Zwergenaufstand in Sachsen-Anhalt (Rundfunktbeitrag) - und ein Vorschlag

Ötzi @, Dienstag, 01.12.2020, 23:26 vor 1213 Tagen 2608 Views

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/debatte-um-anpassung-rundfunkbeitrag-cd...

Meine Prognose: Wie die FDP in Thüringen wird die CDU in Sachsen-Anhalt bald einknicken. Wie alle immer einknicken.

Dabei gäbe es ein ganz einfaches Mittel, um die dunklen Kanäle, die das einknicken bewirken, trockenzulegen:

Begebt Euch als CDU-Fraktion bis zur Abstimmung geschlossen auf einen öffentlichen Platz in Magdeburg. Mit Heizstrahlern, Zelten und den besten Dixi-Klos. Ohne Handys, ohne Radio. Dann müssen die Schattengestalten an die Öffentlichkeit, wenn sie Euch etwas mitteilen möchten. Und jeder Bürger kann danebenstehen und zuhören. Und jeder kann dazwischenquatschen. Und jeder kann sich die Fratzen der Schattengesalten genau ansehen.
Und jeder kann sich neben die Journanismusdarsteller stellen und auch Journalismusdarsteller spielen.

Aber wahrscheinlich trauen sich die Schattengestalten nicht und die Merkeldiktatur bricht zusammen.

Pssst: "Rundfunkbeitrag" ist der verdächtige Post-Hitlername. Die gute "Demokratieabgabe" ist die entnazifizierte neue Sprache.:) (oT)

bolte @, Mittwoch, 02.12.2020, 07:57 vor 1213 Tagen @ Ötzi 1516 Views

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Wolf Biermann: vom Widerständler zum Schoßhündchen?

Griba @, Dunkeldeutschland, Mittwoch, 02.12.2020, 16:56 vor 1213 Tagen @ Mephistopheles 1211 Views

War halt kein echter Widerständler, nur deren Abklatsch, der sich den Mund verbrannte und als Vorwand für Säuberungen gebraucht wurde. Und jetzt?
Jetzt - wo er nichts zu verlieren hätte - apportiert er brav das Stöckchen. Was für ein Elend.

--
Beste Grüße

GRIBA

Der Mann kann weder singen, noch Gitarre spielen, noch irgendwas anderes. Ein deutscher mediocrer Faselhans, ein Nix, wenn es die DDR nicht gegeben hätte

Oblomow, Mittwoch, 02.12.2020, 23:31 vor 1212 Tagen @ Griba 1087 Views

bearbeitet von Oblomow, Mittwoch, 02.12.2020, 23:36

Der Typ ist ja nicht zum Aushalten. Er ist sich vollkommen gleich geblieben, ein selbstgerechter Trottel. Man muss kein Lavater sein, um sich seinen Reim zu machen. Grass, Biermann und wie diese ganzen Nullitäten heißen. Geile Böcke mit Oberlippenbart, die nichts können. Aber zum Glück verschwinden diese Zausels alle früher oder später.

Herzlich
Oblomow

Zum Adventssonntag

D-Marker @, Sonntag, 06.12.2020, 07:45 vor 1209 Tagen @ Oblomow 845 Views

hab ich Dir als treuer Musikfan eine Perle rausgesucht, welche viele Jahre verschollen war.

Du beherrscht doch Deine (Bundes)Landessprache?

https://www.youtube.com/watch?v=C-CKlVBvsIE

LG und feix
D-Marker

Heut ist ein schoener Tach...

Oblomow, Sonntag, 06.12.2020, 09:45 vor 1209 Tagen @ D-Marker 844 Views

Kenne ich.

Flankierend dazu natuerlich Bach. Logo in Leipzig.

Lass es Dir wohlerjeen. Das wuensche ich allen Jelben: Jauchzet frohlocket dammdammdadammdada, auf preiset...

Dankbarst
Oblomow

Die CDU in S-A hat schon immer gegen den Rundfunkbeitrag gestimmt. Und im Koalitionsvertrag stehen ebenfalls "stabile Rundfunkbeiträge" drin. (mT)

DT @, Mittwoch, 02.12.2020, 08:09 vor 1213 Tagen @ Ötzi 2103 Views

bearbeitet von DT, Mittwoch, 02.12.2020, 08:15

"Nur" weil jetzt "auch" die AfD mit der CDU stimmen will, ist der schon lange feststehende Beschluß der Koalition und der CDU aus S.-A. plötzlich was schlimmes. Angeblich.

Das wird aber nirgends gesagt. Sondern die Journalistenschmierfinken und Radioquatscher reden nur von "CDU stimmt mit AfD". Framing von feinsten!

