Sozialpunkte-System zur Verhaltenssteuerung – totalitäre Zukunftsvisionen in deutschem Ministerium

Falkenauge @, Mittwoch, 20.10.2021, 07:52 vor 911 Tagen 2008 Views

Was im kommunistischen China als totales kollektives Erziehungssystem bereits etabliert wird, schwebt deutschen Bürokraten im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) inzwischen auch als erwägenswert vor: In den 2030er Jahren könnte ein digitales Punktesystem eine zentrale politisch-gesellschaftliche Steuerungsfunktion übernehmen. Für sozial und (partei-)politisch erwünschte Verhaltensweisen werden Punkte gesammelt, die Vorteile bzw. bei geringem Stand Nachteile bringen. Somit könnten Staat und politische Institutionen bestimmte Ziele über Anreize zur Verhaltensänderung verwirklichen und auch zukünftiges Verhalten genauer prognostizieren.

„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?“

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/10/20/sozialpunkte-system-zur-verhaltenssteu...

Die "Freiwilligkeit" wird ja schon vorbereitet

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Mittwoch, 20.10.2021, 12:00 vor 911 Tagen @ Falkenauge 905 Views

Im Datenschutz darf ich alle möglichen Daten erheben und speichern, wenn mir der Betroffene diese Verarbeitung mittels Einwilligungserklärung zugesteht.
Dabei muss diese

  • freiwillig
  • informiert
  • widerrufbar


gestaltet werden. Wie erziele ich die Freiwilligkeit für (auch besondere, sog. Art.9) Daten ?

In dem ich Sorge dafür trage, dass beide Parteien einen wirtschaftlichen Vorteil für sich erlangen.

Die Herausgabe von personenbezogenen Daten wird an einen Bonus geknüpft. Das führt schon heute zu perfiden Strategien in Unternehmen.

Beispiel (natürlich ganz fiktiv und niemals real!)

Als Arbeitgeber möchte ich wissen, wie alt die (eigenen, adoptierten, eingeheirateten Patchwork-) Kinder meiner Mitarbeiter sind. Ich entwerfe eine Einwilligung und verknüpfe die Datenerhebung mit einer Sonderzahlung für Erziehende von 150.-€ je minderjährigem Kind wegen der Coronasituation.

Danach schaue ich mir die Kinderkrankentage einzelner Mitarbeiter an und vergleiche die Zahlen mit den Angaben der minderjährigen Kinder.

Dabei stelle ich fest, dass mehrere Mitarbeiter jährlich bis zu 15 Kinderkrankentage nehmen, ihre Kinder aber bereits 16 und 17 Jahre alt sind und nicht wie über einige Jahre durch den Arbeitgeber und Ausfalltage vermutet 6 und 8.

Bei der nächsten Sozialauswahl berücksichtige ich meine Erkenntnisse...

Ja, das ist eine unerlaubte Zweckänderung.
Ja, das ist ein Gesetzesverstoß.
Ja, was glaubt ihr denn, wer und wie man das nachweisen will?

Im übrigen, die 2G Regel läuft auf ähnliches hinaus. Impfstatus = Gesundheitsdaten = Art.9 Daten = Geht den Arbeitgeber nichts an.
Wer geimpft ist, braucht keine Maske mehr tragen. Und schon habe ich den G-Status und diesmal sogar ohne schriftliche Einwilligung. Nur durch den NO-MASK-Bonus.

Das Rechtssystem wir gerade vielfältig ausgehebelt.

Zum [[kotz]]

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Gruß
Der_Chris

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*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

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