Erneut explosive Entscheidung vom Weimarer Amtsgericht

Falkenauge @, Sonntag, 11.04.2021, 13:55 vor 1104 Tagen 3902 Views

"Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist."

Es müssen sich überall Eltern an ihre zuständigen Familiengerichte wenden, die bei Kindswohl-Gefährdung von Amts wegen eingreifen müssen. Die Weimarer Entscheidung bietet eine ausgezeichnete Grundlage.
Die Diktatur bekommt Risse.

https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-m...

Das Amtsgericht hat sich wieder mal um die einzig denkbare Lösung herumgemogelt

Mephistopheles, Sonntag, 11.04.2021, 14:09 vor 1104 Tagen @ Falkenauge 3261 Views

"Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist."

Es müssen sich überall Eltern an ihre zuständigen Familiengerichte wenden, die bei Kindswohl-Gefährdung von Amts wegen eingreifen müssen. Die Weimarer Entscheidung bietet eine ausgezeichnete Grundlage.
Die Diktatur bekommt Risse.

https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-m...

... und die lautet: Aufhebung der Schulpflicht!

Gruß Mephistopheles

Unsinn

Falkenauge @, Sonntag, 11.04.2021, 17:08 vor 1104 Tagen @ Mephistopheles 2640 Views

Dazu ist es nicht befugt. Die Schulpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, und über die Verassungswidrigkeit eines Gesetzes muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, während es hier um die Verfassungswidrigkeit einer Verordnung geht, die auch das Amtsgericht feststellen kann.
Freu Dich doch erst mal über diese tolle Entscheidung gegen den totalitären Mainstream, wie er auch in der Justiz vorherrscht.

Haben sie nicht Recht damit, dass das Familiengericht hier außerhalb der eigenen Zuständigkeit handelt?

Naclador @, Göttingen, Montag, 12.04.2021, 14:19 vor 1103 Tagen @ Rain 880 Views

Die Rechtmäßigkeit einer Verordnung müsste doch wohl vor einem Verwaltungsgericht überprüft werden? Ich bin kein Jurist, aber Du, nicht war?

Aber das ist ja fast nebensächlich: Die Hauptsache ist, dass es ein Beweisermittlungsverfahren gegeben hat, und dass die Beweise daraus auch in anderen Gerichtsverfahren genutzt werden können. Ich bin sehr gespannt, was sich in den kommenden Monaten daraus noch entwickelt.

Viele Grüße,
Naclador

--
"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson

Zuständigkeit

Falkenauge @, Montag, 12.04.2021, 20:10 vor 1103 Tagen @ Naclador 783 Views

Die Familiengerichte sind nach § 1666 BGB eindeutig zuständig. Sie haben eine solche spektakuläre Entscheidung bisher nur noch nicht treffen müssen, da es diesen neuen Totalitarismus ja noch nicht so lange gibt.

Inzidenterprüfung

Rain @, Montag, 12.04.2021, 21:51 vor 1103 Tagen @ Naclador 807 Views

Lieber Naclador,

das Familiengericht hat die Rechtmäßigkeit (Ich hab den Beschluß noch nicht gelesen, ich nehme an, es wurde die Verfassungswidrigkeit bejaht) inzidenter, als Grundlage für ein Verfahren zum Entzug der elterlichen Sorge geprüft.

Vermutlich hat das Jugendamt den Eltern die elterliche Sorge entziehen wollen, weil diese ihr Kind nicht unter Testpflicht in die Schule schicken wollten.

Das Verwaltungsgericht prüft die formelle und inhaltlich Fehlerfreiheit der Verordnungen, das ist allerdings für den Kläger nicht leicht, weil die Kommunen bzw. die Länder dazu neigen, die Verordnungen fast im Wochentakt zu ändern. Nach Änderung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.

Die Verwaltungsrichter legen dann den Klägern noch die Hälfte der Kosten auf. Na toll.

Ich hab diese Verfahren momentan auch ständig, nicht im Familienrecht, sondern im Bußgeldverfahren, weil die Kommunen Demoteilnehmern heftigste, drakonische Geldbußen auferlegen.

