Der Hund muss vor der Tür warten – Erfahrungen eines Unmaskierten in Arztpraxen

Falkenauge @, Donnerstag, 29.09.2022, 07:45 vor 568 Tagen 4419 Views

Nach der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg besteht im Ländle schon länger eine Maskenpflicht in den Arztpraxen, mit Ausnahme für diejenigen, die ein ärztliches Befreiungs-Attest vorweisen können. Doch obwohl mit diesem nach der Verordnung das Vorliegen gesundheitlicher Gründe glaubhaft gemacht wird, werden die Atteste vielfach in den Praxen nicht anerkannt. Und wenn, muss man damit rechnen, - um angeblich die Maskierten nicht zu gefährden -, vor der Tür stehend warten zu müssen, bis man die Praxis betreten darf. Wie ein Hund, der auch vor der Tür warten muss. Patienten mit ärztlichem Attest sind Ziel von ärztlicher Diskriminierung und Schikane.

Die erste Arztpraxis

Wegen Verschlusses des rechten Ohres infolge einer Grippe war ich am 10.8.2022 bei einem homöopathischen HNO-Arzt in einer Kleinstadt in der Nähe, der mich vor Jahren schon einmal erfolgreich behandelt hatte. Das Masken-Attest meines Hausarztes wurde anerkannt und nach der Behandlung ein Folgetermin in vier Wochen vereinbart. Als ich am 8.9.2022 morgens die Praxis betrat, wurde mir von der Sprechstundenhilfe sofort bedeutet, eine Maske aufzusetzen, und auf meinen Hinweis auf mein ärztliches Attest erwidert, das würden sie jetzt nicht mehr anerkennen. Ohne Maske müsste ich vor der Tür warten, und wenn ich an der Reihe sei, mit einer zur Verfügung gestellten Maske ins Arztzimmer gehen. – Ich habe mich auf dem Absatz umgedreht und bin wieder gegangen.

In einer anschließenden E-Mail an den Arzt habe ich ihm vorgehalten:
„Wie kommen Sie dazu, das Attest eines ärztlichen Kollegen, der mich seit Jahrzehnten behandelt und mir wegen chronischer Krankheiten …, u.a. …, der sich unter der Maske wegen zu geringem Sauerstoff und CO2-Rückatmung sofort verstärkt, nicht anzuerkennen? Ich komme zu Ihnen wegen gesundheitlicher Probleme, und Sie machen Ihre Behandlung davon abhängig, dass ich zuvor das große Risiko einer Gesundheitsschädigung eingehe?! Das können Sie doch gar nicht verantworten! Wie lässt sich das mit Ihrem ärztlichen Ethos vereinbaren?
Selbstverständlich habe ich mich auf diese Nötigung nicht eingelassen und bin wieder gegangen. Ich werde keine Maske aufsetzen.

Ich verstehe ebenfalls nicht, dass Sie die von den herrschenden Politikern, den staatlichen Instituten und Ihren Standesfunktionären verbreitete Masken-Ideologie offensichtlich ungeprüft übernehmen. Als wissenschaftlich ausgebildeter Arzt wäre es Ihre Pflicht, bevor Sie diese Ihren Patienten aufnötigen, in der wissenschaftlichen Literatur der Frage nach Nutzen und Schaden des Masken-Tragens gründlich nachzugehen und sich eine eigene Erkenntnis zu verschaffen, bevor Sie eine solche gravierende Entscheidung treffen.
Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz für den Nutzen der Maske, dagegen hunderte von fundierten wissenschaftlichen Studien, die vielfache gesundheitliche Schäden aufzeigen. …“

Die zweite Arztpraxis

Noch am selben Tag bekam ich gegen Abend einen Termin in einer anderen homöopathischen HNO-Praxis in einer unmittelbar benachbarten Kleinstadt, die von einer habilitierten Ärztin und Privat-Dozentin geführt wird. Hier wurde mein Masken-Attest anerkannt, aber überraschenderweise die Behandlung auch davon abhängig gemacht, dass ich vor der Türe warten müsse, um niemand in der Praxis zu gefährden. Es saßen in dem langen Gang noch 3 Patienten und im Wartezimmer stand am Fenster ein junges Paar. Mir wurde ein Personal-Formular gegeben, das ich im Flur ausfüllen sollte. Doch ich setzte mich im Wartezimmer auf einen Stuhl, um gut schreiben zu können, und ignorierte die Aufforderung der Sprechstundenhilfe, vor die Tür zu gehen.

