Dr. med. Ronald Weikl auch im Berufungsprozess wegen Masken-Attesten verurteilt

Falkenauge @, Montag, 28.11.2022, 08:18 vor 509 Tagen 4071 Views

Die staatliche Jagd auf Ärzte, die wegen der erwiesenen gesundheitlichen Schädlichkeit der Masken Befreiungs-Atteste ausstellen, hört nicht auf. Der Passauer Arzt Dr. Ronald Weikl ist nun auch in 2. Instanz verurteilt worden, allerdings gegenüber dem Urteil der 1. Instanz stark reduziert, da von 1096 Attesten nur noch 24 als angeblich strafwürdig übrig blieben. Und noch immer wurde die vielfach nachgewiesene Schädlichkeit der Masken, vor allem bei Kindern, ignoriert. Wir veröffentlichen nachfolgend eine erste Beurteilung der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD), der Dr. Weikl angehört. (hl)

Vom Presseteam der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD)

Das Urteil ist gefallen. Die Kinnlade der Staatsanwaltschaft ebenfalls. Entgegen dessen innigen Wunsches, den Passauer Arzt Dr. Weikl hinter Gittern zu sehen, fiel das Strafmaß deutlich milder aus. Statt der geforderten 2 Jahre Freiheitsentzug und eines dreijährigen Berufsverbots, verkündete der Richter unmittelbar nach Beginn der Verhandlung das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der große blinde Fleck aber bleibt. Nämlich, dass Dr. Ronald Weikl nie auf der Anklagebank hätte sitzen dürfen!

„Im Namen des Volkes …“ lässt sich in diesem Fall schwer über die Lippen bringen, denn die Formel besagt, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Dieser Prozess um den Passauer Arzt führt jedoch auf symptomatische Weise vor Augen, dass die letzten 2,5 Maßnahmen-Jahre weder im Namen des Volkes, noch im Sinne des Volkes abgelaufen sind, sondern völlig an der gesellschaftlichen Realität und dem gesunden Volksgeist vorbei schossen. Denn würde eine Volkssouveränität auch realiter herrschen und nicht nur als schöne gesetzeslyrische Floskel, würden ganz andere Kandidaten auf der Anklagebank sitzen.

Die Verkündung des Urteils nahm nur einen kurzen Moment in Anspruch. Die Klarstellung des Richters, dass es sich letztlich um einen simplen Prozess handelte, nahm dagegen ganze 30 Minuten ein. Dabei ist dem Richter zumindest der Versuch – wenn auch ein kläglicher –, dieses ja eigentlich simple Urteil zu erläutern, zu Gute zu halten. Denn mit den Worten

„Um was geht es eigentlich in diesem Prozess und was ist wirklich der Gegenstand dieser Verhandlung?“

leitete der Richter bedeutungsschwanger die Urteilsbegründung ein. Einen kurzen Moment kam deshalb die fixe Idee auf, dass das Gericht hier selbst ein Geständnis ablegen wollte. Dann aber wurde „klargestellt“, dass es sich hier zu keinem Zeitpunkt um einen Maskenprozess handelte, weshalb auch der Ausdruck „Maskenarzt“ wie er von den sogenannten Qualitätsmedien bedient wurde, „schrecklich“ sei. Das aber war nur ein Danaer-Geschenk, wie sich im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung zeigen sollte. Zumindest aber gab der Richter nach dem X-ten Verhandlungstag der Mainstream-Presse als Claqueuren des Regierungs-Narrativs die Chance zu verkünden, dass jene Hetzkampagne gegen den „Maskenarzt“ völlig verfehlt war.

Die eigene Pfadabhängigkeit zu verlassen scheint jedoch vor dem Hintergrund einer „nicht enden wollenden“ Pandemie eine schwer vollbringbare psychologische Leistung zu sein. Es genügt offenbar nicht, dass 1072 von 1096 Attesten höchstrichterlich als nicht strafrechtlich relevant anerkannt wurden. Denn unmittelbar nach der Belehrung des Richters gingen die üblichen Schlagzeilen wieder raus. Wer in diesem Stadium des Verfahrens davon schreibt, wie z.B. die PNP in ihrer Online-Ausgabe „Tausende unrichtige Atteste“ oder „mindestens 1096 wohl unrichtige Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht hat ein Passauer Arzt zu Beginn der Corona-Pandemie ausgestellt“, obgleich der Richter soeben nur noch 24 dieser Atteste (immer noch zu Unrecht) aburteilte, will die Verleumdungshaltung nicht verlassen. Trotz richterlicher „Klarstellung“ bedient der Bayerische Rundfunk geradezu wahnhaft den Ausdruck „Masken-Arzt“.

Weiterhin führte der Richter aus, weswegen die eingereichten Beweisanträge (vorzuladende Sachverständige) abgelehnt wurden.