1 Stunde Demo zack 1000 €. Die Gerichte reduzieren das zwar auf einen Bruchteil, aber 250 € sind immer noch heftig, insbesondere, wenn man den Anwalt selbst zahlen muß.

Manche Richter sind dann so bösartig, anders ist das nicht zu nennen, daß sie Vorsatz unterstellen, mit der Folge, daß die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.

Ich seh die Richter, meist junge Frauen, hinter ihrem Richtertisch und sehe immer im Hintergrund die blutige Hilde, um nicht noch weiter in die Vergangenheit greifen zu müssen.

Ohne jedes Judiz, ohne jedes Verständnis für die Menschen, die für den Erhalt der Grundrechte auf die Straße gehen. Aber sehr eifrig im Erreichen ihrer Zielzahlen.

Und ich bin jedesmal in Versuchung, ihnen zu erklären, daß die Arisierung auch auf Grund formell wirksamer Gesetze durchgeführt wurde. Ebenso die Verurteilung Homosexueller. Oder die Wegnahme der Kinder der australischen Ureinwohner. Alles aufgrund geltender Gesetze.

Und ich weiß, sie verstehen es nicht. Nicht einmal ansatzweise.

Schreibtischtäter hat man diese Leute danach genannt.

Und ihre Kinder haben sie dafür verachtet. Und jetzt handeln sie genauso. Und fühlen sich gut im Kampf gegen Rechts und Schwurbler und Querdenker. Und verstehen Nichts.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Schulpflicht ist ausgesetzt?

StillerLeser @, Montag, 12.04.2021, 20:52 vor 1103 Tagen @ Mephistopheles 822 Views

bearbeitet von StillerLeser, Montag, 12.04.2021, 20:59

Aus unserem Kreis höre ich daß die Schulpflicht, oder deren Durchsetzung (wie bei der Insolvenzmeldepflicht) aufgehoben ist. Darunter eine Logopädin, die täglich Kontakt mit Schulen hat.
Hab das selber nicht mitbekommen. Ist das so?

Nachteile sind mir klar. Eltern, denen die Bildung ihrer Kinder egal ist, kämen dann damit durch.

Die Vorteile aber auch: Eltern, die ihren Kindern den Maskenwahn und die Indoktrination vom Hals halten wollen, und diese selber schulen, müssten keine Kindswegnahme durch das Jugendamt mehr fürchten.

Sehe ich als positives Zeichen an. (oT)

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 11.04.2021, 22:12 vor 1104 Tagen @ Falkenauge 1185 Views

Ein weiterer Sargnagel für Frau Kasner?

mabraton @, Montag, 12.04.2021, 12:38 vor 1103 Tagen @ Falkenauge 1259 Views

Hallo zusammen,

wenn man ins Paralleluniversum der Berliner Regierung eintaucht, wie ich das heute Morgen anhand des ARD Morgenmagazins getan habe, kann man den Eindruck bekommen, dass Entscheidungen wie die in Weimar nur Hintergundrauschen sind. Ich bin der Meinung, dass sich Frau Kasner inzwischen im Endkampf befindet. Sie hat klar gemacht, dass es kein zurück gibt. Folglich muss sie, so unsinnig es auch sein mag, durchziehen. Allerdings lässt sich die teils massive Kritik nicht mehr wegdrücken. Ihr politisches Erbe hat sie schon ruiniert. Die Frage ist, hält sie noch bis September durch?
Die Erfahrung zeigt, Merkels frühzeitiges politisches Ableben ist unwahrscheinlich. Allerdings hat sie sich noch nie so angreifbar gemacht wie jetzt. Der Weg bis Ende September kann sehr lang werden!

Der Richter ist bemerkenswert deutlich:
Abschliessend merkt der Richter an: “Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:

100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.

Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”

In Weimar war die Cremé de la Cremé der ausgestoßenen Wissenschaftler geladen:
Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Mal sehen was die Woche noch bringt!

Beste Grüße
mabraton

Werbung