Kurz darauf erschien eine angestellte Ärztin und stellte mich sozusagen zur Rede. Ich fragte sie, inwiefern die Anwesenden von mir gefährdet würden, da sie doch nach der Maskentheorie alle durch eine Maske geschützt seien. Taugten die Masken doch nicht viel? - Es gäbe allerdings auch keine fundierte evidenzbasierte wissenschaftliche Studie, die einen Nutzen der Maske nachweise, andererseits aber hunderte von wissenschaftlichen Studien, die ihre Untauglichkeit festgestellt und auf vielfältige gesundheitliche Schäden hingewiesen hätten.
Was sie hinter der FDP2-Maske antwortete, konnte ich wegen der so verdoppelten Hörbehinderung leider nicht verstehen. Jedenfalls forderte sie mich noch einmal auf, vor die Tür zu gehen und stellte mir freundlicherweise einen Stuhl in den Flur.

Da es mir auf eine genaue Diagnose auch für meinen Hausarzt ankam, ging ich widerwillig darauf ein und nahm im Flur Platz. Nach ca. 10 Minuten verließ ein Patient die Praxis, kam an mir vorbei und sagte: „Das war gut, was Sie gesagt haben.“ Nach weiteren 10 Minuten kam das junge Paar heraus, und die junge Frau sagte ebenfalls zu mir: „Das war sehr gut, dass Sie das gesagt haben. Wir trauen uns nicht, weil man halt abhängig ist.“ Ich machte ihr Mut, nicht länger folgsam zu sein.

Dann wurde ich von einer anderen jungen angestellten Ärztin hereingerufen, die sich sehr freundlich meine Probleme anhörte und zunächst von einer Sprechstundenhilfe in einem anderen Raum einen Hörtest machen ließ. Diese ließ mich anschließend in einem Quergang auf einem von vielen leeren Stühlen (offenbar vor dem Schwindellabor, das zur Praxis gehört) Platz nehmen, bis die Ärztin mich wieder rief. Hier hätte ich anstelle des Hausflures gut abgesondert von den maskierten Patienten warten können, wenn man gewollt hätte.

Die Ärztin wollte mit mir alle Untersuchungsergebnisse besprechen und bot mir an, direkt neben ihrem Schreibtisch Platz zu nehmen. Als ich sagte: „Wenn Sie keine Angst haben“, antwortete sie: „Ich habe ja eine Maske auf.“ Sie fühlte sich also, entgegen der in der Praxis verbreiteten Theorie, von mir nicht gefährdet.

Es geht offensichtlich gezielt darum, die Menschen, die ein Masken-Befreiungs-Attest haben, als warnende Beispiele zu diskriminieren und zu schikanieren, indem sie wie Hunde vor der Tür warten müssen, damit die Menschen gehorsam bleiben. Denn die Maske ist längst ein politisches Symbol von Unterwerfung und schweigender Folgsamkeit geworden oder auch schon von Anfang an so gedacht.

Und diese Methode wird wohl von vielen Arztpraxen angewandt. Woher kommt diese Gleichschaltung?

Die Kassenärztliche Vereinigung

Ein befreundeter Arzt, dem ich meine Geschichte erzählte, sagte mir, dass er vor einiger Zeit ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg mit Ratschlägen zum Umgang mit Masken-Attesten erhalten, inzwischen aber gelöscht habe.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten angehören müssen, die als Vertragsärzte der Gesetzlichen Krankenversicherungen deren Versicherte behandeln und über die KV ihr Honorar abrechnen.

