Gibt es hier Betroffene, die wegen Verstosses gegen das IFSG eine Anzeige im OWI-Verfahren erhalten haben?

Albatros @, Lothringen, Mittwoch, 05.05.2021, 11:46 vor 1080 Tagen 3252 Views

Guten Tag

Wegen Teilnahme "an einer privaten oder öffentlichen Versammlung" und Verstosses gegen das IFSG (Masken- und Abstandsgebot) im Dezember 2020 habe ich einen Bescheid zur Zahlung eines Bussgeldes in Höhe von 180 € erhalten.
Mein schriftlicher Einspruch im Anhörungsverfahren wurde dabei "berücksichtigt".

Innerhalb der 14 Tage-Frist habe ich 3 Möglichkeiten, zu reagieren:

a) den Betrag mit geballter Faust in der Hosentasche zahlen
b) Einspruch erheben und im Falle einer Klage ggf. den Betrag und die Gerichtskosten tragen
c) einen Anwalt beauftragen mit zusätzlichen Kosten zu b) im Falle, der Prozess wird verloren

Eine weitere mögliche, aber unwahrscheinliche Variante ist, dass die Behörde bei meinem Einspruch das OWI-Verfahren einstellt, um keine Klage erheben zu müssen.

Zu Punkt c)
Ich habe einen Anwalt kontaktiert. Dessen erste Frage richtete sich nach der Höhe des Streitwertes und ob es eine Rechtsschutzversicherung gibt (was nicht gegeben ist).

Das Engagement wird sich demnach in Grenzen halten, obwohl der Anwalt seine Kosten erstattet bekommt, egal, wie das Verfahren ausgeht.
Bei negativem Ausgang habe ich nach seiner Auskunft mit ca. 1K € Kosten zu rechnen.

Ich habe noch 8 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

Für eine Entscheidungsfindung bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Mit einem Gruss in das Forum
vom

--
Albatros

IfSG Ordnungswidrigkeitsverfahren

Rain @, Mittwoch, 05.05.2021, 12:15 vor 1080 Tagen @ Albatros 2661 Views

Lieber Albatros,

sofern Du das Verfahren in Deutschland hast, was ich trotz Deiner Ortsangabe annehme, zahle.

Die Richter sind in überwiegender Anzahl der Meinung: Positiv getestet, infiziert, krank, tot.

Mit einem Bußgeld von 180 € liegst Du unterhalb der Beschwerdewertgrenze.

Ich führe derzeit mehrere Verfahren vor dem Amtsgericht Heidelberg.

Mit wesentlich höheren Bußgeldern, diese wurden zwar alle reduziert, liegen aber immer noch über dem gegen Dich festgesetzten.

Wir gehen jetzt mit dem Ersten in die Beschwerde.

Ich habe allerdings gehört, (nicht überprüft), es sei ein Verfahren von der Bußgeldstelle eingestellt worden, zwei Minderjährige seien freigesprochen worden.

Du kannst Dich selbst vertreten, es besteht keine Anwaltspflicht, hier ist Dein Risiko 40 € Gerichtskosten und die Chance, daß das Bußgeld erhöht wird.

Auf die Erhöhung des Bußgeldes wird das Gericht hinweisen.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Von mir wollen sie 750-Euro Bußgeld oT

Mirko, Česko, Mittwoch, 05.05.2021, 12:25 vor 1080 Tagen @ Rain 1996 Views

Wieso das? Bist du etwa einer derjenigen, die sich des Glaubens an Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Demokratie schuldig gemacht haben?

Mephistopheles, Mittwoch, 05.05.2021, 13:51 vor 1079 Tagen @ Mirko 1733 Views

RE:

Albatros @, Lothringen, Mittwoch, 05.05.2021, 15:56 vor 1079 Tagen @ Rain 1320 Views

bearbeitet von Albatros, Mittwoch, 05.05.2021, 16:01

Liebe Rain,
vielen Dank für die Details!

