Corona, Schweinegrippe und Joghurt bei Zimmertemperatur

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Samstag, 16.10.2021, 09:46 vor 922 Tagen 3975 Views

bearbeitet von Otto Lidenbrock, Samstag, 16.10.2021, 10:11

Liest man den folgenden Spiegel-Artikel aus dem Jahr 2018 und ersetzt jeweils den Begriff "Schweinegrippe" durch "Corona", kommt man aus dem Staunen nicht mehr heraus. Obwohl die Autorin dem Leser fast ein Jahrzehnt nach der angeblichen "Schweinegrippe-Pandemie" des Jahres 2009 in aller Deutlichkeit vor Augen führt, was damals alles schief gelaufen war, interessiert das heute offensichtlich keinen Menschen mehr.

https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/schweinegrippe-pandemrix-nebenwirkungen-igno...

Alles läuft heute noch einmal genau so ab wie Anno 2009, mit dem entscheidenden Unterschied, dass diesmal der ominöse PCR-Test dafür gesorgt hat, die Pandemie trotz grundsätzlich mäßigen Krankheitsgeschehens in eine globale Massenhysterie zu verwandeln und die Menschheit nachhaltig zu traumatisieren (erhöhte Sterbezahlen waren vermutlich iatrogen bzw. durch die Maßnahmen induziert).

Manchmal frage ich mich, wozu solche Erkenntnisse eigentlich gut sind, wenn ihre Haltbarkeit nur knapp über der von Joghurt bei Zimmertemperatur liegt?

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Ein echtes Fundstueck dieser Artikel. Sehr passend zur heutigen Zeit. oT

Kiwi @, Samstag, 16.10.2021, 09:55 vor 922 Tagen @ Otto Lidenbrock 1643 Views

Einfacher kann man es nicht sagen

nereus @, Samstag, 16.10.2021, 10:02 vor 922 Tagen @ Otto Lidenbrock 2375 Views

Hallo Otto!

Ich hänge dieses Fundstück einmal hier dran.

Geklaut bei Michael Klonovsky.

In einer Rede über den „Grünen Paß”, gerichtet an den Senat in Rom, erklärte der italienische Philosoph Giorgio Agamben am 7. Oktober 2021:

„Ich möchte mich nur auf zwei Punkte konzentrieren, die ich den Abgeordneten zur Kenntnis bringen möchte, die sich zur Umwandlung der Verordnung über den grünen Paß in ein Gesetz äußern müssen.

Der erste ist die offensichtliche Widersprüchlichkeit des betreffenden Dekrets. Sie wissen, daß die Regierung sich mit einem speziellen Dekret von jeglicher Haftung für durch den Impfstoff verursachte Schäden befreit hat. Und die Schwere dieser Schäden ergibt sich aus der Tatsache, daß in Artikel 3 des Dekrets ausdrücklich die Artikel 589 und 590 des Strafgesetzbuches erwähnt werden, die sich auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Verletzungen beziehen.

Wie maßgebliche Juristen festgestellt haben, bedeutet dies, daß der Staat nicht bereit ist, die Verantwortung für einen Impfstoff zu übernehmen, der seine Testphase noch nicht abgeschlossen hat.
Gleichzeitig versucht er mit allen Mitteln, die Bürger zur Impfung zu zwingen, indem er sie andernfalls aus dem gesellschaftlichen Leben ausschließt und nun mit dem neuen Dekret, das Sie bestätigen sollen, ihnen sogar die Arbeitsmöglichkeit nehmen will.

Ist es möglich, frage ich, sich eine rechtlich und moralisch anormalere Situation vorzustellen?

Wie kann der Staat diejenigen, die sich entscheiden, sich nicht impfen zu lassen, der Verantwortungslosigkeit bezichtigen, wenn derselbe Staat formell jegliche Verantwortung für mögliche schwerwiegende Folgen ablehnt?

Quelle: https://www.klonovsky.de/2021/10/in-einer-schlechteren-lage-als-die-buerger-der-sowjetu...

So, liebe Impf-Fetischisten.
Nun geht dagegen einmal argumentativ vor. [[freude]]

mfG
nereus

Wer die Macht hat, hat die Macht.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 16.10.2021, 10:30 vor 922 Tagen @ nereus 1996 Views

Seit wann muss so etwas logisch nachvollziehbar sein? Hier ein Auto-Beispiel:

Touristen dürfen mit ihren heimischen Führerscheinen in Deutschland Auto fahren. Sollte dieser Tourist hier bleiben, dann muss er nach sechs Monaten über einen hiesigen Führerschein verfügen. Nur bestimmte Führerscheine werden aber anerkannt, so daß häufig erneut eine Prüfung abgelgt werden muss. Begründung: Der fremdländische Führerschein entspricht nicht den Anforderungen. Man sieht also, daß mit dem Status einer Person auch die Qualität der Dokumente sich verändern kann! :-P

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Und wer nen Knall hat, der hat nen Knall.