Auf der Homepage der KV Baden-Württemberg fand ich eine Seite des Rechtsbereiches der KVBW vom 20. Januar 2021 mit juristischen Ratschlägen „aus der Praxis“ zur „Maskenpflicht: Vorsicht beim Ausstellen von Attesten“. 1 Dort wird zunächst auf die Corona-Verordnung BW Bezug genommen, wonach „die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung erfolgen (muss)“. Soweit so richtig. Dann wird behauptet:
„Die gesundheitlichen Gründe müssen glaubhaft gemacht, das heißt zur Überzeugung des Gegenübers dargelegt werden. Im Zweifel muss der Patient die gesundheitlichen Gründe konkretisieren.“

Das ist falsch. Nach der CoronaVO werden die gesundheitlichen Gründe, wie die KV selbst referiert hat, bereits durch die ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht. Wörtlich heißt es in der VO:
„Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt (…)
für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat“

Also eine ärztliche Bescheinigung ist schon die Glaubhaftmachung der gesundheitlichen Gründe.
Nicht müssen sie darüber hinaus noch „dem Gegenüber“ zusätzlich konkretisiert und glaubhaft gemacht werden. Das geht nicht aus der Verordnung hervor.
Wer ist „der Gegenüber“? Kein Schaffner, Schulleiter oder Polizist hat das Recht und die Kompetenz, die von einem Arzt durch das Attest glaubhaft gemachten gesundheitlichen Gründe zu beurteilen und anzuzweifeln, auch nicht ein anderer Arzt, der ja den Patienten nicht kennt und nicht untersucht hat. Mit der ärztlichen Bescheinigung ist glaubhaft gemacht, dass gesundheitliche Gründe für die Befreiung von der Maske vorliegen.

Wenn es dann weiter heißt, um Zweifel auszuschließen, „sollte ein Attest bereits konkrete Angaben enthalten, wie sich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf die angegebene Erkrankung auswirkt“, ist das völlig abwegig, da, wie die Juristen des KV selber einräumen „für solche Angaben im Attest es in jedem Fall der Einwilligung des Patienten (bedarf)“. Warum muss dazu der Patient einwilligen? Aus Datenschutzgründen! Es wäre ein grober Verstoß gegen die grundlegenden Anliegen des Datenschutzes. Der Arzt darf daher auch nicht auf eine solche Zustimmung drängen. Ein solcher Vorschlag dient ausschließlich als Druckmittel zur unterschiedslosen Durchsetzung des Maskenzwangs und öffnet ein Einfallstor für eine zukünftige, politisch motivierte Offenlegung intimster Persönlichkeitsdaten, wie Dr. med. Josef Thoma anmerkt.

Die CoronaVO enthält keine nähere Bestimmung der gesundheitlichen Gründe, da sie im Einzelfall zu erkennen, Angelegenheit des Arztes ist. So stellte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am 22.6.2021 (4 K 1827/21) fest:
„Die Glaubhaftmachung des Vorliegens eines Ausnahmetatbestands durch eine ärztliche Bescheinigung, der dazu berechtigt, die Schule ohne Maske zu besuchen, setzt grundsätzlich nicht voraus, dass ein qualifiziertes ärztliches Attest vorgelegt werden muss.
Bei der Prüfung des o.g. Ausnahmetatbestands ist einzustellen, dass die Corona-Verordnungen keine ausdrückliche Definition des Begriffs der ärztlichen Bescheinigung oder qualitative Vorgaben hierzu enthalten, der Rechtsverkehr ärztlichen Attesten grundsätzlich eine gehobene Beweiswirkung zuspricht, die Preisgabe von Gesundheitsdaten besonders sensibel ist. …“

