Es bleibt bei Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte!

Albrecht @, Donnerstag, 16.09.2021, 20:49 vor 925 Tagen 3682 Views

Hallo zusammen,

das wird die Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier im Forum mit Sicherheit interessieren...

Gruß
Albrecht

Nachfolgend die Auführungen von der Rechtsanwältin Ellen Rohring:

Kurzes Video auf Youtube:
Achtung : Arbeitgeber Es bleibt bei Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte!

Achtung: Arbeitgeber Es bleibt bei Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte!


Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte?

Als ich am Freitag die Nachricht im Radio gehört habe, dass in NRW die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte abgeschafft werden soll, war ich doch erst einmal irritiert.

Wieso sollte der Gesundheitsminister in NRW Herr Karl Josef Laumann über eine Entgeltfortzahlung entscheiden können?

In diesem Video erfahrt Ihr, warum weder die Gesundheitsminister der Länder noch unser Gesundheitsminister Jens Spahn über eine „Lohnfortzahlung“ entscheiden können und warum die Arbeitgeber sich über die Neuerungen eigentlich überhaupt nicht freuen können.

Zum Nachlesen...

Ich berate und vertrete Euch gerne!

Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn

www.kanzlei-rohring.de

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Danke für die Info. Dafür hätte es aber nicht eines Videos einer Blondine bedurft, die damit Werbung für ihre Kanzlei macht.

XERXES @, Donnerstag, 16.09.2021, 23:24 vor 924 Tagen @ Albrecht 1531 Views

Ein Dreizeiler hätte genügt (Krankengeld vs. Quarantänegeld).

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Der Text des Rechtsanwalts ist unklar

Manuel H. @, Freitag, 17.09.2021, 09:17 vor 924 Tagen @ Albrecht 1249 Views

Das habe ich verstanden:

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt weiterhin, nur der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers an das Land entfällt.

Jemand, der in Quarantäne geschickt wird, ist aber nicht krankgeschrieben, sondern lediglich in Quarantäne geschickt.
Wer aber nicht krankgeschrieben ist, erhält auch keine Entgeltfortzahlung.

Bislang war das egal. Jetzt nicht mehr. Der in Quarantäne Geschickte muss also zusätzlich einen Arzt finden, der ihm eine Krankheit bescheinigt. Nicht so ganz einfach, wenn er doch gar nicht krank ist.

Wenn der Staat hingegen die Erstattung verweigert, und dies rechtlich begründet ist, dann wird ein Arbeitgeber sich auf diese gültige Rechtsauffassung berufen und seinerseits die Erstattung verweigern wollen. Ich finde jetzt keinen Grund, weshalb ein Gericht bei gleichem Tatbestand (nicht krank, aber in Quarantäne) mal eine Entgeltfortzahlung bejahen sollte, mal eine Erstattung der Entgeltfortzahlung verneinen sollte.

Unerwähnt bleibt von der Rechtsanwältin, dass die meisten Arbeitgeber (die bis zu 20 Mitarbeitern) bei den Krankenkassen eine Umlage bezahlen, die ihnen im Krankheitsfall wahlweise 60 bis 80% der Entgeltfortzahlung erstattet. (Die sogenannte U1-Umlage). Wenn die in Quarantänefällen gar nicht zahlen, dann deswegen, weil ja eben keine Krankheit besteht, sondern eine ordnungsamtlich angeordnete Quarantäne.

Wenn aber bereits alle Krankenkassen wirksam eine Entgeltfortzahlung verweigern, weil ja der Arbeitnehmer in Quarantäne gar nicht krank ist, dann wird das ein Arbeitgeber sicher auch tun können. Bislang war das dem Arbeitgeber egal, zumal die Quarantäne-Erstattung des Landes höher sein dürfte (100%?) als die U1-Erstattung (frei wählbar zwischen 60-80%).