Oblomow, Samstag, 16.10.2021, 10:44 vor 922 Tagen @ FOX-NEWS 2026 Views

Tautologien, Paradoxien, Analogien...

Danke, dass ich jetzt weiß, dass der, der die Macht hat, die Macht hat und es voll dolle ungerecht ist, dass der venezolanische Führerschein hier nicht gilt.

O.

Nix verstanden

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 16.10.2021, 15:23 vor 922 Tagen @ Oblomow 1135 Views

Danke, dass ich jetzt weiß, dass der, der die Macht hat, die Macht hat und es voll dolle ungerecht ist, dass der venezolanische Führerschein hier nicht gilt.

Der gilt schon ... aber nur 6 Monate. Wenn der Venezuelaner sich an deutsche Verkehrsverhältnisse angepasst hat, dann wird seine Befähigung am Stassenverkehr teilzunehmen, die man ihm als Tourist zuerkannt hatte, nicht mehr anerkannt. Das ist nicht ungerecht, es ist unlogisch und willkürlich.

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Damit bestätigst Du den allgegenwärtigen Irrsinn.

nereus @, Samstag, 16.10.2021, 12:13 vor 922 Tagen @ FOX-NEWS 1879 Views

Hallo FOX-NEWS!

Vergleiche haben oft die Eigenschaft zu hinken, aber ich folge einmal Deinem Gedankengang.

Du schreibst: Seit wann muss so etwas logisch nachvollziehbar sein?

In der Regel sollten Gesetze und Verordnung nachvollziehbar und sinnvoll sein.

Hier ein Auto-Beispiel:
Touristen dürfen mit ihren heimischen Führerscheinen in Deutschland Auto fahren.
Sollte dieser Tourist hier bleiben, dann muss er nach sechs Monaten über einen hiesigen Führerschein verfügen. Nur bestimmte Führerscheine werden aber anerkannt, so daß häufig erneut eine Prüfung abgelegt werden muss.
Begründung: Der fremdländische Führerschein entspricht nicht den Anforderungen.
Man sieht also, daß mit dem Status einer Person auch die Qualität der Dokumente sich verändern kann!

Zerlegen wir das einmal.

Touristen sind temporär in Land A unterwegs.
Sie dürfen das nur, weil sie in Land B eine Eignungsprüfung abgelegt haben.
Das bedeutet, daß sie einer Mindestanforderung zum Führen eines Kfz genügen müssen.
Wegen des verwaltungstechnischen Aufwands insgesamt und der Kürze der Zeit bzw. des Gefahrenbereichs (in der Regel Transitstrecken/Bundesstraßen) verzichtet der Gesetzgeber aber darauf noch strengere Regularien zu erlassen.

Erst wenn diese Frist verstrichen ist, muß nachgelegt werden.
Die Wahrscheinlichkeit, daß diese Person permanent unterwegs ist und dabei seinen räumlichen Fahr- und Bewegungskreis erweitert, macht eine weitere Qualifizierung erforderlich.

Vergleichen wir das jetzt mit der Impfung.

Die verabreichten Injektionen habe nur eine vorläufige Zulassung.
Die Risiken die sich daraus ergeben – sonst gäbe es ja eine ordentliche Zulassung – wollen weder die Hersteller noch der Gesetzgeber übernehmen.
Das ist an sich schon abenteuerlich genug, denn in der Regel gibt es eine Produkthaftung.

Nun wird darüber hinaus, der Bürger (direkt und indirekt) gezwungen sich impfen zu lassen.
Das geht eigentlich gar nicht, wie es der Italiener völlig zurecht moniert.

Um das jetzt mit Deinem Führschein-Beispiel zu vergleichen.
Der Fahrer schließt eine Haftpflichtversicherung – einen Führschein hat er ja schon - zum Führen des Kfz auf öffentlichen Straßen ab.
Er zahlt auch Beiträge dafür, doch im Schadensfall wird die Versicherung in jedem Fall die Ansprüche des Versicherungsnehmers (in diesem Beispiel des Fahrers) abwehren.