Unter der Kapitelüberschrift „Umgang mit Attesten in der Arztpraxis“ geben die KV-Juristen dann den Ärzten folgende Ratschläge:
„Weigert sich ein gesetzlich versicherter Patient in einer Vertragsarztpraxis eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und beruft sich insofern auf das Attest eines anderen Arztes, mit dem ihm ein gesundheitlicher Grund hierfür bescheinigt wird, kommt es darauf an, ob der Patient die gesundheitlichen Gründe zur Überzeugung des Vertragsarztes glaubhaft machen kann.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten ärztlichen Bescheinigung, kann von dem Patienten die Darlegung der Gründe für die Ausnahme verlangt werden. Kann der Eindruck nicht ausgeräumt werden, dass der Patient entgegen der Feststellung in dem vorgelegten Attest in der Lage ist, mit einer Mund-Nasen-Bedeckung eine Zeit lang im Wartezimmer zu sitzen, kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung bestanden werden.
Weigert sich der Patient in diesem Fall, kann der Aufenthalt in der Praxis und damit gegebenenfalls die weitere Behandlung verwehrt werden.
Dies gilt selbstverständlich nicht bei Notfällen. In Notfällen müssen auch Patienten, die sich weigern, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, behandelt werden.
Es ist in solchen Fällen, soweit möglich, dafür Sorge zu tragen, dass andere Patienten keinem unnötigen Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
Braucht ein Patient glaubhaft keine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, muss gerade deshalb auf den besonderen Schutz der anderen Patienten und des Praxispersonals geachtet werden.“

Diese Ratschläge sind vom bestehenden Recht, wie oben dargelegt, nicht gedeckt. Und sie werden auch nicht dadurch legitimiert, wenn vereinzelt Gerichte ebenfalls über die Verordnung hinausgehen.
Sie ermuntern rechtswidrig alle Kassenärzte in Baden-Württemberg, ärztliche Masken-Atteste, die als solche bereits die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe darstellen, in Zweifel zu ziehen und nach Gutdünken nicht anzuerkennen.
Ein nach der CoronaVO gültiges ärztliches Attest ist von jedermann zu akzeptieren, auch von jedem „besserwissenden“ anderen Arzt. Besteht aufgrund von Anhaltspunkten der Verdacht, dass es sich um ein „Gefälligkeitsattest“ handelt, dem keine ärztliche Untersuchung und Feststellung gesundheitlicher Gründe zugrunde liegen, der ausstellende Arzt sich also strafbar gemacht haben könnte, ist die Klärung ausschließlich Sache der Justiz.

Die Ratschläge der KV-Juristen, die offensichtlich in Rundmails an alle Kassenärzte gegangen sind, bilden die Grundlage dafür, dass Patienten mit solchen Attesten „der Aufenthalt in der Praxis verwehrt wird“ und sie wie Hunde vor der Tür warten müssen, da „auf den besonderen Schutz der (Schutzmasken tragenden) anderen Patienten und des Praxispersonals geachtet werden“ müsse. Schützt nach der eigenen Theorie die Maske den Träger also doch nicht gut genug?

Zu Nutzen und Wirkung der Maske

Die Maske soll nach der Theorie das Einatmen der Corona-Viren bzw. ihr Ausatmen verhindern. Die Größe der Viren, welche die Verursacher der Krankheit sein sollen, wird im Nanometer-Bereich (nm) angegeben, 1 nm bedeutet 1 Milliardstel m oder 1 Millionstel mm. Das ist so winzig, dass sie nach den Angaben nur mit einem Elektronen-Mikroskop sichtbar gemacht werden können. Demgegenüber sind die Poren der Masken mit den Augen zu sehen, also im Verhältnis ungeheuer groß. Daher sagte der Mikrobiologe Prof. Bhakdi schon vor 2 Jahren über die Masken, dass die Viren durch die Poren wie durch weit geöffnete Fenster hindurchgehen. Was da an den „Rahmen“ hängen bleibt, ist völlig unerheblich. Es kann folglich keine evidenzbasierte wissenschaftliche Studie geben, welche den Nutzen der Masken nachweisen könnte. Und es gibt auch keine. 2