„Für das Gericht sei es unerheblich, welche Masken wie wirken“

lautete eine der Klarstellungen des Richters. Lediglich für die Strafzumessung seien jene Vorbehalte des Angeklagten relevant, rechtlich jedoch spielten sie keine Rolle, führte er aus. Warum das so sei, ließ er offen. Auch die Frage, welche Politiker, welche Positionen vertreten, sei für dieses Verfahren nicht von Relevanz. Kurzum: „Weltanschauliche Fragen tun hier nichts zur Sache“, so die Aussage des Richters.

Entscheidend für das Urteil war einzig die Tatsache, dass in 24 von mehr als tausend Fällen eine persönliche Untersuchung der Schulkinder nicht stattgefunden hat und jene Maskenbefreiungs-Atteste für die Schule gedacht waren.

Die Unrichtigkeit der Gesundheitszeugnisse erkläre sich weiterhin dadurch – so der Richter – dass „Atteste ins Blaue hinein ausgestellt wurden“. Gleichzeitig schlussfolgerte der Richter, dass eine ausbleibende Untersuchung die logische Konsequenz sei, wenn der angeklagte Arzt die Meinung von der Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Masken vertrete. Insofern stellte das Gericht richtig fest, dass vor diesem Hintergrund eine Befunderhebung irrelevant war.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer! Gerade im Hinblick auf die potenzielle Schädlichkeit von Masken ist nämlich auch die ärztliche Pflicht zur Gesundheitsprävention zu beachten, so wie es der Passauer Arzt immer wieder beteuerte. Da das Verhindern von Beschwerdesymptomen und möglichen bleibenden Schäden aufgrund des stundenlangen Tragens gesundheitsschädlicher Masken die Absicht war, ist es also nur logisch, dass Maskenbefreiungsatteste auch bei gesunden Menschen ohne Vorerkrankungen ausgestellt wurden. „Dies sei nur schlüssig und logisch, wenn man die Maßnahmen nicht für sinnvoll hält“, schlussfolgerte der Richter. Dann aber hätte der Richter die Frage nach der Wirksamkeit und Ungefährlichkeit der Masken stellen und der Beweislast des Staates nachkommen müssen! Das ist – wie in vielen anderen Verfahren auch – willentlich unterblieben! Und hierin liegt der eigentliche Skandal. Denn ohne den Tatbestand aufzuklären erfolgen Verurteilungen. Das ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr vereinbar. Und hier zeigt sich auch das Danaer-Geschenk: während das Gericht den Passauer Arzt von dem Vorwurf, ein „Masken-Arzt“ zu sein, freispricht, geht es im Kern ganz genau um die Masken! Von deren Gefährlichkeit und Sinnlosigkeit will das Gericht nämlich nichts wissen.

Der Umstand, dass hier zwei verschiedene Auffassungen, die des Arztes medizinisch begründet, die des Richters evidenzbefreit, kollidieren und nicht aufgelöst werden, zeigt, dass es hier nur um eine ideologische Auseinandersetzung geht. Während der Richter die persönliche Untersuchung in jedem Einzelfall zur Voraussetzung der Richtigkeit der Atteste erklärt, verzichtete der Arzt in einigen wenigen Fällen darauf, weil er sich auf die von der Mutter glaubhaft geschilderten Symptome des Kindes verließ, was in der Medizin gängiger Usus ist und „Fremdanamnese“ genannt wird. Da das gesundheitliche Risiko ausnahmslos alle Patienten betrifft, und unter Umständen auch Gefahr in Verzug ist, wär ein anderes Vorgehen, als jeder Bitte eines Hilfesuchenden um ein solches Attest nachzukommen, diskriminierend und standeswidrig. Für viele ist jenes hehre Vorgehen des Arztes deswegen schwer greifbar, auch weil das Damoklesschwert des Strafrechts über jedem schwingt, der so denkt, wie der Passauer Arzt.

Bereits die fehlgeleitete Begründungsfigur des Richters, wonach ein die Maßnahmen ignorierender Arzt sich nicht für den rechtfertigenden Verweis auf die Pandemie als Ausnahmezustand qualifiziert, führt die groteske Verdrehung von Tatsachen vor Augen. Nie kann das Problem (Maske tragen) zu gleich die Lösung (Maske tragen) sein, erst recht nicht innerhalb der Gesundheitsbranche. Die derzeitige gesellschaftliche Lage (Übersterblichkeit, Impfnebenwirkungen etc.) und vor allem die medizinischen Befunde (aktuell: Granulome mit Maskenfasern in Lungen von Maskenträgern) sind der schlagende Beweis dafür.

Der Umstand, dass der Angeklagte die Vorwürfe des Gerichts „einräume“, vereinfachte und beschleunigte das Verfahren, so der Richter weiter. Nachdem Dr. Weikls Handeln stets die Fürsorgepflicht zu Grunde lag und er vor Gericht immer wieder das Wohl der Patienten verteidigte, ist der Ausdruck „einräumen“ jedoch lediglich ein Artefakt selbstherrlicher und paternalistischer Justiz. Zugleich löste aber gerade eben jene Tatsache des zum-Wohle-Handelns den strafmindernden Effekt aus. Ein Widerspruch in sich.

