Staatsanwältin und fügte noch hinzu:

„Die Strafanzeige enthält im Übrigen umfangreiche Ausführungen dazu, dass und warum der Beschwerdeführer die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des SARS-COV-2-Virus für falsch und sogar schädlich hält. An keiner Stelle der Anzeige wird jedoch ein konkreter Schadensfall benannt, der nachweislich auf die Maßnahmen zurückzuführen ist. Allein die Möglichkeit, dass im Einzelfall durch die Einschränkungen Schäden entstehen könnten, ist jedoch für die Einleitung eines Verfahrens nicht ausreichend. Das gilt auch im Hinblick auf die in Bezug genommene „Auswahl von Fallberichten nach Covid-19-Impfungen“ im zur Akte gereichten Schriftsatz der Rechtsanwaltskanzlei Röhrig vom 28.März 2022.

Ohnehin wird es andererseits nicht möglich sein, sicher zu sagen, welche Schäden bei anderen Maßnahmen oder ohne jede Bekämpfung der Ansteckungsgefahr eingetreten wären.
Anhaltspunkte für Straftaten enthält die Anzeige demnach nicht.“

Diese völlig neben der Sache liegenden Sätze beantwortet Rechtsanwalt Schmitz am 3.3.2023 mit einem sehr ausführlichen (hier zu weit führenden) Schreiben, das er mit dem Satz einleitet:
„Ihr o.g. Antwortschreiben zeigt mir lediglich, dass auch Sie sich nicht die Mühe gemacht haben können, die Inhalte meiner Strafanzeige und ihrer Anlagen angemessen aufzuarbeiten.“
Und er legt weitere Unterlagen zum systematischen Versagen der Verantwortlichen des PEI vor, um das es eigentlich geht.


II Staatsanwaltschaft Berlin

Strafanzeige

Am 16.1.2023 erstattete Rechtsanwalt Schmitz bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine 12-seitige Strafanzeige gegen Prof. Dr. Karl Lauterbach und alle weiteren ggf. noch tatbeteiligten Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums wegen des Tatverdachts der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB, des Totschlags und Mords gem. § 212 und 211 StGB etc.

Darin macht er nach dem Hinweis auf hochqualifizierte Wissenschaftler und ihre Forschungsergebnisse zu der Unwirksamkeit und Gefährlichkeit der mRNA-Injektionen (wie erste Strafanzeige) u.a. geltend:

„In § 2 MedBVSV wird die Distribution von Covid-19-Injektionen über das Gesundheitsministerium geregelt, das sich bekanntlich u.a. der Logistik der Bundeswehr bedient hat.
Durch diese Regelung wurde auch der Bundesgesundheitsminister zu jemandem, der im Sinne von § 8 Abs. 1 AMG Vakzine in den Verkehr bringt und folglich bereits gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) AMG keine irreführenden Aussagen zur Wirksamkeit der Vakzine machen darf.
Als Bundesgesundheitsminister kann er sich im Hinblick auf solche irreführenden öffentlichen Aussagen also gerade nicht auf seine angebliche „Meinungsfreiheit“ berufen.
Mit der Behauptung, diese Covid-19-Injektion seien nebenwirkungsfrei, wird auch evident eine Tatsache behauptet, nicht bloß eine Meinung bekundet. …“

„Sie werden sich sicherlich erinnern, dass aber gerade der Beschuldigte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach über Monate hinweg nicht müde wurde, bei jeder sich bietenden Gelegenheit öffentlich zu betonen, dass die die Covid-19-Vakzine sehr bzw. hochwirksam und insbesondere auch „nebenwirkungsfrei“ seien.
Gerade er musste es von allem Anfang an besser wissen, so dass seine irreführenden Angaben in jedem Falle schon einmal eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 und 3 a AMG begründen.“

„Halbherzige Eingeständnisse dazu, dass diese Injektionen doch nicht nebenwirkungsfrei seien, kamen – soweit feststellbar – von dem Beschuldigten Lauterbach erst im Verlaufe des Monats Juni 2022, siehe u.a.: …
Das Eingeständnis, dass diese Covid-19-Injektionen auch nicht wirksam sind, kam noch viel später. Die einrichtungsbezogene Nachweispflicht nach § 20a IfSG ist zum 31.12.2022 ausgelaufen, weil der Beschuldigte Lauterbach schließlich selbst öffentlich einräumen musste, dass diese Injektionen nicht vor Ansteckung schützen, siehe: …“

„Der Beschuldigte Lauterbach hat der Bevölkerung – so wie es die Führung der Bundeswehr durchgehend seit dem 24.11.2021 getan hat – zwar keine Covid-19-Injektionen „befohlen“, aber er hätte es bekanntlich sehr gerne getan, als er sich in der ersten Jahreshälfte 2022 – als längst Daten und Erkenntnisse vorlagen, die die Wirkungslosigkeit und Gefährlichkeit dieser Injektionen belegen - für die Einführung einer allgemeinen Covid-19-„Impf“-Pflicht stark gemacht hat.
Unbeachtet dieses Versuchs, die gesamte Bevölkerung in diesem Land zu einem gefährlichen Feldversuch mit einer hochexperimentellen, vollkommen neuen Technologie zu verpflichten, hat der Beschuldigte die gesamte Bevölkerung im Hinblick auf die Nebenwirkungen bis mindestens Juni 2022 und im Hinblick auf die Wirkungslosigkeit – soweit bekannt – bis Dezember 2022 getäuscht und damit geradezu heimtückisch gehandelt. Angesichts der ihm bekannten Daten kann er dabei nur wissentlich „in feindseliger Willensrichtung“ gehandelt haben. …“

Auf Grund dieser irreführenden Erklärungen haben sich die Menschen in diesem Land, die dem Beschuldigten auf Grund der mit seinem Amt verbunden Glaubwürdigkeit vertraut haben, in Sicherheit gewogen, so dass sie sich nicht des Umstandes bewusst waren, dass diese Covid-19-Injektionen einem schweren Angriff auf ihre Gesundheit und (!) ihr Leben gleichkommen können. Diese Arglosigkeit hat die „natürliche Abwehrfähigkeit“ der Menschen auch stark eingeschränkt, da sie im Vertrauen auf diese Erklärungen des Beschuldigten keine Veranlassung mehr gesehen haben, sich umfassend über alle ggf. in Betracht kommenden Nebenwirkungen zu informieren.
Warum auch? Auf Grund dieser Irreführung haben sie ja eben darauf vertraut, dass es überhaupt keine, jedenfalls keine schweren und langfristigen Nebenwirkungen gibt. …“

Siehe zur weiteren Begründung die ganze Strafanzeige, die als zweite am Ende des folgenden Artikels eingefügt ist:
https://www.mwgfd.org/2023/01/erste-strafanzeigen-gegen-die-verantwortlichen-der-corona...