Dagegen bedeuten die reduzierte Sauerstoffatmung und die Rückatmung von CO2 unter der Maske die Veranlagung von vielfältigen kurz- und langfristigen Erkrankungen. Zu Nutzen und Schaden des Maskentragens siehe ausführlich die umfassende Studie von Prof. Burkhardt. 3
Das Anordnen einer Maskenpflicht ist infolgedessen unverantwortlich. Man nimmt Krankheiten, die dadurch voraussehbar bei vielen Menschen entstehen, billigend in Kauf. Strafrechtlich bedeutet das vorsätzliche Körperverletzung. Für Durchsetzende der Maskenpflicht hilft da kein Berufen auf eine Verordnung von oben. Staatsanwälte schreiben dazu:
„Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) aufzusetzen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jedenfalls soweit es um häufig wiederholtes oder langanhaltendes Tragen geht – den der Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, in bestimmten Konstellationen (z. B. Lehrer gegenüber minderjährigen Schülern) auch den der Misshandlung von Schutzbefohlenen und als Amtsträger den der Körperverletzung im Amt erfüllen.“ 4

Das Verhalten der Ärzteschaft

Und die Ärzte, deren Anliegen und oberste Pflicht die Gesundheit der Menschen ist, machen nicht nur vielfach folgsam mit, sondern fordern sogar mit ihren Ärzteverbänden in vorauseilendem Gehorsam vehement die Maskenpflicht in den Arztpraxen. So heißt es auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg am 25. März 2022 unter der Überschrift:

„Maskenpflicht in den Arztpraxen unverzichtbar:
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (50 Ärzte) hat in ihrer Sitzung am Mittwoch die politisch Verantwortlichen gebeten und eindringlich aufgefordert, in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen die Maskenpflicht beizubehalten, solange die Entwicklung der Pandemie dies erfordert.
In seinem Vortrag wählte KVBW-Vorstandschef Dr. Norbert Metke deutliche Worte: ´Wir finden dieses alleine durch einzelne Koalitionspartner in Berlin zu verantwortende Rumgeeiere um die Maskenpflicht unsäglich und inakzeptabel. Arztpraxen und Krankenhäuser sind keine Orte des Rechtsanspruches der coolen Lebensfreude, sondern Orte vulnerabler Personen. Diese zu schützen und alle Beschäftigten in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen vor Infektion und Arbeitsausfall zu bewahren, muss zum Erhalt der Versorgung oberstes Primat sein. Alles andere ist nicht akzeptierbar.`“
5

Nein, es kommt darauf an, dass wissenschaftlich ausgebildete Ärzte selbst anhand der vollständigen wissenschaftlichen Literatur überprüfen, was es mit Nutzen und Schaden der Masken auf sich hat. Dann käme man anstelle von oberflächlichem Geschwätz zu der Erkenntnis, dass Masken überhaupt nicht vor Infektionen schützen und alle vulnerablen Personen und Beschäftigten in den Krankenhäusern und Arztpraxen vor den Masken zu schützen sind!

Wir haben es seit zweieinhalb Jahren in Deutschland mit einer beispiellosen verfassungswidrigen Suspendierung grundlegender freiheitlicher Grundrechte zu tun wie vor allem des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit durch Maskenpflicht, Impf-Nötigung und einrichtungsbezogenen Impfzwang. Auf „demokratischem Wege“ hat sich eine totalitäre Gesundheitsdiktatur etabliert, die ohne das Mitwirken der Ärzteschaft, insbesondere ihrer Standesorganisationen und deren folgsamen
Mitgliedern nicht möglich wäre. Sie sind die entscheidenden Hilfstruppen des neuen Totalitarismus. 6

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Quelle mit Anmerkungen:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/09/29/der-hund-muss-vor-der-tur-warten-erfah...