Weiterhin galt als strafmindernd der Aspekt der Wiederholung. Da das Ausstellen von Attesten letztlich ein und derselben Systematik folgte, sei eine Mehrfachbestrafung ausgeschlossen. Der konsequente Tatentschluss des Arztes, sprich, letztlich jedem Patienten die Möglichkeit zu gewähren, sich vor der gesundheitsgefährdenden Maske zu schützen, wurde zur Tateinheit nach §52 StGB zusammengefasst. Wenn aber letztlich nur das Vorgehen als solches sanktioniert wird, erscheint es in dem Zusammenhang widersinnig, warum das Gericht überhaupt in die Zahlenorgie der (1096) Atteste und die Heraufbeschwörung von scheinbar unrichtigen Attesten eingestiegen ist.

Es stellt sich damit unweigerlich die Frage, ob Dr. Ronald Weikl auf einer falschen Annahme basierend vorverurteilt wurde. Schließlich wurde in den restlichen 1072 Fällen (1096 -24) die Strafwürdigkeit nun doch verneint. Was richtig und was falsch war, schien das Gericht in seiner wilden Flickschusterei von möglichen Tatbestandsmerkmalen selbst nicht mehr zu wissen.

Zwar führte der Richter aus, dass die Kammer eine Erheblichkeit – wie sie der Oberstaatsanwalt vorwirft – nicht erkenne und diesbezüglich rechtliche Bedenken habe, weswegen ein Berufsverbot nicht greifen dürfe; doch erkannte das Gericht leider nicht, dass die Prämisse, auf der das Verfahren beruht, nämlich die von Seiten der Regierung proklamierte Wirksamkeit und Ungefährlichkeit des Tragens von Masken für Kinder, hochgradig kritikwürdig, um nicht zu sagen nachweislich widerlegt ist.

Das Gericht hat somit Rechtsfehler begangen

Es hat nämlich den Beweisanträgen der Verteidigung nicht stattgegeben, wonach FFP2-Masken nicht gegen Viren schützen und – insbesondere bei Kindern – gesundheitsgefährdend sind. Damit ist der Staat seiner Beweislast im Hinblick auf die Ungefährlichkeit der Masken nicht nachgekommen. Wobei schon absurd ist, dass die Beweisanträge von der Verteidigung kommen mussten: denn der Staat muss die Schuld des Täters beweisen, nicht dieser seine Unschuld. Aber offensichtlich gilt schon wieder der Satz: Wer sich verteidigt, klagt sich an!

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Quelle:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/11/28/dr-med-ronald-weikl-auch-im-berufungsp...

Diese Richter passen sehr gut zu China

Joe68 @, Montag, 28.11.2022, 09:02 vor 509 Tagen @ Falkenauge 3032 Views

Richter, die Angst haben vor der staatlichen Macht, und nachweislich ungeeignete Corona Maßnahmen rechtfertigen, die passen auch sehr zu den aktuellen Ereignissen in China. Dort hat die Regierung erklärt das sie auf die angebliche Wissenschaft, ala Lauterbach, Drosten, Brinkmann usw hört, denen die Maßnahmen gar nicht radikal genug sein können und das jede Infektion vermieden werden soll.

Die Richter haben diese, falschen, Argumentation übernommen denn sie haben Angst vor der sozialen Ausgrenzung und der Medienhetze, wenn sie jetzt den sog Querdenkern und angeblichen Rächten, Recht geben würden.

Impfung schütz nicht vor Corona, Masken schützen nicht vor Corona, warum fallen in den soooo wissenschaftsgläubigen Kliniken so viel Personal aus? Die sind doch alle, durch und durch , 4 fach geimpft und tragen die, ach so wirksamen Masken, extrem professionell.
Die Wirkung? Massenweise Erkrankungen des Klinikpersonals.

Die Strafrichter, oft sind es junge Frauen, möchten verurteilen.

Rain @, Montag, 28.11.2022, 10:51 vor 509 Tagen @ Joe68 3318 Views

Ihr Lieben,

momentan häufen sich die Strafverfahren wegen gefälschten Impfausweisen.

In einem Verfahren konnte die Zeugin, eine Apothekerin, sich nicht erinnern, ob die Angeklagte am Tattag in der Apotheke war, allerdings erst nach gegenteiliger Aussage und meinem Antrag, sie zu vereidigen. Sie hat sie auch bei der Gegenüberstellung nicht erkannt, konnte sich auch nicht daran erinnern, daß sie sie vor wenigen Wochen erst auf dem Gerichtsflur in einem anderen Verfahren sah, war sich aber sicher, daß sie schon einmal in der Apotheke war.