Ablehnung

Am 31.1.2023 erhielt RA Schmitz ein am 24.1.2023 datiertes Schreiben des Oberstaatsanwaltes Dr. Brocke, mit dem dieser ihm mitteilte, dass er den angezeigten Sachverhalt geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen habe.
Konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat ließen sich seinem Vorbringen nicht entnehmen.

„Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen Corona wurden einer umfassenden Prüfung durch die zuständigen europäischen und deutschen Behörden unterzogen. Impfstoffe wurden zudem auch durch die US-amerikanischen Zulassungsbehörden geprüft. Es kann vor dem Hintergrund des in Deutschland geltenden strengen Zulassungsverfahrens davon ausgegangen werden, dass die von Ihnen vorgetragenen Umstände, soweit diese wissenschaftlich überhaupt zutreffend und relevant sind, bei der Prüfung der Wirksamkeit und Gefährlichkeit der Impfstoffe berücksichtigt wurden und werden.
Auch hinsichtlich der medial diskutierten Verwendung von Lipiden bei mRNA-Impfstoffen liegen keine belastbaren Anhaltspunkte vor, die für eine relevante Gefährlichkeit sprechen.“

Also was nicht sein darf, das nicht sein kann. Anstatt den vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnissen qualifizierter Forscher und den inzwischen zutage getretenen Tatsachen nachzugehen, wie es seine Pflicht wäre, blockt der Oberstaatsanwalt einfach ab und behauptet die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Zulassungsverfahren, die doch gerade mit der Strafanzeige angezweifelt und widerlegt werden.
Und entgegen dem unwissenden oder mauernden Oberstaatsanwalt enthalten nach einer Fülle von wissenschaftlichen Studien die mRNA Impfstoffe Substanzen (Fette, Lipide), die hochgiftig und nicht für den Menschen zugelassen sind. Die Verabreichung führt bei Versuchstieren zu schweren Entzündungen und kann tödlich wirken. Die Nanolipide verursachen auf verschiedenen Wegen massive Entzündungen. Es ist nachgewiesen, dass es nach der Impfung zu einer lang andauernden Produktion von Spike-Proteinen in Gefäßwänden und verschiedenen Organen kommt. Begleitet wird dies von stark entzündlichen Veränderungen und Gewebeschädigungen. (Siehe dazu: Fassadenkratzer 29.3.2022)
Es fehlt beim Oberstaatsanwalt offenbar der ernsthafte Wille, sich ein vollständiges Bild der wissenschaftlichen Erkenntnislage zu verschaffen.

Auf Einwendungen von RA Schmitz mit Schreiben vom 1.2.2023 (das mir nicht vorliegt) antwortete Oberstaatsanwalt Dr. Brocke mit Schreiben vom 15.2.2023:

„Nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage verbleibt es dabei, dass sich aus Ihrem Vorbringen keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte für ein strafrechtsrelevantes Verhalten des Angezeigten ergeben. Wie ich bereits ausgeführt habe, wurden die zugelassenen Impfstoffe vor der Zulassung national und international einer umfassenden wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen. Der Angezeigte konnte und durfte sich auf die Ergebnisse dieser Überprüfungen verlassen.“

Dass die zugelassenen „Impfstoffe“ einer umfassenden wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen worden seien, ist entweder eine naive gutgläubige Behauptung oder eine Lüge. Der Oberstaatsanwalt könnte z.B. wissen, dass der renommierte Pathologe Prof. Arne Burkhardt auf Grund seiner alarmierenden Untersuchungsergebnisse in zwei Brandbriefen vom 16. Und 24. März 2022 an das PEI, das dem Bundesgesundheitsministerium untersteht, einen sofortigen Impf-Stopp gefordert hat – erfolglos: Fassadenkratzer 1.4.2022.
Der Oberstaatsanwalt könnte auch wissen: 55.000 ausgewertete Pfizer-Dokumente beweisen, dass Pfizer vor der Zulassung aus eigenen Tests von der weitgehenden Unwirksamkeit des Injektionsstoffes und gravierenden Nebenwirkungen sowie unverhältnismäßigen Todesfällen wusste und keine sorgfältige Prüfung der Zulassungsbehörde stattgefunden hat: Fassadenkratzer 7. März 2023.
Er wäre bei einiger Aufmerksamkeit auch auf die schweren Rechtsbrüche bei der Zulassung der mRNA-„Impf“-Präparate gestoßen. Siehe: Fassadenkratzer 10.3.2023

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat inzwischen im Rahmen einer weiteren Strafanzeige, über die noch gesondert zu berichten wäre, auch gegen Oberstaatsanwalt Dr. Brocke Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt erstattet und beim Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Disziplinarverfahrens angeregt. Denn Herr Dr. Brocke habe sich trotz zahlreicher konkreter Anhaltspunkte und eindeutiger Rechtslage wiederholt geweigert, gegen Prof. Dr. Karl Lauterbach die strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen.
RA Schmitz weist darauf hin, „dass der Beschuldigte Dr. Brocke mehr konkrete Anhaltspunkte für solche Ermittlungen bekommen hat, als er in den wenigen Tagen, die er für seine Schreiben an mich benötigt hat, überhaupt verarbeiten konnte.“

