sanktionierte russische Wertpapiere, hier Newsletter der SdK

JJB @, Dresden, Samstag, 02.07.2022, 12:31 vor 636 Tagen 2314 Views

Newsletter 8 | Russische Wertpapiere / Fonds
Umtausch aufgrund EU-Sanktionen ausgesetzt
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zur aktuellen Situation in Bezug auf russische Wertpapiere bzw. Fonds mit Schwerpunkt russische Aktien.
Bisheriges Umtauschprozedere
Im vorangegangenen Newsletter haben wir über das bisherige Prozedere berichtet. Die deutsche Depotbank eröffnet ein sogenanntes Nominee-Konto bei einer russischen Bank, die nicht sanktioniert ist. Das ist neben der Gazprom-Bank z.B. auch die Raiffeisen Bank International (RBI). Die deutsche Depotbank sendet dann ein bestimmtes Formular an den Emittenten der ADRs (also z.B. JP Morgan) und überträgt die ADRs via Clearstream an den Emittenten. Im Anschluss liefert der Emittent die hinterlegten Stammaktien an das eröffnete russische Depot.
Umtauschprozedere ausgesetzt
Clearstream hat nunmehr mitgeteilt, dass aufgrund des am 03.06.2022 veröffentlichten sechsten EU-Sanktionspakets, das Umtauschprogramm für die ADRs bzw. GDRs mit russischen Aktien als zugrunde liegendem Wertpapier ausgesetzt ist.
Die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA) der Europäischen Kommission hat klargestellt, dass aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 269/2014 des Rates alle Handelsaktivitäten mit russischen Wertpapieren und Depositary Receipts-Konvertierungen verboten sind.
Somit würden zunächst keinerlei Weisungen der Depotbanken mehr bearbeitet. Clearstream hat mitgeteilt, im Kontakt mit den zuständigen Behörden zu stehen, um weitere Klarheit über die Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die Konvertierung zu erhalten.
Einschätzung der SdK
Nach unserer Einschätzung liegt damit bis auf weiteres eine Totalsperre der Bestände vor. Die Wertpapiere dürften somit weder irgendwohin übertragen noch
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veräußert werden können. Es dürfte daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nichts nützen, wenn die eigene Depotbank ein Treuhandkonto oder der Anleger selbst ein eigenes Depot in Russland eröffnet hat. Anleger können daher derzeit unserer Einschätzung nach keine Konvertierung (Umtausch) mehr durchführen lassen.
Die SdK hat daher einen Anwalt mit der Prüfung der aktuellen Situation beauftragt. Es soll geprüft werden, ob tatsächlich jegliche Aktivität mit den Beständen verboten ist, d.h. auch ein Übertrag auf ein eigenes Depot nicht möglich ist oder ob diese Überträge nicht unter die EU-Verordnung fallen. Dass der Handel, also die Veräußerung der Wertpapiere an Dritte, sanktioniert ist, lässt sich eventuell noch einigermaßen nachvollziehen. Sollte aber tatsächlich auch der reine Übertrag auf ein eigenes russisches Depot – rein zum Zweck der Vermögenssicherung – ebenfalls sanktioniert sein, würden die Sanktionen aus unserer Sicht vollkommen fehl gehen. Denn den russischen Unternehmen fließt durch einen Übertrag ja kein zusätzliches Kapital zu, sondern die Vermögensinteressen der EU-Bürger sollen durch einen Umtausch gewahrt bleiben.
Wir haben daher die FISMA kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Denn auch wenn keine Konvertierung erfolgen soll, ist darüber hinaus aus unserer Sicht auch unklar, wie Anleger an Geld kommen sollen, wenn die Depositary Banken die Aktien verkaufen sollten. Denn die DRs können offenbar nicht an die US-Bank transferiert werden, somit dürfte auch keine Zahlung an den Anleger erfolgen können. Denn Zahlung und Ausbuchung der Wertpapiere erfolgt in der Regel Zug-um-Zug. Auch ist uns völlig unklar, welchen Sinn die Regelung hat, nachdem durch diese ausschließlich europäische Anleger benachteiligt werden. Für die russischen Gesellschaften spielen diese Sanktionen keine Rolle.
Moskau will autarke Lösung
Die russische Nachrichtenagentur Interfax berichtet derweil von einem Vorschlag aus Moskau zur Lösung des Problems (siehe https://interfax.com/newsroom/top-stories/80492/?sphrase_id=117681). Nach Angaben des stellvertretenden russischen Finanzministers Alexej Moissejew ist geplant, den Umtausch künftig ohne Nutzung ausländischer Infrastruktur auf ein russisches Depot durchzuführen. Bei Fällen, in denen die Rechte an Wertpapieren eines russischen Unternehmens auf dem Depotkonto eines ausländischen Nominalinhabers verbucht sind und Transaktionen mit ihnen aufgrund von Sanktionen gesperrt sind, soll künftig folgendes Prozedere möglich sein: Der Inhaber solcher Wertpapiere kann bei der russischen Hinterlegungsstelle, bei der das Depotkonto des ausländischen Nominee-Inhabers geführt wird, einen Antrag auf „Zwangsübertragung der Buchhaltung von Rechten“ stellen. Damit würde die Handelssperre in der EU bzw. die Mitwirkung seitens Clearstream irrelevant werden. Weitere Informationen dazu liegen uns jedoch noch nicht vor. Für uns ist auch nicht klar, wie dies funktionieren soll ohne Mitwirkung der heimischen Depotbank.
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Interessant erscheint uns die Aussage des Herrn Moissejew, wonach die Anleger sonst „gar nichts erhalten würden“, und daher jede Lösung besser sei als der status-quo.
Vorsicht vor unseriösen Angeboten
Uns erreichen auch immer wieder Anfragen von Mitgliedern, denen von Kanzleien oder von Beratern angeboten wurde, gegen Entgelt ein Depot in Russland zu eröffnen oder die Wertpapiere zu verkaufen. Da uns aktuell nicht klar ist, wie dies funktionieren soll, raten wir zur Vorsicht. Teilweise sollen die Anleger zwischen 2 % bis 5 % des Wertes der Wertpapiere vor dem Einmarsch Russlands als Fixhonorar zahlen, wodurch schnell mehrere tausend Euro an Kosten anfallen können. Eine Garantie, dass der Übertrag / Umtausch auch funktioniert, wollte bisher jedoch niemand abgeben. Wir raten daher zur Vorsicht, da man sonst eventuell dem schlechten Geld noch Gutes hinterherwirft. Sofern Sie ein solches Angebot annehmen wollen, sollten Sie ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren.
Für Rückfragen steht die SdK ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 gerne zur Verfügung!
München, den 01.07.2022
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)