Die Angeklagte hatte für den Tatzeitpunkt ein Alibi, sie war arbeiten, was ihre Arbeitgeber bestätigt haben, ein Zeuge hat sie explizit entlastet.

Die Richterin hat freigesprochen, aber mit allergrößtem Widerstand und der Erklärung, daß dann doch letzte Zweifel bestünden, daß sie die Tat begangen hat.

Der Freispruch ist nur deshalb erfolgt, weil klar war, daß bei jeder Verurteilung Berufung eingelegt werden würde und das Berufungsgericht, in dem die Richter die Hosen nicht mit Beißzangen anziehen, die Verurteilung aufgehoben hätte. Damit wäre offensichtlich geworden, daß die erstinstanzliche Richterin grundsätzlich falsch geurteilt hat. Das ist, wenn es öfter vorkommt, ein Karrierehindernis.

Ich bin vor fast 30 Jahren Anwalt geworden, weil mir die Freiheit des Freiberuflers mehr wert war als die Sicherheit im Staatsdienst. Ich bin mit jedem Jahr, das vergeht, froher über meine Entscheidung. Richter ist kein erstrebenswerter Beruf mehr. Schade.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Im Zweifel für den Angeklagten, so die Theorie in der Schule, heute ist es , im Zweifel für das staatliche Narrativ. kT

Joe68 @, Montag, 28.11.2022, 11:24 vor 509 Tagen @ Rain 2337 Views

Die Kleinen (harmlose Impfpassfälscher) hängt man, die Großen (Bundestagsabgeordnete, Minister und die Gutachter für die Pflicht zur unwirksamen und nicht ungefährlichen Impfung) lässt man laufen. owT

BerndBorchert @, Montag, 28.11.2022, 13:00 vor 509 Tagen @ Rain 2279 Views

bearbeitet von BerndBorchert, Montag, 28.11.2022, 13:05

Der Impfausweis ein amtliches Dokument?

aliter @, Montag, 28.11.2022, 13:53 vor 509 Tagen @ Rain 3026 Views

Meiner Erinnerung nach ging zu Beginn von Corona durch die Presse, dass der Impfausweis (z.B. der internationale gelbe) gar kein amtliches Dokument sondern eine privatrechtliches Papier sei. Insofern überraschen mich die hohen (Verglichen mit Leib- und Leben- Schädigungsahndungen) Strafen, die da verhängt werden.

Impfausweis

Rain @, Montag, 28.11.2022, 15:51 vor 509 Tagen @ aliter 3218 Views

Lieber Aliter,

Urkundenfälschungen können auch mit nicht amtlichen Urkunden begangen werden.

Impfausweise sind Gesundheitszeugnisse nach § 279 StGB, der auf § 277 StGB, Urkundenfälschung, verweist.

https://www.buzer.de/279_StGB.htm

Die Gerichte haben bisher geurteilt, daß der Gebrauch nur gegenüber Behörden strafbar ist. Daraufhin wurde am 24.11.2021 in einer Nacht und Nebelaktion geändert, so daß auch die Nutzung gegenüber Apotheken (zum Erhalt eines QR-Codes) strafbar ist.

Der BGH hat vor wenigen Tagen entschieden, daß die neue Rechtslage auch für die Zeit vor Gesetzesänderung gilt.

So viel zum Thema Verbot der Rückwirkung und Vertrauensschutz.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Sei froh!

Romeo @, Somalia 2.0, Montag, 28.11.2022, 23:10 vor 509 Tagen @ Rain 2216 Views

Ich bin vor fast 30 Jahren Anwalt geworden, weil mir die Freiheit des Freiberuflers mehr wert war als die Sicherheit im Staatsdienst.

Liebe Rain,

sei froh, hast alles richtig gemacht.

"Richtet nicht, auf das Ihr nicht gerichtet werdet."

Wer sich heute als (Scharf)richter hervor tut, häuft entsprechendes Karma an.

Je blonder und je jünger die heutigen Teilzeitrichterinnen, desto furchtbarer.
Sie wissen natürlich nicht, wer ihr Vorläufer Karl Roland Freisler war, und wie sehr sie ihm ähneln.
Und genau solche Gestalten braucht das Regime.

Liebe Grüße,
R.

--
Klagt nicht, kämpft!

Aus regulatorischer Sicht gehört die Staatsanwaltschaft eingenordet

Martin @, Montag, 28.11.2022, 18:21 vor 509 Tagen @ Falkenauge 2500 Views

Nur am Beispiel einer aktuell bei Lidl verkauften Maske (NEOMASK von SAFI MEDIKAL TEKSTILSANAYI VE DESTICA.S.IC / Türkei) folgendes:
1. Zugelassen nach EN149:2001+A1:2009. Das bedeutet, dass die Maske nur dem Selbstschutz dient.
2. Steht in der Gebrauchsanweisung "Menschen mit Asthma oder verschiedenen Atemproblemen können das Gerät nur auf Anweisung ihres Arztes verwenden". Das heißt, wenn ein Kind Atemprobleme hat, was eine subjektive Wahrnehmung ist, benötigte es im Grunde ein Attest, um die Maske tragen zu dürfen.