III Staatsanwaltschaft Bonn

Strafanzeige

Mit einem 28 Seiten langen Schreiben vom 26.1.2023 erstattete Rechtsanwalt Schmitz bei der Staatsanwaltschaft in Bonn, dem Sitz des Bundesverteidigungsministeriums, Strafanzeige gegen die vormaligen Verteidigungs-Ministerinnen Annegret Kramp-Karrenbauer und Christine Lambrecht und alle Sanitätsoffiziere und Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums, „die aufgrund ihrer Pflichtverletzungen gegenüber Soldaten, insbesondere wegen ihrer rechtswidrigen Anordnungen und irreführenden Angaben bei einer unbekannten Anzahl von Soldaten für gesundheitliche Schäden bis zum Tod verantwortlich sind“,
wegen des Tatverdachts
- der Nötigung im Amt gem. § 240 StGB
- der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB
- des Totschlages und Mordes gem. §§ 211, 212 StGB
ect.

„Seit dem 24.11.2021 sind alle Soldaten der Bundeswehr zur Duldung der Covid-19-Injektionen verpflichtet.
Seit diesem Zeitpunkt und bis zum heutigen Tag sind die Soldaten der Bundeswehr zu keiner Zeit umfassend und zutreffend über alle relevanten Aspekte dieser Covid-19-Injektionen aufgeklärt worden. Vielmehr wurden und werden alle Soldaten bis auf den heutigen Tag mit irreführenden Angaben bezüglich der Wirksamkeit und Gefährlichkeit dieser Injektionen gezielt desinformiert, so dass bereits zahlreiche Soldaten schwer gesundheitlich geschädigt wurden und zuverlässig absehbar auch noch weiterhin Soldaten bis hin zum Tod schwer gesundheitlich geschädigt werden.“

So Rechtsanwalt Schmitz.

Er belegt dies ausführlich und bringt noch umfangreichere wissenschaftliche Erkenntnisse über den wahren Sachverhalt vor als schon in den vorangegangenen Strafanzeigen. Dazu muss auf den Text der Strafanzeige am Ende des Artikels auf https://www.mwgfd.org/2023/01/die-serie-an-strafanzeigen-durch-rechtsanwalt-schmitz-mac... verwiesen werden.

Ablehnung

Mit Schreiben vom 14.2.2023, bei RA Schmitz am 24.2.2023 eingegangen, lehnte Staatsanwältin Behr die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab. Sie schrieb, diese setze nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung voraus,

„dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen. …
Ihrem Vorbringen vermag ich solche Anhaltspunkte nicht zu entnehmen. Der geschilderte Sachverhalt fällt unter keine strafrechtliche Vorschrift.
Die von Ihnen zitierten Wissenschaftler spiegeln bereits nicht den allgemeinen Stand der Wissenschaft wieder, so dass die objektiven Straftatbestände der von Ihnen aufgeführten Normen bereits nicht erfüllt sind. Keinesfalls liegen jedoch Anhaltspunkte vor, dass die von Ihnen beschuldigten Politikerinnen die Straftatbestände in subjektiver Hinsicht erfüllt haben.“

Natürlich kommt zur Erfüllung der Straftatbestände alles darauf an, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Unwirksamkeit der mRNA-Stoffe und ihre hohe Gefährlichkeit für die Gesundheit der Wahrheit entsprechen. Aber was ist das für ein Wissenschaftsverständnis der Staatsanwältin, die Wahrheit vom „allgemeinen Stand der Wissenschaft“ abhängig zu machen? Fortschritte in der wissenschaftlichen Wahrheitserkenntnis sind in der Geschichte zumeist von einzelnen Wissenschaftlers bewirkt worden. Über die Wahrheit entscheidet nicht die Mehrheit, sondern der individuelle Erkenntnisprozess.

Hier handelt es sich sogar um eine große Zahl renommierter internationaler Wissenschaftler, die öffentlich ihre Erkenntnisse geltend gemacht und den Behörden und Politikern zugänglich gemacht haben, dafür aber mediale Verleumdungen und teilweise staatliche Verfolgungen erdulden mussten.

Daher ist es auch ein Unsinn, für die Beschuldigten sei auf jeden Fall der subjektive Tatbestand der Schuld nicht erfüllt. Sie haben von den vielen wissenschaftlichen Gegenstimmen und den wachsenden Meldungen von schweren Nebenwirkungen und Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen gewusst. Aus ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht für die Soldaten hätten sie sich damit gründlich befassen und nach der eigenen Erkenntnis streben müssen, wie es sich in der Wirklichkeit verhält.
Da sie das offensichtlich nicht getan haben, haben sie sich über das mögliche Eintreten von Schäden bei ihren Soldaten keine Gedanken gemacht oder solche billigend in Kauf genommen, was rechtlich grobe Fahrlässigkeit bzw. bedingten Vorsatz bedeutet.


Fazit

Es findet ein ungeheurer Geisteskampf um die Aufklärung eines globalen kriminellen Geschehens von bisher unbekannter Dimension statt. Und es geht darum, diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die sich am vielfach endlosen Leidund am Tod einer weiter wachsenden Zahl von Menschen schuldig gemacht haben.

Und es ist ein weiterer Skandal, dass die dafür zuständigen Staatsanwaltschaften die zur Aufklärung notwendigen Ermittlungsverfahren ablehnen, ohne die keine Anklage erhoben und die Strafgerichte nicht tätig werden können, womit die Staatsanwälte de facto zu Mittätern werden.

Es wird auf die zahlreichen bereits begonnenen und geplanten Schadensersatzklagen Betroffener vor den Zivilgerichten ankommen, bei denen wissenschaftliche Beweise entscheidend sind, an denen dann auch die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte nicht vorbeikommen können.

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Quelle mit Anmerkungen:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/03/20/wie-die-staatsanwaltschaften-die-ableh...