Er ist zwar versichert, aber eigentlich ist er es nicht. [[motz]]
Ein solcher Fall würde wegen Sittenwidrigkeit vor Gericht landen.

mfG
nereus

Sorry, aber das geht nicht

Zweistein, Samstag, 16.10.2021, 13:22 vor 922 Tagen @ nereus 1452 Views

Um das jetzt mit Deinem Führschein-Beispiel zu vergleichen.
Der Fahrer schließt eine Haftpflichtversicherung – einen Führschein hat er ja schon - zum Führen des Kfz auf öffentlichen Straßen ab.
Er zahlt auch Beiträge dafür, doch im Schadensfall wird die Versicherung in jedem Fall die Ansprüche des Versicherungsnehmers (in diesem Beispiel des Fahrers) abwehren.

Er ist zwar versichert, aber eigentlich ist er es nicht. [[motz]]
Ein solcher Fall würde wegen Sittenwidrigkeit vor Gericht landen.

Seit wann kann ein Versicherungsnehmer aus seiner Haftpflichtversicherung Ansprüche stellen?
Eine Haftpflichtversicherung befriedigt Ansprüche eines Dritten, den der VN geschädigt hat oder wehrt diese Ansprüche ab, wenn sie ungerechtfertigt erhoben werden.

Zweistein

Freilich geht das.

nereus @, Samstag, 16.10.2021, 15:07 vor 922 Tagen @ Zweistein 1233 Views

Hallo Zweistein!

Du schreibst: Seit wann kann ein Versicherungsnehmer aus seiner Haftpflichtversicherung Ansprüche stellen?

Durch den Versicherungsvertrag und den regelmäßigen Beiträgen erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die vertraglich zugesicherten Ersatzleistungen im Schadensfall. Die Regulierung obliegt dann dem Versicherer.
Ich glaube man nennt das Übergang von Ersatzansprüchen, bin mir da aber nicht sicher.

Eine Haftpflichtversicherung befriedigt Ansprüche eines Dritten, den der VN geschädigt hat oder wehrt diese Ansprüche ab, wenn sie ungerechtfertigt erhoben werden.

Das ist schon richtig, aber die Haftpflicht leistet in meinem Auftrag, abgesichert durch den Versicherungsvertrag, den kassierten Beiträgen und den dort definierten Vertragsbedingungen.

Haftpflicht ist Pflicht – Impfung wird zur indirekten Pflicht.
In beiden Fällen kann ich (wieder) am öffentlichen Verkehr (Straßen, Menschenkontakt) teilnehmen.
Der Gesetzgeber zwingt mich in beiden Fällen.
Der Gesetzgeber beauftragt für den Straßenverkehr Versicherungsgesellschaften, die das Schadensrisiko des Einzelnen auf die Masse verteilen, so daß es verhandel- und leistbar ist.
Bei der Impfpflicht wird jedoch im Schadensfall kein Schadensersatz geleistet, weil das ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Dabei spielt es jetzt nur eine untergeordnete Rolle ob die Schadensansprüche von Dritten an mich gehen oder ich selbst der Geschädigte bin.
Es ist in beiden Fällen ein Schaden entstanden, der zu regulieren wäre.

mfG
nereus

Noch einmal

Zweistein, Sonntag, 17.10.2021, 18:36 vor 921 Tagen @ nereus 729 Views

Du (VN) kannst aus deinem Haftpflichtversicherungsvertrag, egal ob KfZ-, Privat-, Gewerbe,-Hunde-oder sonst eine -haftpflichtversicherung keine eigenen Ansprüche stellen.

Grundlage einer jeden Haftpflichtversicherung ist der §823 BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum
oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des
daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

es geht immer um einen Dritten, den anderen eben.

Ich weiß nicht, wodurch du deine Argumentation begründen willst.

Zweistein

Die Regelung ist unlogisch

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 16.10.2021, 15:39 vor 922 Tagen @ nereus 1051 Views

Man lässt also Fahrer auf die Bevölkerung los, von denen man annimmt, daß sie eine Gefahr sind, weil mangelhaft ausgebildet?

Touristen sind temporär in Land A unterwegs.

Spielt aus Sicherheitserwägungen keine Rolle.

Sie dürfen das nur, weil sie in Land B eine Eignungsprüfung abgelegt haben.

Deren Wert aber angezweifelt wird.

Das bedeutet, daß sie einer Mindestanforderung zum Führen eines Kfz genügen müssen.

Die Mindestanforderung gilt für alle. Wer sie nicht erfüllt, erhält keine Fahrerlaubnis.

Wegen des verwaltungstechnischen Aufwands insgesamt und der Kürze der Zeit bzw. des Gefahrenbereichs (in der Regel Transitstrecken/Bundesstraßen) verzichtet der Gesetzgeber aber darauf noch strengere Regularien zu erlassen.