Eine kurze Erklärung, weshalb ich mich mit "bezahlen und vergessen" ein wenig schwer tue:

Während meines Aufenthaltes über die Weihnachtstage in D-Land wollte ich am Hl. Abend um 18.00 Uhr die Christmette im Münster besuchen. Das war nicht möglich, weil ein Schild darauf hinwies, dass dies nur mit Einladung/Voranmeldung möglich sei (Foto erstellt).
Daraufhin wollte ich nahe des Haupteingangs eine Kerze anzünden und bat zwei Frauen, die in der Nähe waren, um Feuer, weil mein Feuerzeug nicht zündete.
Noch ein kurzes Gespräch mit ihnen und das war es auch schon.
Ein Polizeifahrzeug fuhr auf den ansonsten völlig leeren Münsterplatz vor, und die Beamten wollten eine Personenkontrolle durchführen.
Ich hatte meinen Schal - das war zum Zeitpunkt noch möglich - heruntergezogen, weil ich begann, einen Apfel zu essen.
Eine Frau, deren Attest nicht anerkannt wurde, wurde zusammen mit mir in Handschellen(!) abgeführt. Die andere Frau konnte sich normalen Schrittes entfernen. Diese wurde durch Hinzuziehen weiterer Kräfte im Dunkel der Stadt erfolglos gesucht. Niemand von uns trug eine MNB.
Wegen des rabiaten Vorgehens gegen mich, habe ich Strafanzeige gegen den betreffenden Polizeibeamten (Migrationshintergrund) gestellt.
Dazu hatte ich, als auch eine der betroffenen Frauen, eine Ladung zur Zeugenaussage bei der Kripo im Februar.

Mit freundlichem Gruss

Nachtrag: Der Vorwurf lautet:
wegen § 73 Abs. 1a Nr. 24 i.V.m §§32, 28 Abs. 1 Seite 1, 28a IFSG und §19 Nr.1 i.V.m. § 1b Abs.1 Infektionsschutzverordnung

--
Albatros

Carlos Gebauer (der Anwalt mit der Klage GEZ / Bargeld) klagt gegen das Gesetz, hier eine umfassende Begründung

Lenz-Hannover @, Mittwoch, 05.05.2021, 16:00 vor 1079 Tagen @ Albatros 1439 Views

Lohnt sich, früher galt gefährlich UND ansteckend, heute steht da ein ODER. Das ganze ist komplett absurd rechtswidrig.
MP Weil Niedersachsen war Staatsanwalt & Richter, merkwürdig, dass er sich da nicht quer gelegt hat und nun auf Karlsruhe "hofft".
https://www.youtube.com/watch?v=BRudXRLyPto

Nun den, geliefert wie gewählt.

d.h. Vincent Fusca und Dr. Justus P.Hoffmann liegen falsch?

solstitium @, Donnerstag, 06.05.2021, 09:03 vor 1079 Tagen @ Rain 727 Views

bearbeitet von solstitium, Donnerstag, 06.05.2021, 09:07

https://www.youtube.com/watch?v=x2VrLB9Y1ZQ&t=6s

(ganz ganz ganz ganz einfach, Ordnungswidrigkeitsrecht)
Der Richter muss beweisen, dass die Befreiungsgründe, auf die Du Dich im Zweifel berufst, für Dich in dem Fall nicht gegolten haben - behauptet Dr. Hoffmann)

Und Vincent Fusca, Jura 8. Semester behauptet folgendes.
[image]
https://s16.directupload.net/images/210506/y2fyig6v.jpg

Deine Heidelberger Richter handeln anders.
Was ist das für ein Kuddelmuddel, was stimmt denn nun? Macht jeder Richter sein "eigenes Ding"?

Hat es was mit Pokern zu tun?
Einfach nach Rezept oben verfahren und pokern, geht das gar nicht?
Ist Dr. Hoffmanns Vorgehensweise eine Falle?

Andernfalls, nimm einen HartzIV dem 300 Euro z.Vfg. stehen, der würde mit der Richterschelte schlicht verrecken!

Ist das dieser Staat?
Tod durch Verarmung? Vorausgehend durch Provokation, die Leute in eine Ordnungwidrigkeitsfalle zu locken?

Und diese ist so konstruiert, dass früher oder später alle "drin" stecken?

Wer hat denn noch die Chance, alle Auflagen des Staates (Behinderung der Atmung (Folgen!), energetischer Sanierungszwang Immobilien/Heizung, indirekte Zwangsimpfung sonst Arbeitsplatzverlust - ergo Harzt IV vorgezeichnet, samt und sonders zu "parieren"?