In Deutschland gibts Strafanzeigen für das Verbreiten einer politisch falschen Meinung

Joe68 @, Montag, 20.03.2023, 09:01 vor 374 Tagen @ Falkenauge 3525 Views

Die deutsche Justiz war schon immer obrigkeitshörig (es ist eine Auslese von entsprechenden Charakteren...), so hatte sie die Verbrechen der Nazis nicht nur ignoriert, sie hat sogar mitgemacht (die Nazi Gesetze wurde ja durch Juristen geschrieben). Nach dem Krieg, mit dem Grundgesetz (die Würde des Menschen blablabla..) , da hatte sie auch keine Probleme Homosexuelle in den Knast zu stecken, da ja eine Straftat war wenn sich zwei erwachsene Menschen...deutsches Strafrecht unterliegt hier klar dem politischen Zeitgeist, kann gut sein das die Justiz in 20 Jahren ganz anders zu Corona steht, eigentlich ist der Justiz alles egal solange sie was Schwurbeln und davon gut leben kann, es übernimmt ja kein Richter/Staatsanwalt jemals persönliche Verantwortung für Fehlurteile, die durchaus andere Menschen in den Tod treiben können....

Erstaunlich ist auch, das Richter und Staatsanwälte nicht aus der Kirche ausgeschlossen werden, denn Christus hat gesagt, richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Da schweigen auch die Pfaffen und Theologen dazu, ist halt schön die Gläubigen, mittels staatlicher Gewalt, finanziell schröpfen zu können....

Die stecken alle unter einer Decke, halte sie dumm, ich halte sie arm.

Steve Kirsch: Zahlen der australischen Regierung bestätigen, dass die Rate der schwerwiegenden Impfnebenwirkungen bei über 1 von 100 Dosen liegt

Ikonoklast @, Federal Bananarepublic Of Germoney, Montag, 20.03.2023, 09:03 vor 374 Tagen @ Falkenauge 3873 Views

Sieht so aus, als wären wir in der 'Timeline To Fuckville':


https://stevekirsch.substack.com/p/australia-government-numbers-confirm

Zahlen der australischen Regierung bestätigen, dass die Rate der schwerwiegenden Impfnebenwirkungen bei über 1 von 100 Dosen liegt

Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach räumte ein, dass die Rate der schweren Impfschäden bei 1 zu 10.000 liegt. Das ist schön, aber die tatsächliche Rate ist weit über 100 Mal so hoch. Jetzt gibt es weitere Beweise.

Zusammenfassung
Kürzlich habe ich darüber geschrieben, dass der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingeräumt hat, dass die Rate der schweren Verletzungen nach COVID-Impfungen bei 1 zu 10.000 liegt.

Ich wies darauf hin, dass die Rate mindestens 100-mal so hoch ist, d. h. weit über 1 schwere Verletzung pro 100 Dosen. Das ist natürlich eine Katastrophe.

Es gibt noch mehr Beweise aus offiziellen Regierungsberichten aus Westaustralien, die zeigen, dass die Verletzungsraten aus dem Ruder gelaufen sind.

...

Zusammenfassung
Die Daten aus Westaustralien sind einfach ein weiterer Beweis dafür, dass die Impfstoffe zu tödlich sind, um verwendet zu werden, und sofort zurückgezogen werden sollten.

Aber Gesundheitsentscheidungen werden nicht mehr von Daten bestimmt.

Wir sollen tun, was man uns sagt, und wir sollen glauben, dass die Impfstoffe wirken, auch wenn sie es nicht tun.

Ausführlich mit Daten im obigen Originallink.

Mal sehen ob sich die Faucisten wirklich juristisch retten können...

--
Grüße

[image]

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Niemals haben wir "unser" Leben im Griff!

Die meisten von uns ziemlich gut, ohne es zu wissen.

Das ist wirklich viel. Wenn diese Zahlen von anderen bestätigt werden, dann kommen Fauci & Co. da nicht mehr heraus. oT

Olivia @, Montag, 20.03.2023, 09:52 vor 374 Tagen @ Ikonoklast 2769 Views

.....

--
For entertainment purposes only.

1:100 Stand jetzt ...

Arbeiter @, Montag, 20.03.2023, 11:46 vor 374 Tagen @ Ikonoklast 3491 Views

Die Frage ist, wie das über die kommenden 20 Jahre "ausgesteuert" wird, je nach Land ... 5G

Es wäre ganz einfach.

Weiner, Montag, 20.03.2023, 13:59 vor 374 Tagen @ Falkenauge 3331 Views

Vielen Dank, Falkenauge, dass Du die Sache aufgreifst und dokumentierst. Und mir gibt es Gelegenheit, meine alte Leier zu spielen, die niemand aber (weder hier noch sonstwo ...) hören will.

Die Weisungsbefugnis der Innenminister gegenüber den Staatsanwaltschaften ist im Gerichtsverfassungsgesetz verankert. Die Ausführung der dortigen Bestimmungen ist aber Sache der Länder. Auf der Ebene der Länder gibt es ausreichend wirksame DIREKT DEMOKRATISCHE Instrumente, um die Weisungsbefugnis zu beenden und die Staatsanwaltschaften unabhängig zu stellen (könnte man noch erweiteren um eine Richterklage und verbesserte Wahlverfahren für Richter).

Solche politischen Projekte fallen in das Kapitel Volksinitiative bzw. Volksgesetzgebung (bitte selbst guckeln), bei mir in BW sind für den Start 15.000 Unterschriften erforderlich. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

Kurioserweise gibt es aktuell einen Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung betreffend die WEISUNGSBEFUGNIS. Denn von oben herab (d.h. von Europa her EuGH) wurde diesbezüglich Kritik geübt. Deswegen wurde auch der europäische Haftbefehl für Anfragen aus Deutschland außer Kraft gesetzt.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-bmjv-weisungsrecht-staatsanwaltschaft-justizmi...