99% der Deutschen haben geschwiegen als ihre Nachbarn abgeholt wurden, heute schweigen sie wieder, es sind die gleichen Gene

Joe68 @, Donnerstag, 29.09.2022, 08:06 vor 568 Tagen @ Falkenauge 2777 Views

Wenn Akademiker, Mediziner (die es eigentlich besser wissen müssten) den staatlichen Vorgaben zu 99% nachkommen, nur um nicht aus der wohligen Gruppenwärme ausgeschlossen zu werden bzw um nicht selbst zum Ziel der 'Maßnahmen' zu werden, was erwartest du denn?

Die Geschichte lässt sich wiederholen, in Guten wie im Schlechten, die strikte Befolgung der unsinningen, unwissenschaftlichen 'Maßnahmen' hat es gezeigt. Bildung und Expertenwissen sind kein Schutz.

Würde es Maßnahmen geben, das 1 Minute Luft anhalten das Weltklima retten würden, die Menschen würden es machen, sobald es staatlich angeordnet und unter Strafe durchgesetzt wird. Es dient ja schließlich der guten Sache und bringt doch kaum persönliche Nachteile. Im Gegenteil, einmal am Tag die Luft anhalten soll sogar sehr gesund sein. So wird jede unsinninge, unwissenschaftliche Maßnahme, sich zurecht gebogen.

Ähnliches erlebt

Echo @, Donnerstag, 29.09.2022, 09:18 vor 568 Tagen @ Falkenauge 2646 Views

Letztes Jahr über ähnliche Erlebnisse berichtet:

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=589261

Das kuriose: alle Panikmache war umsonst, ich habe bislang noch nie Corona gehabt, auch ohne Impfung. Alle geimpften im selben Haus hats erwischt.

Man muss aber froh sein wenn man überhaupt noch einen Arzt findet der sich Zeit nimmt und dann idealerweise auch noch sauber arbeitet. Ist keine selbstverständlichkeit mehr, die meisten Ärzte gehen derzeit wahrscheinlich in Rente. Oder wenn ich mir ansehe wie die immer mehr alten Leute übertrieben viel medizinische Ressourcen beanspruchen.

Gesundheit ist das wichtigste Gut. Deswegen besser fit bleiben. In den guten Zeiten bereits Vitamin D Spiegel aufbauen. Im seit einigen Jahren laufenden Wirtschaftskrieg werden wir möglicherweise alles andere verlieren, aber wenigstens sind wir wohlauf.

Ich auch, selbst bei Privatpatienten ziehen die das durch.

Mitmacher @, Donnerstag, 29.09.2022, 10:28 vor 568 Tagen @ Falkenauge 2422 Views

Ich wollte meinen jährlichen Zahncheck mit -Reinigung usw. machen lassen und habe das tragen einer Maske verweigert.

Naja, jetzt mach ich es eben im osteuropäischen Ausland. Halb so teuer, doppelt so gut.

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"Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." - Thomas Mann, Der Zauberberg

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Ausnahme

Falkenauge @, Donnerstag, 29.09.2022, 10:53 vor 568 Tagen @ Mitmacher 2523 Views

Mein Zahnarzt ist eine erfreuliche Ausnahme. Er hat zwar außen an der Tür auch die Aufforderung hängen, nur mit FDP2-Maske einzutreten, und das Personal trägt welche (aber sehr locker), doch hat mich noch nie jemand angesprochen, dass ich stets unmaskiert hereinkomme, es kümmert niemand.
Es geht also auch so, wenn man will.

Das wird bei mir auch so gehandhabt.

Griba @, Dunkeldeutschland, Donnerstag, 29.09.2022, 11:46 vor 568 Tagen @ Falkenauge 2265 Views

Die "Vorschriften" hängen aus, wer sich daran halten will, soll es tun, gezwungen wird aber keiner.
Es gibt schon Maskenfanatiker, vor allem unter den vierfach geschlumpften. Aber solange ich der Chef bin, fliegt raus, wer sich nicht benehmen kann.

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Beste Grüße

GRIBA

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