Genau genommen müsste eine Staatsanwaltschaft auf der Anklagebank sitzen, die den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zu forcieren versucht: Der Arzt kommt im Sinne der Gebrauchsanweisung nach EU Regulierung nur seiner Pflicht nach.

Es sei noch angemerkt, dass die Schriftgröße der Gebrauchsanweisungen der FFP2-Masken durch die Bank als nicht lesbar gilt. Nach DIN EN82079 muss ein Großbuchstabe mindestens 6pt (ca. 2,1 mm) hoch sein. Die oben zitierte Anweisung ist ein Dreizeiler auf 3 mm verteilt. Die Schriftgröße ist ca. 0,7 mm. Ich habe bisher nicht gelesen, dass eine Staatsanwaltschaft die Konformität dieser produkte hinterfragt hätte.

Und der M. Ballweg sitzt immer noch in Stammheim fest...

Rybezahl, Montag, 28.11.2022, 21:26 vor 509 Tagen @ Falkenauge 2464 Views

... während sich das Haintzelmännchen über die scharfe Wortwahl eines Anselm Lenz echauffiert.

Das ist allerdings gar kein Thema im Hauptstrom, wenn jemand einfach so - letztlich grundlos - eingeknastet wird. Nicht der Rede wert. Außer es handelt sich um russische Oppositionelle (Aleksiej Nawalny).

Das ist wie mit China. Wenn da gegen die bekloppte Virus-Politik protestiert wird, dann wird das gelobt. Wenn hier dagegen protestiert wird, dann wird es verteufelt.
Total bekloppte Republik eben.

Amüsant finde ich das ja schon. Ich bin ja ganz beim Lenz, der hat wenigstens noch den Mumm, das auch auszusprechen, während das Haintzelmännchen sich noch verbissen an den Rechtsstaat klammert.

Wahrscheinlich liegt der auch bald mit Lanz und Maischberger im ÖRR-Bett, um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern.

Der Lenz hat den Zusammenbruch des Kapitalismus halt irgendwie kapiert, während der Haintz die Wahrheit noch in der Juristerei sucht. Vergebens, wie die Zukunft noch zeigen wird.

Ich bin übrigens nicht nur ein trotziges Kind, das nur stampft (thx @ Ostfriese):
https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=359480
https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=360031

Gruß vom
Rybezahl.

Krebs - Turbokrebs Vortrag: Dr. med. Ute Krüger

Doomsday @, Montag, 28.11.2022, 22:05 vor 509 Tagen @ Falkenauge 3020 Views

https://www.youtube.com/watch?v=Jtk1A_SRiO0

Dr. med. Ute Krüger - Impfung gegen Covid-19: Beobachtungen einer Pathologin -
2. Ärztesymposium

25.11.2022

Die schwedische Fachärztin für Pathologie Dr. Ute Krüger sprach am 18.09.2022 auf dem zweiten Ärzte-Symposium im Dr.-Max-Otto-Bruker-Haus in Lahnstein über potenzielle Auswirkungen der Coronaimpfungen.

Sie berichtete von ihren Beobachtungen in der klinischen Praxis, insbesondere mit dem Fokus auf ihr Schwerpunktgebiet der Brustkrebsforschung und -behandlung, in welchem sie nach Einführung der Impfungen besorgniserregende Entwicklungen feststellte.

So zeigte sich in ihrem Institut eine Mehrung aggressiverer Tumoren, ein niedrigeres Erkrankungsalter ihrer Patientinnen sowie eine Häufung von Rezidiven (Wiedererkrankungen).

https://www.youtube.com/watch?v=vZBZL5CXQJ4&t=56s

Prof. Werner Bergholz - Belastbare Zahlen, Daten, Fakten zur Covid-19 Impfkampagne 2. Ärztesymposium

Ein komisches Rechtsverständnis zeigt sich hier

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 29.11.2022, 01:07 vor 509 Tagen @ Falkenauge 2459 Views

Es ist völlig korrekt, daß ein Arzt ohne Untersuchung (Patientendaten) kein Attest ausstellen darf. Das gilt generell (Bescheinigung über Sehleistung usw) und nicht nur bei der Maskerade.

Ob Masken generell oder teilweise schädlich sind, ist kein Gegenstand des Verfahrens. Daß damit argumentiert wird, lässt Zweifel an der Fähigkeit des Arztes, sich einen guten Rechtsbeistand zu suchen, aufkommen.

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Sehe ich leider auch so

Manuel H. @, Dienstag, 29.11.2022, 01:35 vor 508 Tagen @ FOX-NEWS 2249 Views

Blinde Diagnosen dürfen nicht erstellt werden. Wird das trotzdem gemacht, muß man gute Gründe dafür haben.