Wer sich mit dieser Materie tiefer beschäftigt, wird dann lernen, dass gemäß den geplanten Änderungen eine Weisung künftig schriftlich formuliert und begründet werden soll. Hieraus kann man zurückschließen, dass das bisher auch per Telefon möglich war - oder in einer Konversation von Parteifreund zu Parteifreund, wenn Justizminister und Staatsanwalt derselben Partei angehörten. Oder auch nicht ...

MfG, W.

SONSTIGES

@sensortime hatte gestern auf den "Patentklau" hingewiesen, der auch nach den beiden Weltkriegen von den USA weiterbetrieben wurde (wenn auch mit etwas anderen Instrumenten). Es findet ja aktuell nicht nur ein militärischer Krieg statt sondern auch ein Krieg auf wirtschaftlicher Ebene, wobei genauso viel Werte vernichtet werden wie durch Waffenwirkungen. 'Geistiges Eigentum' spielt hierbei ebenfalls eine Rolle. Der nachfolgend verlinkte Artikel thematisiert das am Beispiel der CHIP-Industrie und den diesbezüglichen US-Sanktionen, die gegen China gerichtet sind, aber aber EUROPA schaden sollen - und natürlich auch den USA selbst schaden werden. Der Artikel ist sehr lang, ist Englisch und abgehoben (insofern er sich mit Sachverhalten außerhalb unseres allgemeinen Erfahungsbereiches bewegt):

https://www.nakedcapitalism.com/2023/03/americas-chips-war-with-china-another-sanctions...

Dass sich China da rauswinden wird können, wird im folgenden Artikel wahrscheinlich gemacht:

https://www.unz.com/mwhitney/chinas-turn/

Der von mir angedeutete Eigentümer-Wechsel hat in der Schweiz wenigstens stattgefunden (UBS übernimmt CS). Damit ist aber gar nicht gesagt, dass wir verstehen, um was genau es geht. Kann sein, dass die UBS vor allem am Asiengeschäft der CS interessiert ist. Sehr wahrscheinlich haben die Amis stark mitgemischt, wollen wohl weiter in der Schweiz die Finger im Spiel haben (für neue strategische Ausrichtungen wg. Russland, China, Asien oder auch für ein Reserve-Rad Schweiz, wenn in den USA irgendwelche Reifen platzen). BlackRock hatte ein Angebot vorbereitet, aber hat wieder Abstand genommen. Irgendwas mit dem Asien/China-Geschäft muss es zu tun haben (an dem Amundi und Blackrock schweißtreibend arbeiten). Die CS hat zig Milliarden Boni ausbezahlt über die letzten 20 Jahre. Die Vorstände der aktuell miteinander verhandelnden Firmen sind allesamt auch Vorstände im WEC.

Lustig ist das hier (die CS hatte keinen verantwortlichen Risk-Manager mehr, aber viele LGBT-Beauftragte):

https://www.unz.com/jderbyshire/as-a-former-credit-suisse-risk-management-shlub-i-ask-i...

Die Schweiz befindet sich in einer ernsten Krise, die größte seit dem WW2. Die Amis haben gerade die Schweiz komplett in der Hand und spielen mit ihr wie mit einem kleinen Kätzchen - was wiederum zeigt, wie professionell und stark Washington immer noch ist bzw. wie gut es drohen und Angst machen kann.

Wenn man's weiß, wäre 'wäre' gar nicht nötig

Bergamr @, Montag, 20.03.2023, 15:47 vor 374 Tagen @ Weiner 2393 Views

Hallo Weiner,

warum benutzt Du den Konjunktiv 'wäre', wenn Du über das Wissen verfügst, wie's geht?
Oder ist das nur ein 'möglicherweise gehen würde'?
Warum im Unklaren bleiben bei Dingen, die möglich 'sind'?

Gruß
Bergamr

--
Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...

Ja. Die Schweiz haben sie seit spätestens 2008 in der Hand. Nix mit Neutralität oder so.

Olivia @, Montag, 20.03.2023, 15:51 vor 374 Tagen @ Weiner 2435 Views

Ist ja auch bereits als Denkansatz völlig absurd. Wie sollte sich so ein kleines Ländchen wohl "unabhängig" halten können?

--
For entertainment purposes only.

Wenn`s so einfach wäre

Falkenauge @, Montag, 20.03.2023, 16:24 vor 374 Tagen @ Weiner 2295 Views

Hallo Weiner,

dieses "teilweise" und "schriftlich begründen" halte ich für pippifax. Es ist doch klar, dass solche "Weisungen" der Justizministerien (nicht Innenministerien) auch dann immer mündlich als "Empfehlungen", "Ratschläge" oder "Hinweise" erfolgen oder generell eine gewisse Erwartungshaltung und politische Orientierung erzeugt wird.

Solange die Staatsanwaltschaften ebenso wie die Gerichte nicht eine eigene Verwaltung haben, sondern die Staatsanwälte und Richter eingeordnet sind in die Verwaltung der Exekutive, die sie auswählt, einstellt, bezahlt, beurteilt und befördert - oder auch nicht, gibt es keine wirkliche Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Hinzukommt die verruchte Verflechtung mit dem Parteiensystem, das auf den historischen Müll gehört.

gucksdu Italien

Weiner, Montag, 20.03.2023, 22:07 vor 374 Tagen @ Falkenauge 2176 Views

Hallo Falkenauge -

in Italien ist die Justiz komplett von der Exekutive und Legislative getrennt (eher sind die beiden letzteren ungewöhnlich eng verzahnt). Es gibt hier absolut keine Weisungsbefugnis der Innenminister.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtswesen_(Italien)

Dennoch waren die Gerichte und Staatsanwälte zum Beispiel während der Corona-Krise extrem totalitär/faschistoid und absolut regierungstreu. Und in anderen Phasen der italiensichen Geschichte kann man vergleichbare Verhältnisse finden (nur wenige Ausnahmen etwa lokal, regional oder während der Anti-Mafia-Jahre).