Als Tourist darf ich alle Strassen benutzen, soviel ich lustig bin. Du opferst Sicherheit für den Aufwand?

Erst wenn diese Frist verstrichen ist, muß nachgelegt werden.

Warum? Die Gefährdung nimmt aufgrund der gemachten Erfahrungen im hiesigen Verkehr eher ab.

Die Wahrscheinlichkeit, daß diese Person permanent unterwegs ist und dabei seinen räumlichen Fahr- und Bewegungskreis erweitert, macht eine weitere Qualifizierung erforderlich.

Davon kann man nicht sicher ausgehen. Wenn ich in ein Urlaubsland fliege, und dann per Auto herumreise, lege ich relativ gesehen mehr Kilometer je Zeiteinheit zurück, als wäre ich permanent da. Ich bin also eine wesentlich größere "Gefahr" als ein Resident.

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Irrationale Behinderung von Ungeimpften - Betriebsfeier im Restaurant

paranoia @, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Samstag, 16.10.2021, 13:50 vor 922 Tagen @ FOX-NEWS 1736 Views

Hallo FOX-NEWS,

schweren Herzens habe ich mich vorgestern testen lassen (EUR 19,50) um an einem betrieblichen Abendessen teilnehmen zu können.

Leider scheint in Hannover und näherer Umgebung niemand mit zertifizierten Spucktests zu arbeiten, wie es im Rheinland schon der Fall ist.

Ich begab mich deshalb zur Apotheke und verfiel in Duldungsstarre um mich von der Apotheken-Mitarbeiter nasal in beiden Löchern mit so einer Art Q-Tip penetrieren zu lassen.

Ich saß dann als einziger Getester in einer Runde von Geimpften, die ja trotz Impfung Corona-Viren tragen und verbreiten können ohne dabei im Gegensatz zu einem Ungeimpften Symptome zu entwickeln.

Diese Anforderungen an Umgeimpfte ist aus Sicht einer Krankheitsbekämpfung irrational.

Wenn es aber darum geht, die Kontrollgruppe der Ungeimpften verschwinden zu lassen ist die Anforderung höchst rational.

Irgendwie fühle ich das Bedürfnis, die entsprechenden Verantwortlichen dieser Maßnahmen auch mit Q-Tips zu penetrieren.[[herz]]

Gruß
paranoia

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.

Frage: Hätte nicht Deine Firma den Test bezahlen müssen?

stokk, Samstag, 16.10.2021, 13:53 vor 922 Tagen @ paranoia 1405 Views

Hallo FOX-NEWS,

schweren Herzens habe ich mich vorgestern testen lassen (EUR 19,50) um an einem betrieblichen Abendessen teilnehmen zu können.

Leider scheint in Hannover und näherer Umgebung niemand mit zertifizierten Spucktests zu arbeiten, wie es im Rheinland schon der Fall ist.

Ich begab mich deshalb zur Apotheke und verfiel in Duldungsstarre um mich von der Apotheken-Mitarbeiter nasal in beiden Löchern mit so einer Art Q-Tip penetrieren zu lassen.

Ich saß dann als einziger Getester in einer Runde von Geimpften, die ja trotz Impfung Corona-Viren tragen und verbreiten können ohne dabei im Gegensatz zu einem Ungeimpften Symptome zu entwickeln.

Diese Anforderungen an Umgeimpfte ist aus Sicht einer Krankheitsbekämpfung irrational.

Wenn es aber darum geht, die Kontrollgruppe der Ungeimpften verschwinden zu lassen ist die Anforderung höchst rational.

Irgendwie fühle ich das Bedürfnis, die entsprechenden Verantwortlichen dieser Maßnahmen auch mit Q-Tips zu penetrieren.[[herz]]

Gruß
paranoia

Ich weiß es nicht. (oT)

paranoia @, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Samstag, 16.10.2021, 14:05 vor 922 Tagen @ stokk 1083 Views

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--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.

Der Gesslerhut lässt grüßen

Martin @, Samstag, 16.10.2021, 18:54 vor 922 Tagen @ paranoia 1258 Views

Da ich in Kürze am Bodensee sein werde, habe ich schon mal vorsorglich nach Testmöglichkeiten geschaut. 12 €. Ein Zeichen, dass die Preise fallen werden. Die Alternative ist die studentische: Wegen des Unsinns von 3G und der Nichtakzeptanz von Selbsttests für die Teilnahme an Präsenzvorlesungen legen sich die Studenten reihenweise gefälschte Ausweise zu. Früher hätte man unsere Politiker wohl gepfählt.

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