Zu Zeiten Corona wurden Ärzte sogar ermutigt, diesen Grundsatz zu brechen und ohne In-Augenscheinnahme des Patienten diesem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen.

Darauf hätte man sich unter Umständen berufen können.

Sonst gilt natürlich die Würdigung aller Umstände. So kann ein Arzt argumentieren, dass eine Maskenpflicht per se gesundheitsschädlich ist und er deswegen auch ohne persönliche Untersuchung des Patienten aus ärztlicher Sicht zu seiner Diagnose kommen muß. Da hat nur das Gericht nicht mitgemacht, es wollte diese Argumentation nur strafmildernd (oder strafverschärfend?) würdigen, aber dazu inhaltlich keine Stellung nehmen.

Das Gericht hat hier formaljuristisch argumentiert: Keine Diagnose ohne den Patienten diagnostiziert zu haben.

Die Pflicht des Arztes, eine Maskenbefreiung schon deswegen zu schreiben, weil ungetestete Masken dubioser Herkunft verwendet werden, dass auf jeder Maske in der Gebrauchsanweisung darauf hingewiesen wird, dass ein stundenlanges Tragen nicht erlaubt werden darf, dass die Masken keine Viren abhalten, dass die Arbeitsschutzgesetze penibel den Gebrauch solcher Masken aus Gesundheitsgründen stark beschränken, das hätte das Gericht eigenständig und ohne Mitwirken des Verteidigers anführen müssen, um so eine Verurteilung zu verhindern.

Hätte der Arzt in Anbetracht dieses öffentlich zugänglichen Wissens ein Attest verweigert, hätte er seine beruflichen Pflichten verletzt.

Dr. Joseph Thoma hat die Attest-Problematik ausführlich erläutert

Martin @, Dienstag, 29.11.2022, 07:27 vor 508 Tagen @ FOX-NEWS 2177 Views

Hier seine Webseite, und die Links zu seiner 'Trilogie' https://www.dr-thoma-hno-spezialist.de/

Darin behandelt er auch das Thema Fernattest. Da Atmung und damit Sauerstoffversorgung elementar für die Lebensfunktion ist, unterscheidet sich hier die ärztliche Handlungsmaxime von der beim Attest zur Sehleistung.

Ärztliches Denken und juristisches Denken sind zumeist unvereinbar - insofern nützt eine ärztliche Argumentation vor Gericht wenig.

Griba @, Dunkeldeutschland, Dienstag, 29.11.2022, 17:53 vor 508 Tagen @ Martin 1713 Views

Richter denken rein formal (wenn man das als Denken bezeichnen will), Ärzte denken (wenn überhaupt [[zwinker]] ) integrativ.

Das paßt in der Regel nicht zusammen.

--
Beste Grüße

GRIBA

Eben weil Richter formal denken sollten, mein Hinweis auf die Regularien (weiter oben)

Martin @, Dienstag, 29.11.2022, 21:05 vor 508 Tagen @ Griba 1663 Views

Vermutlich wurde aber auf den Beipackzettel gar nicht geschaut (weil kaum lesbar?), weder vom Arzt, noch vom Richter. Wir haben es aber überall mit Aufforderungen zum 'nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch' zu tun. Die Beipackzettel sind hier aber nicht einheitlich. Andere schreiben schlicht, dass der Maskenträger bei Atemproblemen den kontaminierten Bereich verlassen und die Maske abnehmen solle.

- Der Schüler verlässt also das Klassenzimmer?
- Der Fahrgast im ICE zieht die Notbremse und steigt aus?

Komme dann niemand und behaupte, dass der Raum gar nicht kontaminiert war.

Das wäre der korrekte Ansatz

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 30.11.2022, 03:49 vor 507 Tagen @ Martin 1628 Views

Die Beipackzettel sind hier aber nicht einheitlich. Andere schreiben schlicht, dass der Maskenträger bei Atemproblemen den kontaminierten Bereich verlassen und die Maske abnehmen solle.

- Der Schüler verlässt also das Klassenzimmer?
- Der Fahrgast im ICE zieht die Notbremse und steigt aus?

Klage gegen die Maßnahme, weil keine angemessenen Masken verfügbar sind.

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Leserzuschrift: Video - Nanotechnologie: Selbstorganisierende Strukturen in mRNA Injektionen

Ikonoklast @, Federal Bananarepublic Of Germoney, Dienstag, 29.11.2022, 15:33 vor 508 Tagen @ Falkenauge 2030 Views

RA Füllmich ist nun auch außerhalb des Corona-Ausschuss in der Corona/Covid -Sache tätig. In dem Video werden Dinge aufgedeckt, die einen gruseln können und
der Menschheit noch furchtbares bringen werden. Hier wird auch wieder
von Übertragung durch Shedding gesprochen. Also können auch ungespritzte
betroffen werden.

https://video.icic-net.com/w/dfe5VCqAyyH6c4ACVEPtu5

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Grüße

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Niemals haben wir "unser" Leben im Griff!