Wie kann das nun sein? Sind die Politiker und Beamten in den gleichen Freimaurerlogen wie die Richter und die Staatsanwälte? Werden sie alle während Schule/Studium auf Konformität getrimmt? Werden sie von der Mafia erpresst oder geschmiert? Sind sie Mitglieder in politischen Parteien? Gibt es quer durch die Elite einen stillschweigenden (Schwarm-) Konsens? Wie wird dieser hergestellt? Kann er von außen manipuliert werden?

Es gibt etwas, das dem Staat vorangeht. Der Staat ist nur ein Werkzeug. In der Gestalt und Form dieses Werkzeugs drückt sich das Wesen *) seiner Bürger aus.

Ein berühmtes Wort, das manchmal dem Alten Fritz, manchmal auch Bismarck zugeschrieben wird: ich regiere lieber mit schlechten Gesetzen aber guten Beamten, statt mit guten Gesetzen und schlechten Beamten.

Deswegen: nicht nach dem Staat schreien oder Beamte kritisieren, sondern Menschen bilden, bevor sie Politiker oder Beamte werden.

W.

*) = Wille, Empfindung, Charakter, Seele, Verhaltensweise, Moral etc.

Natürlich, genau so ist es ....

NST @, Südthailand, Dienstag, 21.03.2023, 05:40 vor 373 Tagen @ Weiner 1853 Views

bearbeitet von NST, Dienstag, 21.03.2023, 05:50


Wie kann das nun sein? Sind die Politiker und Beamten in den gleichen Freimaurerlogen wie die Richter und die Staatsanwälte? Werden sie alle während Schule/Studium auf Konformität getrimmt?

..... die Mehrheiten besuchen Schulen, die jeweiligen Eliten aus den Schulen - über entsprechende Testverfahren ermittelt, dann die renommierten Unis, daraus werden dann Richter, Staatsanwälte usw.

..... die Selektion ist, zu den Besten zu gehören. Die alten Freimaurerlogen - heute eher NGOs rekrutieren aus diesem Pool die Mitarbeiter.

Die Klimakleber sind nur einfach Soldaten - jene die obige Laufbahn durchlaufen, das entspricht dann der Offiziers Laufbahnen - bis hoch in die Generalsränge.

Glaub mir, ich kenne das jetzt in 2 unterschiedlichen Kultursystemen - die staatl. Organisation ist überall gleich. Es sind auch nie die Nerds der MINT Fächer, welche in die Schlüsselpositionen kommen, dort wo die Richtlinien Kompetenz ist, warum wohl?

Einfach deshalb, weil aus dem Pool der Richtlinien Kompetenz nur fähige Mentalisten gebraucht werden, die müssen die Illusion verkaufen, dass das was auf dem Papier als Gesetz zu lesen steht - genau das ist, was öffentlich kommuniziert wird. Und sie müssen das so glaubhaft können, wie wenn sich zwei Freunde zusammen unterhalten - warum wohl hat es Habeck so weit geschafft - als Kinderbuchautor, hat er alles was es dazu braucht.

von Mephisto:

Wem das eigenartig vorkommt, dem sei gesagt, genau so wurden Beschlüsse gefasst in über 99% der Zeit*) der menschlichen Geschichte. Jeder Hörer kannte den Sprecher bereits über längere Zeit.

Diese Gespräche gibt es heute nur noch in den Hinterzimmern - deshalb müssen die Mentalisten das entsprechend kompensieren. Wie zu allen Zeiten zuvor, werden die Mehrheiten immer hinters Licht geführt - früher wurden die Mehrheiten in Millionen Einheiten gezählt - heute eben in Milliarden Einheiten, nur das hat sich geändert.

Dieser ganze Prozess - der wird gerade praktisch durchgeführt, nicht von mir sondern vom Sohn. Wie gut dieser Prozess verstanden wurde, wird sich daran messen lassen müssen, was er als Ergebnis in der Realität abbilden wird. Das ist die Messlatte.
Bisher - also Anfang Studium, läuft alles wie erwartet. Wenn der Sohn jetzt noch die Dinge versteht, die er tut, z.B. was und wie ihm etwas gelehrt wird - nicht nur wie man Prüfungen besteht, dann hat es seinen Zweck erfüllt. Darauf habe ich keinerlei Einfluss.

Jeder Mensch handelt nach Massgabe seines Verständnisse - ganz egal wie das erworben wurde. Aus meiner Überzeugung heraus - hat er (auch jeder andere Mensch) das seinem eigenen Karma zu verdanken, er hat selbst die Ursachen dazu gesetzt.
Gruss

--
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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Immer mehrere Ursachen

Falkenauge @, Dienstag, 21.03.2023, 09:36 vor 373 Tagen @ Weiner 1625 Views

Natürlich gibt es auch noch andere Gründe für die Konformität, eben vorstaatliche Korporationen wie Freimaurerlogen - und vor allem die Bildung, die eben auch in den Händen der Exekutive liegt.
Daher muss auch das gesamte Bildungswesen vom Staat getrennt werden und eine eigene Selbstverwaltung erhalten. Das ist nach meiner Überzeugung einer der wichtigsten Punkte. Das Rechtssystem des Staates kann nur und muss natürlich auch dem freien Bildungswesen einen rechtlichen, an den Grundrechten der Verfassung orientierten Rechtsrahmen geben.

Du schreibst, du weißt nicht, warum keiner auf deine Vorschläge eingeht. Ich aber weiß es...

Mephistopheles, Montag, 20.03.2023, 16:48 vor 374 Tagen @ Weiner 2462 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Montag, 20.03.2023, 17:12

Vielen Dank, Falkenauge, dass Du die Sache aufgreifst und dokumentierst. Und mir gibt es Gelegenheit, meine alte Leier zu spielen, die niemand aber (weder hier noch sonstwo ...) hören will.