Erst mal Fristverlängerung beantragen wg. akuter Coronainfektion

Mephistopheles, Mittwoch, 05.05.2021, 13:36 vor 1080 Tagen @ Albatros 1894 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 05.05.2021, 13:47

Du kannst in die Begründung der Fristverlängerung (beim ersten Mal) reinschreiben, was du willst, das wird nicht überprüft. Es geht ihnen nur darum, dass du überhaupt Fristverlängerung beantragst. :-P

Guten Tag

Wegen Teilnahme "an einer privaten oder öffentlichen Versammlung" und Verstosses gegen das IFSG (Masken- und Abstandsgebot) im Dezember 2020 habe ich einen Bescheid zur Zahlung eines Bussgeldes in Höhe von 180 € erhalten.
Mein schriftlicher Einspruch im Anhörungsverfahren wurde dabei "berücksichtigt".

Innerhalb der 14 Tage-Frist habe ich 3 Möglichkeiten, zu reagieren:

a) den Betrag mit geballter Faust in der Hosentasche zahlen
b) Einspruch erheben und im Falle einer Klage ggf. den Betrag und die Gerichtskosten tragen
c) einen Anwalt beauftragen mit zusätzlichen Kosten zu b) im Falle, der Prozess wird verloren

Eine weitere mögliche, aber unwahrscheinliche Variante ist, dass die Behörde bei meinem Einspruch das OWI-Verfahren einstellt, um keine Klage erheben zu müssen.

Das kannst du beeinflussen, indem du erst einmal Widerspruch einlegst mit Begründung und für den Fall der Ablehnung deines Widerspruchs gleich anbietest, die "Buße" abzusitzen. Wie viele Tagessätze das denn wären?
(Das machen sie nämlich sehr, sehr ungern, dass sie jemanden wegen so einem Schxxx in Haft nehmen. Während der Dauer deienes Haftaudenthalts ist nämlich die Behörde für dein Wohlergehen verantwortlich und insbesoondere deine Verpflegung. Hilfreich wäre es, wenn du gegen alle möglichen Nahrungsmittel allergisch bist.)

Zu Punkt c)
Ich habe einen Anwalt kontaktiert. Dessen erste Frage richtete sich nach der Höhe des Streitwertes und ob es eine Rechtsschutzversicherung gibt (was nicht gegeben ist).

Warum denn das? Das ist im gegenwärtigen Stand des Verfahrens total überflüssig und stiehlt dem Anwalt nur seine Zeit.
Erst mal legt man fristgerecht Widerspruch ein und beantragt ggf. Fristverlängerung für die Begrndung. Die bekommst du, weil die auch froh sind um jeden Fall, den sie nicht sofort bearbeiten müssen.

Mit Bezug auf welche §§ ist denn der Bußgeldbescheid ergangen? Welche Zeugen wurden benannt? Irgendwelche Formfehler? (Dazu - und nur dazu! - ist ein Anwalt gut. Die sind darauf spezialisiert, Formfehler zu finden. Wenn das gegeben ist, es ruhig zur Verhandlung kommen lassen - mit Anwalt! und den Prozess dann in der Verhandlung platzen lassen. Das machen sie auch ohne Rechtsschutzversicherung, weil dann wird das Verfahren niedergeschlagen zu Lasten der Staatskassse - also zu deinen Lasten, wenn du zur Minderheit der Nettosteuerzahler gehörst.

(Ich kenne mich nur aus wg. x-Parkbußen und etlichen Geschwindigkeitsübertretungen, aber ich nehme an, bei Corona läuft das so ähnlich)

Das Engagement wird sich demnach in Grenzen halten, obwohl der Anwalt seine Kosten erstattet bekommt, egal, wie das Verfahren ausgeht.
Bei negativem Ausgang habe ich nach seiner Auskunft mit ca. 1K € Kosten zu rechnen.

Ich habe noch 8 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

Für eine Entscheidungsfindung bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Mit einem Gruss in das Forum
vom

Gruß Mephistopheles

Beweise? Welche Aussagen wurden gemacht? Frage @Rain ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Mittwoch, 05.05.2021, 14:36 vor 1079 Tagen @ Albatros 1682 Views

... so wie ich das verstanden hatte, ist das richtige Verhalten beim Eintreffen der Staatsmacht simpel: Personalien angeben, nur aussagen, man habe triftige Gründe. Auf die Nachfrage von denen, welche? "Dazu äußere ich mich nicht." Gleiches dann im Fragebogen angeben und gegebenenfalls im Gerichtsverfahren. Der Staat sollte nun Schwierigkeiten haben, dir nachzuweisen, dass du keine triftigen Gründe hattest. Ist das evtl. erfolgreich, lieber Rain?
MfG
igelei

Ich sach ma so:

Rain @, Mittwoch, 05.05.2021, 18:01 vor 1079 Tagen @ igelei 1495 Views

Lieber Igelei,


Ihr geht alle noch davon aus, daß die bisherigen Regeln gelten.