falls Bedarf besteht...

JJB @, Dresden, Samstag, 02.07.2022, 12:32 vor 636 Tagen @ JJB 1810 Views

...stelle ich auch gerne die anderen Newsletter zu diesem Thema ein.

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"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)

Hat der SdK auch Information zu Zinszahlungen von russischen Euro- oder Rubelanleihen? owT

Martin @, Samstag, 02.07.2022, 14:03 vor 636 Tagen @ JJB 1280 Views

nicht dass ich wüsste

JJB @, Dresden, Samstag, 02.07.2022, 16:01 vor 636 Tagen @ Martin 1271 Views

ich habe aber noch keine Zeit gehabt, die 8 Newsletter durchzulesen.

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"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)

Das russische NSD ließ sich schon im Januar 2021 die Identitäten der Bond-Inhaber von deutschen Depotbanken mitteilen

Martin @, Sonntag, 03.07.2022, 21:13 vor 635 Tagen @ JJB 951 Views

NSD = National Settlement Depository, m.W. angesiedelt am russischen Finanzministerium. Ist das ein Hinweis, dass schon seit über einem Jahr die Vorbereitungen für den Tag X liefen? Da bleibt nur noch die Frage, ob das dann auch heißt, dass eines Tages der russische Briefträger vorbeikommt, und mir meine Zinsen in Rubel auf die Kralle auszahlt.

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