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com

Korrekt! Die Anwältin hat keine Ahnung

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Freitag, 17.09.2021, 10:17 vor 924 Tagen @ Manuel H. 1264 Views

Vereinfacht

Krank bis 6 Wochen: Entgeltfortzahlung durch AG und Erstattung der AG-Ausgaben an AG durch Krankenkasse

Quarantäne bisher: Entgeltfortzahlung durch AG und Erstattung der AG-Ausgaben durch das Bundesland als Entschädigungsleistung

Quarantäne zukünftig: Keine Entgeltfortzalung(spflicht) durch den AG und keine Entschädigungsleistung an AG durch Bundesland

Natürlich darf der AG freiwillig Gehalt während der Quarantäne zahlen, die Frage ist, welcher AG das tun wird.

Ohne Entschädigungsleistung seitens Land (gesetzlich verankert) besteht für den AG keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung.

§56 IfSg Eine Entschädigung [...] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

Das ist doch wohl klar und deutlich, oder?

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Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Ausweg bei angeordneter Quarantäne

Manuel H. @, Freitag, 17.09.2021, 10:51 vor 924 Tagen @ der_Chris 1253 Views

bearbeitet von Manuel H., Freitag, 17.09.2021, 10:55

Wer von einer Quarantäne betroffen ist, prüft sich auf Krankheitssymptome, trägt diese dem Hausarzt vor, der zu den Symptomen dann eine Krankheit diagnostiziert, die eine Krankschreibung für die Dauer der Quarantäne erfordert. Schon ist die Entgeltfortzahlung gesichert. Die Krankschreibung bekräftigt ja außerdem die Quarantäne-Notwendigkeit. Das ist dann sogar für viele Arbeitgeber wegen der U1-Estattung fast kostenneutral.

Au statt Quarantäne

aliter @, Freitag, 17.09.2021, 11:52 vor 924 Tagen @ Manuel H. 1216 Views

bearbeitet von aliter, Freitag, 17.09.2021, 11:56

das ist zum Teil jetzt schon so, mir ist zu Ohren gekommen, dass schon Arbeitgeber auf AU Bescheinigung während der Quarantäne bestanden.
Den Grund kann man nur vermuten einerseits würde die Quarantänezahlung 100 Proz. des Gehalts die U1 Versicherung m.E. nur 80% erstatten. Letztere ist aber eine eingespielte Routine in der Firma, wohingegen der Quarantäne Ersatzzahlungs "Antrag" vielleicht abschreckender wirkt. Ist m.E. ein stumpfes Schwert, diese Quarantänezahlungsverweigerung. Allein die staatliche Drohung ohne Geld dazusitzen dürfte z.B. zu depressiven Reaktionen, die eine psychiatrische Diagnose rechtfertigen, reichen, die natürlich eine AU in Folge hat.

Arbeitgeber sind nun mal bequem

Manuel H. @, Freitag, 17.09.2021, 12:11 vor 924 Tagen @ aliter 1063 Views

Das Erstattungsprozedere über die U1 Umlage ist eingespielt und einfach. Außerdem in der Lohnbuchhaltungspauschale, die mit dem Steuerberater vereinbart wurde, bereits eingepreist.
Eine Quarantäne Erstattung Neuland. Muss dann der Steuerberater lernen, der sich das fürstlich bezahlen lässt.
Also lieber auf die höhere Erstattung verzichten und die U1 Erstattung wählen.

genau das habe ich auch vermutet

aliter @, Freitag, 17.09.2021, 13:13 vor 924 Tagen @ Manuel H. 965 Views

o.T.

Rechtsanwältin mit Nachhilfebedarf?

aliter @, Freitag, 17.09.2021, 11:59 vor 924 Tagen @ der_Chris 1111 Views

Wenn die das tatsächlich so geschrieben hat, dann hinkt das Wissen wohl etwas der arbeitsrechtlichen Allgemeinbildung hinterher.

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