Das ist nicht so.

Die Richter wollen verurteilen und sie machen das auch.

Die Richter halten Leute, die keine Maske aufsetzen, keinen Abstand halten oder was sonst alles noch nicht erlaubt ist, für Todesbringer.

Die haben totale Panik, das ist mit logischem Denken nicht mehr machvollziehbar.

Üblicherweise geht man als Anwalt zum Richtertisch, wenn man etwas in einem Schriftsatz zeigen will.

Die Richter sitzen jetzt schon mit Maske hinter der Plexiglasscheibe und haben Angst vor dem Anwalt, der mit Maske einen Meter von ihnen steht.

Gespräch gestern: Das können Sie machen, wenn sie zweimal geimpft sind. Ich: Ich gehe davon aus, ich bin genesen. Der Richter schaute mich an, als sei ich von den Toten auferstanden.

Die haben richtig richtig Schiß vor Corona.

Wenn Du dann noch mit Formalien kommst, giltst Du zusätzlich als Reichsbürger und hast komplett verloren.

Wobei es grundsätzlich gut ist, vor der Polizei und dem Gericht nichts zu sagen.

Es ist mittlerweile so weit, daß die Polizei ohne jeden Gedanken, daß da irgendetwas nicht stimmen könnte, Bilder der Antifa als Beweismittel verwendet.

Wann immer es darum geht, daß der Staat Geld will, hat man als Bürger verloren. In jedem Rechtsgebiet. Das geht bis zur knallharten Nötigung: Wenn Sie den Einspruch nicht zurücknehmen, verurteile ich Sie wegen Vorsatztat. Das ist natürlich keine Rechtsbeugung, da wird auch kein Staatsanwalt ermitteln.

Unterschätzt NIE die Bösartigkeit des Systems.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Alles klar, vielen Dank für die erhellenden Worte und den Einblick ins (Un)rechtssystem. oT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Mittwoch, 05.05.2021, 18:22 vor 1079 Tagen @ Rain 912 Views

(Un)rechtssystem. Ach Gottchen. Die Pubertät muss wohl so eine schrecklich schöne Zeit sein, dass manche wie Peter Pan immer so bleiben und am liebsten niemals erwachsen werden wollen.

Mephistopheles, Mittwoch, 05.05.2021, 19:46 vor 1079 Tagen @ igelei 1002 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 05.05.2021, 19:53

Sind wir wieder so weit?

Mephistopheles, Mittwoch, 05.05.2021, 19:25 vor 1079 Tagen @ Rain 1306 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 05.05.2021, 19:58

Lieber Igelei,


Ihr geht alle noch davon aus, daß die bisherigen Regeln gelten.

Das ist nicht so.

Die Richter wollen verurteilen und sie machen das auch.

(...)

Es ist mittlerweile so weit, daß die Polizei ohne jeden Gedanken, daß da irgendetwas nicht stimmen könnte, Bilder der Antifa als Beweismittel verwendet.

Wann immer es darum geht, daß der Staat Geld will, hat man als Bürger verloren. In jedem Rechtsgebiet. Das geht bis zur knallharten Nötigung: Wenn Sie den Einspruch nicht zurücknehmen, verurteile ich Sie wegen Vorsatztat. Das ist natürlich keine Rechtsbeugung, da wird auch kein Staatsanwalt ermitteln.