Die Weisungsbefugnis der Innenminister gegenüber den Staatsanwaltschaften ist im Gerichtsverfassungsgesetz verankert. Die Ausführung der dortigen Bestimmungen ist aber Sache der Länder. Auf der Ebene der Länder gibt es ausreichend wirksame DIREKT DEMOKRATISCHE Instrumente, um die Weisungsbefugnis zu beenden und die Staatsanwaltschaften unabhängig zu stellen (könnte man noch erweiteren um eine Richterklage und verbesserte Wahlverfahren für Richter).

Direkte Demokratie erträgt keine Hierarchien, ja, nicht einmal Gesetze, die nur ein Ausfluss von Hierarchien sind.

Direkte Demokratie funktioniert nur dann, nur sprachlich, ohne Schrift, wenn sich alle Telnehmer untereinander persönlich ausreichend gut kennen, um einschätzen zu können, was der Sprecher mit dem, was er sagt, auch wirklich meint. Das ist wichtig, weil sprachliche Äußerungen sind nur der hörbare Teil der Information; in Wirklichkeit gibt es eine Menge Zusatzinformationen, die nicht ausgesprochen werden, aber durch Gestik, Mimik, Tonlage, Lautstärke, Betonung, Pausen, Sprachgeschwinfigkeit, Modulation und last, but not least durch den Rang des Sprechers in der Gruppe, vermittelt werden.

Wem das eigenartig vorkommt, dem sei gesagt, genau so wurden Beschlüsse gefasst in über 99% der Zeit*) der menschlichen Geschichte. Jeder Hörer kannte den Sprecher bereits über längere Zeit.

Beispiele in der Neuzeit für direkte Demokratie sind Räuberbanden, Piraten oder die Freier der Penelope, bei der Rückkehr des Odysseus. Auffällig ist, dass der die alle persönlich kannte und mit Namen angesprochen hat.

Solche politischen Projekte fallen in das Kapitel Volksinitiative bzw. Volksgesetzgebung (bitte selbst guckeln), bei mir in BW sind für den Start 15.000 Unterschriften erforderlich. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

Alle diese von mir angesprochenen Elemente sind notwendig für eine direkte Demokratie, fehlt eines davon, dann ist sie wie ein Schneckenhaus ohne Schnecke. Nur noch eine tote Hülle.

Kurioserweise gibt es aktuell einen Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung betreffend die WEISUNGSBEFUGNIS. Denn von oben herab (d.h. von Europa her EuGH) wurde diesbezüglich Kritik geübt. Deswegen wurde auch der europäische Haftbefehl für Anfragen aus Deutschland außer Kraft gesetzt.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-bmjv-weisungsrecht-staatsanwaltschaft-justizmi...

Wie gesagt, sobald irgendetwa davon in Gesetzesform gegossen wird, ist nur noch die tote Schale vorhanden ohne den lebendigen Inhalt.

Wer sich mit dieser Materie tiefer beschäftigt, wird dann lernen, dass gemäß den geplanten Änderungen eine Weisung künftig schriftlich formuliert und begründet werden soll. Hieraus kann man zurückschließen, dass das bisher auch per Telefon möglich war - oder in einer Konversation von Parteifreund zu Parteifreund, wenn Justizminister und Staatsanwalt derselben Partei angehörten. Oder auch nicht ...

MfG, W.

SONSTIGES

@sensortime hatte gestern auf den "Patentklau" hingewiesen, der auch nach den beiden Weltkriegen von den USA weiterbetrieben wurde (wenn auch mit etwas anderen Instrumenten). Es findet ja aktuell nicht nur ein militärischer Krieg statt sondern auch ein Krieg auf wirtschaftlicher Ebene, wobei genauso viel Werte vernichtet werden wie durch Waffenwirkungen. 'Geistiges Eigentum' spielt hierbei ebenfalls eine Rolle. Der nachfolgend verlinkte Artikel thematisiert das am Beispiel der CHIP-Industrie und den diesbezüglichen US-Sanktionen, die gegen China gerichtet sind, aber aber EUROPA schaden sollen - und natürlich auch den USA selbst schaden werden. Der Artikel ist sehr lang, ist Englisch und abgehoben (insofern er sich mit Sachverhalten außerhalb unseres allgemeinen Erfahungsbereiches bewegt):

https://www.nakedcapitalism.com/2023/03/americas-chips-war-with-china-another-sanctions...

Dass sich China da rauswinden wird können, wird im folgenden Artikel wahrscheinlich gemacht:

https://www.unz.com/mwhitney/chinas-turn/

Der von mir angedeutete Eigentümer-Wechsel hat in der Schweiz wenigstens stattgefunden (UBS übernimmt CS). Damit ist aber gar nicht gesagt, dass wir verstehen, um was genau es geht. Kann sein, dass die UBS vor allem am Asiengeschäft der CS interessiert ist. Sehr wahrscheinlich haben die Amis stark mitgemischt, wollen wohl weiter in der Schweiz die Finger im Spiel haben (für neue strategische Ausrichtungen wg. Russland, China, Asien oder auch für ein Reserve-Rad Schweiz, wenn in den USA irgendwelche Reifen platzen). BlackRock hatte ein Angebot vorbereitet, aber hat wieder Abstand genommen. Irgendwas mit dem Asien/China-Geschäft muss es zu tun haben (an dem Amundi und Blackrock schweißtreibend arbeiten). Die CS hat zig Milliarden Boni ausbezahlt über die letzten 20 Jahre. Die Vorstände der aktuell miteinander verhandelnden Firmen sind allesamt auch Vorstände im WEC.

Lustig ist das hier (die CS hatte keinen verantwortlichen Risk-Manager mehr, aber viele LGBT-Beauftragte):

https://www.unz.com/jderbyshire/as-a-former-credit-suisse-risk-management-shlub-i-ask-i...

Die Schweiz befindet sich in einer ernsten Krise, die größte seit dem WW2. Die Amis haben gerade die Schweiz komplett in der Hand und spielen mit ihr wie mit einem kleinen Kätzchen - was wiederum zeigt, wie professionell und stark Washington immer noch ist bzw. wie gut es drohen und Angst machen kann.