Die meisten von uns ziemlich gut, ohne es zu wissen.

Video weitergeben. Es wird aufgezeigt, dass in den mRNA-Impfstoffen Partikel enthalten sind, die sich selbst assemblieren und auch deassemblieren können. Dafür scheint es Patente zu geben.

Olivia @, Mittwoch, 30.11.2022, 17:58 vor 507 Tagen @ Ikonoklast 1630 Views

Das Video ist zu Beginn etwas langatmig und langweilig, wird aber sehr interessent, wenn der Elektronik-Ingenieur seine Forschungsergebnisse vorstellt.

M. Yeadon ist zu Beginn etwas nervig. Darüber muss man hinweggehen und weiter sehen. Die einzige Frau in dem Kreis hat umfangreiche Informationen über das neuere Patentwesen, das offenbar Patente enthält, die genau solche Strukturen wie die, die man sowohl in den Impfstoffen als auch im Blut von Erkrankten/Geimpften findet, patentieren läßt. Die Beziehungen aufzuzeigen zwischen bereits erteilten, vorliegenden Patenten und den Strukturen, die sowohl in den Impfungen als auch im menschlichen Blut vorkommen, ist extrem wichtig..... und wird hoffentlich zu einer Art "Durchbruch" führen. OT: "Es handelt sich um keinen Impfstoff, sondern um Geräte" (die verspritzt werden). Die gesamte "Kampagne" stand offenbar unter der Obhut des "US-Militärs" (offenbar nicht des gesamten Militärs). Die Abwicklung wurde an die FEMA übergeben. Hoffen wir, dass Stück für Stück mehr Licht in diese Angelegenheit gebracht wird.

Die Vorträge sind ausgesprochen interessant und sollten einem größeren Personenkreis weitergegeben werden.

Die Konferenz findet in Englisch statt und wird sehr gut ins Deutsche übersetzt.

An dieser Stelle muss man sich bei R. Füllmich bedanken, dass er diese Leute an einen Tisch zur gemeinsamen Diskussion gebracht hat.

Ich stelle das Video daher hier nochmals ein.

https://video.icic-net.com/w/dfe5VCqAyyH6c4ACVEPtu5

An dieser Stelle einen Dank an Ikonoklast, der das Video weitergab.

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For entertainment purposes only.

Leserzuschrift: Wissenschaftler erwecken uralte "Zombie-Viren" wieder zum Leben, die seit Äonen in Sibirien eingefroren waren

Ikonoklast @, Federal Bananarepublic Of Germoney, Dienstag, 29.11.2022, 15:35 vor 508 Tagen @ Falkenauge 1927 Views

Wissenschaftler erwecken uralte "Zombie-Viren" wieder zum Leben, die seit Äonen in Sibirien eingefroren waren

25. November 2022

Von David Nield

Während sich die Welt erwärmt, schmelzen große Teile des Permafrostbodens und geben Material frei, das seit Jahren in seinem eisigen Griff gefangen war. Dazu gehören auch eine Reihe von Mikroben, die in einigen Fällen seit Hunderten von Jahrtausenden inaktiv waren.

Um die neu entstehenden Mikroben zu untersuchen, haben Wissenschaftler nun eine Reihe dieser "Zombie-Viren" aus dem sibirischen Permafrost wiederbelebt, darunter ein Virus, von dem angenommen wird, dass es fast 50.000 Jahre alt ist - ein Rekordalter für ein gefrorenes Virus, das in einen Zustand zurückkehrt, in dem es andere Organismen infizieren kann.

Das Team unter der Leitung des Mikrobiologen Jean-Marie Alempic vom französischen Nationalen Zentrum für wissenschaftliche Forschung ist der Ansicht, dass diese wiederbelebten Viren eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen und dass weitere Studien durchgeführt werden müssen, um die Gefahr einzuschätzen, die von diesen Infektionserregern ausgehen könnte, wenn sie aus ihrem eisigen Schlummer erwachen.

"Ein Viertel der nördlichen Hemisphäre ist von dauerhaft gefrorenem Boden bedeckt, der als Permafrost bezeichnet wird", schreiben die Forscher in ihrer Studie.

"Aufgrund der Klimaerwärmung setzt der irreversibel auftauende Permafrostboden bis zu einer Million Jahre lang gefrorenes organisches Material frei, das sich größtenteils in Kohlendioxid und Methan zersetzt, was den Treibhauseffekt weiter verstärkt."

Das 48.500 Jahre alte Amöbenvirus ist eines von 13, die in einer neuen Studie beschrieben werden, die sich derzeit im Preprint befindet; neun von ihnen sind vermutlich Zehntausende von Jahren alt. Die Forscher stellten fest, dass sich jedes von ihnen in Bezug auf sein Genom von allen anderen bekannten Viren unterscheidet.