Die Erhöhung von 17.50€ auf 18.36€ sind fast 5%, es wird aber als "grade mal 86 cent" dargestellt.

Und Presse sowie Rundfunk liegen Arm und Arm.

Und natürlich ist Malu Dreyer, wegen SWR und ZDF in Mainz, am dicksten vorne mit dabei.

Der Tag wird kommen, daß die Abrißbirne Cleber's Gebäude auf dem Lerchenberg in Mainz einreißt. Ob ich das noch erleben werde, weiß ich nicht, aber es wird ein Tag zum Frohlocken sein.

[image]

Links auf dem Bild sitzt die Verwaltung, der eigentliche Wasserkopf des Ganzen.

Das ZDF hat insgesamt 3400 Mitarbeiter. Eine kleine Firma, noch nichtmal so groß wie einige große Mittelständler im Süden der Republik, die Milliardenumsätze und Millionengewinne machen.

Rechnet man 100 kEUR pro MA und Jahr, so wäre man bei 340 Mio Etat.
Bekommen tut das ZDF aber 1.9 Mrd., das sind sagenhafte 558000 EUR pro MA.

https://www.zdf.de/zdfunternehmen/2019-jahrbuch-finanzen-jahresabschluss-100.html#jumpm...

In solchem Saus und Braus schwelgen diese Intendanten, Propagandisten etc.

Infos vom Feinsten, Danke

stokk, Mittwoch, 02.12.2020, 08:20 vor 1213 Tagen @ DT 1948 Views

Geht doch.

Gruß
stokk

Verfassungen, Grund(geschwätz)gesesetz, abgeleitete Gesetze, Verträge mit dem Volk, mit anderen Ländern, Parteiprogramme im Hunnenland? (oT)

bolte @, Mittwoch, 02.12.2020, 09:15 vor 1213 Tagen @ DT 1415 Views

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Dazu passend: Barzahlung der Rundfunksteuer - ein Selbstversuch

Albatros @, Lothringen, Mittwoch, 02.12.2020, 11:27 vor 1213 Tagen @ Ötzi 1733 Views

Aus familiären Gründen mietete ich im Januar d.J. eine Wohnung in D an, um den Anreiseweg zu meinen im Seniorenheim lebenden betagten Eltern (mein Vater ist im Mai im Krankenhaus an Behandlungsfolgen gestorben) zu halbieren.

Mein Widerspruch gegen den zugesandten Feststellungsbescheid zur Rundfunksteuer, der darauf gründete, dass die Wohnung als Nebenwohnung zu gelten habe, weil sich mein Haupt- und steuerlicher Wohnsitz in F befindet, wurde erwartungsgemäss abgebügelt. Eine Nebenwohnung ist in D aber nur zulässig, wenn gleichzeitig eine Hauptwohnung in D gemeldet ist. Für Nebenwohnungen kann der Beitrag auf Antrag erlassen werden. Ich habe somit 2 Hauptwohnsitze und zahle 2 Rundfunkabgaben.

Einen Teilbetrag der (angeblichen) Schuld schickte ich in bar per Brief an den Intendanten der Landesanstalt mit der Bitte, die Summe gut zu schreiben.

Ungeachtet der Tatsache, dass der EuGH Bargeld als zulässiges Zahlungsmittel bestätigte und die Annahme verflichtend ist, wurde mir das Geld, ebenfalls per Post, zurück geschickt.

Als Begründung wurde auf Absätze im Rundfunkstaatsvertrag (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 10 Abs. 2) verwiesen, die die Zahlung nur als Lastschrifteinzug, Einzel- oder Dauerüberweisung zulassen.

Weiter heisst es im Antwortschreiben:
"Auch aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz lässt sich kein Recht auf Barzahlung ableiten. Die Vorschrift betrifft die Notenausgabe durch die Deutsche Bundesbank und sieht vor, dass auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind.
Damit wird nicht ausgeschlossen, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird, OVG NRW Beschluss vom 13.06.17, 2A 1351/16.
"

Dieses "Sand in das Getriebe streuen" derjenigen, die in den Rundfunkanstalten Selbstbedienungsvereine, Propagandaschleudern und hörige Subgesellschaften des Staates sehen, ist nur sinnvoll, wenn es viele tun.

Beim Bezahlen lediglich mit den Zähnen zu knirschen, ist nicht mehr ausreichend. Beitragserhöhung voraus!

Ein letzter Trost bleibt: Sie können mich zwingen, zu zahlen, aber nicht, zu konsumieren.

Meint mit Grüssen im Advent der

--
Albatros

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