Unterschätzt NIE die Bösartigkeit des Systems.

https://de.wikipedia.org/wiki/KZ_B%C3%B6rgermooor

Ich kenne auch das Buch von Wolfgang Langhoff: [image]

Ich muss sagen, soooo schlimm finde ich das nicht. Klar, die mussten arbeiten, aber 8 Std. tgl. und nicht mehr. Die vorgeschriebenen Pausen wurden korrekt eingehalten, die Verpflegung war auch ok. Hat ER so geschildert in seinem Buch. Natürlich gab es immer einen Kapo, der antrieb: schneller, schneller!; aber wer kennt das nicht aus einem Betrieb. Und er wurde auch entlassen.
Natürlich war das alles völlig illegal, aber die Erlebnisse nach der Entlassung waren es wohl, welche ihn zur Flucht animierten. Nach der Entlassung wollte er rechtliche Schritte einlegen, hat nur niemanden interessiert. Einmal haben sie ihm während der Haft wohl die Fresse poliert, was man noch gesehen hat. Als er sich beschweren wollte, wurde er höhnisch gefragt, ob er wohl unglücklich gestolpert sei. Die Nachbarn und Freunde interessierten sich nicht dafür, Unterstützung fand er wohl keine. Dann ist er abgehauene in die Schweiz mit seiner Frau.

Irgendwie ganz wie heute.

Gruß Mephistopheles

Immerhin, lieber Mephistopheles, ist es jetzt sichtbar. Und jetzt kann jeder entscheiden, auf welcher Seite er stehen will. oT.

Rain @, Mittwoch, 05.05.2021, 19:37 vor 1079 Tagen @ Mephistopheles 1024 Views

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Danke! d.h. wir müssen den Richtern helfen

solstitium @, Donnerstag, 06.05.2021, 09:37 vor 1079 Tagen @ Rain 786 Views

Dass ausgerechnet Richter in der Angelegenheit Corona, ihre Urteile nach ausschließlich komplett einseitigem ZDF -Staatsdoktrin -Dauerinformations -Bombardement gewillt sind zu fällen, ist ein sehr pikantes Detail.

"auditatur et altera pars"

(die Gegenseite ist anzuhören)


komplett vergessen verdrängt ausgeblendet unterdrückt.

Jeder, der hier mitlesenden Richter, muss für sich in einer besonnenen Minute eingestehen, dass er eine Urteilsfindung von sich weisen muss, da er die eigene Befangenheit eingestehen muss, aber, was menschlich ist, derzeit kein Rezept dagegen hat.

Ich erinnere mich an einen Film, "Die [unbekannte Anzahl] Geschworenen".

Jeder Geschworene wurde von Medien fern gehalten, weil dadurch sein Urteilsvermögen beeinträchtigt werden würde.

Ja, also einen Richter, der seit 14 Monaten kein Radio/TV etc. konsumiert hat, den finde erst mal!

Faktisch aber muss er sich in genau diese Lage versetzen.

Eine Vorurteilsfreie herangehensweise ist aktuell selten erkennbar, obgleich sich etliche couragiertere Richter, wie in Ludwigsburg, Weilheim, Weimar, Karlsruhe uvm. bemühen, dem Recht den heutzutage erkennbar schwerlich zu findenden Weg zu bereiten.

Die Sache ist verzwickt.

Eins ist klar.
Heraus kommen wir niemals gegeneinander, sondern nur alle gemeinsam!

Weil alle gemeinsam sind wir auch dort hingekommen - dazu hatte auch "jeder" seinen Anteil!

Politische Einordnung von Richtern

Rain @, Donnerstag, 06.05.2021, 10:47 vor 1079 Tagen @ solstitium 821 Views

Lieber Solstitium,


Richter sind Teil des Systems. Regierungskritische Richter sind weiße Raben. Auch früher schon waren Richter politisch, in der Regel CDU-nach, manche SPD, weiter links gings nicht. Die Richter haben das im Gespräch auch offen zugegeben, das war unproblematisch, weil die politische Sympathie hinter der Berufsausübung zurück stand.

Heute sind die absolut meisten Richter linksgrün. Reden nicht drüber, urteilen aber so.

Die wenigen, die konservativ sind, halten sich sehr zurück, etwas dazu zu sagen, auch deshalb, weil es sonst zu Disziplinargesprächen kommt.

Leider enthält die linksgrüne Blase auch das Konstrukt der Gesinnungstat. Entsprechend werden behauptet Schutzbedürftige anders verurteilt als Menschen, die nicht unter Rassismus leiden können.

Auch leider, Danisch beschreibt das immer wieder gerne, trifft das in großem Umfang auf Frauen zu. Männliche Richter sind bei weitem objektiver und unabhängiger. Zumindest die Älteren.

Das ganze Elend hat nur einen Vorteil: Man kann jetzt einschätzen, warum die Juden im Dritten Reich nicht geflohen sind. Und warum sie wie die Lämmer zur Schlachtbank gingen.

Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

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