Während das rekordverdächtige Virus unter einem See gefunden wurde, befanden sich andere Entnahmestellen unter anderem in der Wolle eines Mammuts und in den Eingeweiden eines sibirischen Wolfs - allesamt unter Permafrostboden vergraben. Mit lebenden einzelligen Amöbenkulturen konnte das Team nachweisen, dass die Viren immer noch das Potenzial haben, infektiöse Krankheitserreger zu sein.

Mit der Erwärmung der Welt werden auch große Mengen von Bakterien in die Umwelt freigesetzt, aber angesichts der uns zur Verfügung stehenden Antibiotika könnte man argumentieren, dass sie weniger bedrohlich sind. Ein neuartiges Virus - wie SARS-CoV-2 - könnte für die öffentliche Gesundheit sehr viel problematischer sein, vor allem, wenn die Arktis immer stärker besiedelt wird.

"Die Situation wäre im Falle von Pflanzen-, Tier- oder Menschenkrankheiten, die durch das Wiederaufleben eines alten, unbekannten Virus verursacht werden, viel katastrophaler", schreiben die Forscher.

"Es ist daher legitim, über das Risiko nachzudenken, dass alte Viruspartikel infektiös bleiben und durch das Auftauen alter Permafrostschichten wieder in Umlauf kommen."

Das Team ist bekannt dafür, in Sibirien fleißig Viren auszugraben. In einer früheren Studie wurde ein 30.000 Jahre altes Virus entdeckt. Wie der neue Rekordhalter war auch dieses ein Pandoravirus, ein Riese, der groß genug war, um unter dem Lichtmikroskop sichtbar zu werden.

Das wiederbelebte Virus erhielt den Namen Pandoravirus yedoma, der auf seine Größe und die Art des Permafrostbodens hinweist, in dem es gefunden wurde. Die Forscher gehen davon aus, dass es noch viele weitere Viren zu finden gibt, die nicht nur auf Amöben abzielen.

Viele der Viren, die beim Auftauen des Eises freigesetzt werden, sind uns noch völlig unbekannt - obwohl sich erst noch herausstellen muss, wie infektiös diese Viren sind, wenn sie dem Licht, der Wärme und dem Sauerstoff der Außenwelt ausgesetzt sind. Dies sind alles Bereiche, die in künftigen Studien untersucht werden könnten.

Der Virologe Eric Delwart von der University of California, San Francisco, stimmt zu, dass diese riesigen Viren nur der Anfang sind, wenn es darum geht, zu erforschen, was unter dem Permafrost verborgen liegt. Obwohl Delwart nicht an der aktuellen Studie beteiligt war, hat er viel Erfahrung mit der Wiederbelebung alter Pflanzenviren.

"Wenn die Autoren tatsächlich lebende Viren aus altem Permafrost isolieren, ist es wahrscheinlich, dass die noch kleineren, einfacheren Säugetierviren ebenfalls Äonen lang gefroren überleben würden", so Delwart gegenüber New Scientist.

Die Forschungsarbeit wurde noch nicht von Fachleuten begutachtet, ist aber auf bioRxiv verfügbar. [1]

Link: https://www.sciencealert.com/scientists-revived-ancient-zombie-viruses-frozen-for-eons-...

[1] https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2022.11.10.515937v1

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Grüße

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Niemals haben wir "unser" Leben im Griff!

Die meisten von uns ziemlich gut, ohne es zu wissen.

Anmerkung: Wenig überraschend, eine der WEF-Marionetten hat ja die Mammutgrippe bereits vorausgesagt (nL)

Ikonoklast @, Federal Bananarepublic Of Germoney, Dienstag, 29.11.2022, 15:38 vor 508 Tagen @ Ikonoklast 2064 Views

https://dasgelbeforum.net/index.php?id=583026

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Grüße

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Niemals haben wir "unser" Leben im Griff!

Die meisten von uns ziemlich gut, ohne es zu wissen.

Und jeder dieser "Killer-Virus" Artikel unterstützt das ANGST-und KONTROLL-Narrativ!

Arbeiter @, Dienstag, 29.11.2022, 22:56 vor 508 Tagen @ Ikonoklast 1866 Views

bearbeitet von Hausmeister, Dienstag, 29.11.2022, 23:29

Hallo Ikonoklast,

All diese Geschichten schüren Angst und spielen in der Regel den Kräften in die Hände, welche vom Narrativ der gefährlichen Viren und (vorgeblich) “potentiell schützenden Impfungen” profitieren. Dabei sind letztere ja gerade das Problem - und nichts anderes!

So brauchen die, welche von Viren profitieren, eine Angst-Kulisse, damit die Gelder weiter fließen, die Experimente weiter gehen (dürfen) und auch die damit verbundenen Kontrollen, Vorgaben, Zwänge und Einschränkungen der Freiheit. Das wird auch von JJ Couey / GigaOhm thematisiert - den Du letztens verlinkt hast.

> > Sehr interessant hier ! < <

Gruß

Arbeiter

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