BVerfG Entscheidung von heute zum Klimaschutz

Michael Krause, Donnerstag, 29.04.2021, 10:50 vor 1086 Tagen 3575 Views

bearbeitet von Michael Krause, Donnerstag, 29.04.2021, 11:05

Heute hat das BVerfG eine Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde der fff Aktivistin Louisa Neugebauer u.a. getroffen. Die Welt fasst die Entscheidung wie folgt zusammen:

Die Richter verpflichten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

Die Begründung: Grundrechte seien dadurch verletzt, dass die bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren und „dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist“. Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehle, hieß es von Seiten der Richter.

Die Zeit gibt die Entscheidung wohl etwas zutreffender wieder:
https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2021-04/klimaschutzgesetz-ist-in-teilen-verfassungswi...

Wunderbar, ab nach Karlsruhe wegen absurder Staatsverschuldung, Eurobonds, unzureichenden Rücklagen der Kranken-Krankenkassen ...

Lenz-Hannover @, Donnerstag, 29.04.2021, 13:03 vor 1086 Tagen @ Michael Krause 2270 Views

es ist einfach unfassbar, welch Prioritäten gesetzt werden und was alles nicht interessiert.

Wer erwartet wirklich anderes?

mh-ing @, Donnerstag, 29.04.2021, 13:35 vor 1086 Tagen @ Lenz-Hannover 2154 Views

Das BVerfG braucht jetzt Zeit, damit eine Lösung für die Abwehr dieser Klagen gefunden wird. Da macht es Sinn, diese unwichtigen Klagen vorn anzustellen und das andere nach hinten durchzureichen. So ein Fehler wie vor kurzem mit der dann doch kassierten Eilentscheidung bei den Corona-Schulden darf es nicht wieder geben.
Zudem muss noch etwas Druck auf die Richter aufgebaut werden, muss noch mehr Lärm gemacht werden, damit die Entscheidungen - wenn sie denn doch nicht so unkritisch sind - nicht laut gehört werden und die Politik in dieser Phase noch weitere Dinge umsetzen kann, unumkehrbar die Dinge weiter zu betreiben. Der Lärm von Großveranstaltungen im Sport wurde hier bereits in der Vergangenheit gut genutzt.

Lasst uns einen europäischen Corona-Cup austragen (owT)

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 29.04.2021, 13:59 vor 1086 Tagen @ mh-ing 1619 Views

[[top]]

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Ukraine, Islamisten, Asylantenströme, Katastrophen .....

mh-ing @, Donnerstag, 29.04.2021, 15:48 vor 1086 Tagen @ der_Chris 2272 Views

Es ist doch so viel möglich, den Lärm zu erzeugen. Nur für D allein macht man das nicht. Aber es ist ja noch so viel anderes zu organisieren, zu regeln und die EU braucht Nöte, um noch mehr sich an Gewalt anzueignen. Daher rechne ich damit, dass erstmal das Corona beiseite gelegt wird, durch etwas anderes überlagert wird. Aber ich habe auch keine Glaskugel.

Drastische Einschränkungen in Vorbereitung

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Donnerstag, 29.04.2021, 15:13 vor 1086 Tagen @ Michael Krause 3541 Views

Interessant die Formulierung des Gerichts, dass von den künftigen Emissionsminderungspflichten (die notwendig seien, um einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen) praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen sei, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden seien. Es wird also als verfassungsgemäß erachtet, dass die Freiheit zukünftig von "drastischen Einschränkungen" bedroht werden darf, um den Klimawandel zu bekämpfen.

https://www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-bundesverfassungsgericht-101.html

Da werden sich die GRÜNEN aber freuen und wir alle können schon heute wissen, was da auf uns zukommen wird. Auf die Corona-Lockdowns werden bald die Klima-Lockdowns folgen - alles natürlich verfassungsmäßig.

Gruselig ... [[trost]]

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Nachtrag

Michael Krause, Donnerstag, 29.04.2021, 15:53 vor 1086 Tagen @ Michael Krause 2665 Views

bearbeitet von Michael Krause, Donnerstag, 29.04.2021, 16:04

Ich hatte nunmehr Gelegenheit den Beschluss des BVerfG zu lesen.

Das BVerfG verlangt:
Die Bestimmungen (des Klimaschutzgesetzes d. Verf.) bleiben anwendbar, der Gesetzgeber muss die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.

Bis 2050 ist Klimaneutralität zu erreichen. Bislang sind aber die CO2 Einsparungen im KSG nur bis 2030 konkret geregelt. Was danach passiert, wird zukünftig durch Rechtsverordnung geregelt.

Das geht so nicht sagt das BVerfG.

Zunächst einmal gilt der Parlamentsvorbehalt. (Ja Frau Merkel so etwas gibt es). Das Parlament ist zu beteiligen.

Sodann sind die Einsparungen für die Zeit nach 2030 zu konkretisieren. Es könne nicht sein, dass die heutige Generation mit milden Einsparungen davon kommt, zu Lasten der künftigen Generation.

Der Beschluss ist auslegungsfähig. Man kann also entweder die Einsparungen vor 2030 verschärfen und Lasten von der folgenden Generation nehmen oder man kann darlegen, dass es gelingt, die Einsparungen nach 2030 zu stemmen ohne die folgende Generation über Gebühr zu belasten.

Den Beschluss sollte man nicht unterschätzen. Die Entscheidung ist einstimmig ergangen. Dies ist der leading case zum Art. 20a GG. Es ließe sich noch vieles zu dem Beschluss sagen, insbesondere Abwägung Klimaschutz gegen andere Grundrechte, internationale Dimension (Originalton des BVerfG) des Art. 20a, etc. Das sprengt die Möglichkeit eines Posts. Also nachlesen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324...

Es zeigt aber auch wie heute Politik gemacht wird. Man schafft eine Rechtsnorm die niemand ernst nimmt, hier Art. 20a GG. Danach schafft man Fälle. Gerne werden auch Minderjährige vorgeschoben. Vorher schafft man günstige personelle Voraussetzungen. Man verfährt also nach dem Motto des JCJ wir machen erst mal und wenn es kein Geschrei gibt, machen wir weiter bis es kein Zurück gibt.

Bleibt die Frage aller Fragen, wer zahlt? Im Zweifel der Leser dieses Beitrags.

Welcher Zeitraum ist denn fuer's Gericht jetzt angemessen?

CalBaer @, Donnerstag, 29.04.2021, 19:04 vor 1086 Tagen @ Michael Krause 1855 Views

Muss der Klimaschutz bis in alle Ewigkeiten festgeschrieben werden? Wenn ja, oeffnet das ja den Weg in die wachstumsfreie Wirtschaft per Gesetz, denn CO2 ist nur EIN Symptom von vielen. Selbst ohne CO2 wird der Planet sich weiter aufheizen.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

freiheitsschonender Übergang

Herzdame ⌂ @, Donnerstag, 29.04.2021, 21:34 vor 1086 Tagen @ Michael Krause 1842 Views

Widerliches Neusprech, böseste Absichten verschleiernd.

Danke fürs Einstellen!
entspannten Abend noch
Herzdame

Es ist leider

Garderegiment, Freitag, 30.04.2021, 08:03 vor 1085 Tagen @ Michael Krause 1562 Views

traurig, was aus diesem "Gericht" geworden ist.
Aber wenn hier jemand wenigstens kurz einmal schmunzeln möchte, dann guckt kurz bei Danisch rein:
'Kommunismus 6.0".

Ändert an meiner Fassungslosigkeit allerdings nichts.

Grüße

Werbung