Nö.
Das ist der Hebel des Archimedes. Archimedes sagte: "Gebt mir einen festen Punkt und ich werde die Erde as den Angeln heben" oder vielmehr der Apfel des Isaac Newton, von dem Archimedes noch nichts wusste.

Der Apfel fällt keineswegs auf die Erde, sondern Apfel und Erde fallen gemeinsam auf ihren beiderseitigen Schwerpunkt. Das sieht nur so aus, als würde der Apfel auf den Boden fallen. In Wirklichkeit fallen jedoch Apfel und Erde auf ihren gemeinsamen Schwerpunkt zu, und das keineswegs auf einer euklidischen Geraden, sondern auf einer gekrümmten Bahn.

Und genau dasselbe passiert gerade mit den USA und der Schweiz. Es sieht nur so aus, als hätten die USA die Schweiz im Griff; in Wirklichkeit fallen aber beide. <img src=" />

Gruß Mephistopheles

*) Bevor jetzt einer daherkommt, die Schriftlichkeit sei vor 5- oder 6.000 Jahren erfunden worden und das seien mehr als 1% der menschlichen Geschichte, dem sei gesagt, dass alle Zivilisationen ein paar Jahrhunderte, gerechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mehrzahl ihrer Mitglider scriftkundig war, untergegangen und wieder in dark ages, dunklen oder schriftlosen Zeiten verschwunden sind. für die Mehrheit sind über 99% ihrer Kommunikationsgeschichte schriftlos Meph

Kain und Abel

Weiner, Montag, 20.03.2023, 22:19 vor 374 Tagen @ Mephistopheles 2088 Views

haben nicht schriftlich kommuniziert sondern sich mit Namen angeredet, waren "per Du", kannten einander - und der eine hat den anderen erschlagen.

Direkte Demokratie hängt nicht von der Form und Qualität der Kommunikation zwischen Menschen ab sondern von der grundsätzlichen Bereitschaft *), mit anderen Menschen zu kooperieren.

*) die Kooperationsbereitschaft schließt unter anderem ein: Toleranz, Mitempfinden, Hilfsbereitschaft, Orientierung aufs Gemeinwohl usw. usf.

Vlt. ganz interessant in diesem Zusammenhang. 3-teilige, neue Doku zum Thema "Kelten" (unsere schriftlosen Vorfahren).

Olivia @, Dienstag, 21.03.2023, 09:11 vor 373 Tagen @ Weiner 1739 Views

Habe noch nicht alle Teile gesehen, werde sie mir aber alle anschauen. Interessant: Die Hallstatt-Zeit wurde durch eine schwere Naturkatastrophe beendet. Das Thema des Beendens von Kulturen durch schwere Naturereignisse verfolge ich seit einiger Zeit mit wachsendem Interesse.

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/mythos-kelten-aufstieg-der-salzhaendler-1...
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/mythos-kelten-krieger-und-kuenstler-100.html
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/mythos-kelten-untergang-und-erbe-100.html

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For entertainment purposes only.

Das darf man keineswegs den Juden anlasten

Mephistopheles, Dienstag, 21.03.2023, 09:49 vor 373 Tagen @ Weiner 1772 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 21.03.2023, 10:10

haben nicht schriftlich kommuniziert sondern sich mit Namen angeredet, waren "per Du", kannten einander - und der eine hat den anderen erschlagen.

Der Brudermord scheint bei allen Kulturen in ihrer Anfangszeit aufgetreten zu sein. Hat nicht Romulus seinen Bruder Remus erschlagen? (in der Zeit vor Ackerbau und Viehzucht scheint er völlig unbekannt gewesen zu sein.)

überaus bemerkenswert ist, wie tolerant nd nachsichtig doch Gott damit umgegangen ist. Während bei Adam und Eva ein einziger, eher harmloser Ungehorsam zu lebenslanger Bestrafung nd einem ewigen Fluch führte, wrde der Brudermörder sogar vor Strafverfolgung und einem Racheakt gesichert.

Direkte Demokratie hängt nicht von der Form und Qualität der Kommunikation zwischen Menschen ab sondern von der grundsätzlichen Bereitschaft *), mit anderen Menschen zu kooperieren.

*) die Kooperationsbereitschaft schließt unter anderem ein: Toleranz, Mitempfinden, Hilfsbereitschaft, Orientierung aufs Gemeinwohl usw. usf.

Sobald es Begriffe dafür gibt, existieren diese dinge nicht mehr reell, sondern ausschließlich als Simlationen.
Man simuliert Toleranz, Mitempfinden, Hilfsbereitschaft, Orientierung aufs Gemeinwohl usw. usf.

Das kapieren aber die Meisten nicht. Sie verwechseln die Simulation mit dem Realen.

Das ist wie bei den optischen Täuschungen. Derjenige, der einer optischen Täuschung aufgesessen ist, kann nicht erkennen, das es eine optische Täschung ist. Mein Versuch, das aufzuklären, ist daher sinnlos und ich fahre nicht weiter fort, ich wollte es nur einmal erwähnt haben. [[sauer]]

Gruß Mephistopheles

Da hast du aber ein interessantes Thema aufgegriffen: Brudermord vs. Apfel essen..... In der Tat, die Bewertung erstaunt. oT

Olivia @, Mittwoch, 22.03.2023, 14:58 vor 372 Tagen @ Mephistopheles 1354 Views

.......

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For entertainment purposes only.

Dazu gibt es als Roman ...

NST @, Südthailand, Donnerstag, 23.03.2023, 03:12 vor 371 Tagen @ Olivia 1397 Views

die Problematik in der Form verpackt:

Die Geschichte der Justine oder Die Nachteile der Tugend

Der Autor ist 1814 verstorben - aber die Geschichte daraus viel, viel älter als 200 Jahre. Diese Geschichte ist sogar in den Sutten des Buddha enthalten.

Wer sich mit dem Buddhismus beschäftigen will, kann auch auf diesem Weg damit anfangen .... daran vorbei kommt man so oder so nie, der Thematik des obigen Romans
Gruss

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

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