Grüß Sie Gott in Freiheit, Herr Mahler

Langmut @, Dienstag, 27.10.2020, 16:28 vor 1249 Tagen 5825 Views

Hallo in die Runde,

da gebiert der Zeitgeist einen recht hübschen Anachronismus:

Holocaustleugner Horst Mahler aus Haft entlassen

Feix[[rofl]]

Langmut

--
Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

Es hageln gerade massiv Gedankenverbrecher auf uns ein

b.o.bachter @, Dienstag, 27.10.2020, 20:17 vor 1248 Tagen @ Langmut 4542 Views

Hallo Langmut,

hat die Überschrift urspünglich

Horst Mahler wieder auf freiem Fuß

oder so ähnlich gelautet und beziehst Du Dich darauf mit dem Anachronismus? Passen würde es, denn in der Haft wurden ihm beide Unterschenkel amputiert, wohl wegen mangelhafter Versorgung.

Die 92-Jährige Ursula Haverbeck kann zwar immerhin noch auf ihre Füße freigesetzt werden, wenn sie 5.11.2020 entlassen wird, jedoch ist für den 17.11.2020 bereits die nächste Gerichtsverhandlung terminiert.

Sylvia Stolz müsste am 23.11.2020 entlassen werden. Als Anwältin hatte sie 2006 Ernst Zündel vertreten und Beweisanträge zu speziellen Vorfällen gestellt. Diese wurden mit der Begründung abgelehnt, dass es unerheblich ist, ob diese speziellen Vorfälle stattgefunden haben, denn deren Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt vor Gericht.

Beweisanträge in dieser Angelegenheit = Leugnung => Zwei Jahre Haft.
Detailliert über diesen Prozess berichten = Leugnung => Zwei Jahre Haft.

Immerhin verdanken wir Sylvia Stolz und dem Zündel-Prozess, dass Richter Meinerzhagen kurz und bündig klarstellte, was in Deutschland zählt und was nicht.

Das erinnert mich stark an die Prozesse.............

ottoasta @, Dienstag, 27.10.2020, 21:06 vor 1248 Tagen @ b.o.bachter 3907 Views

.....welche seinerzeit (vom Mittelalter aufwärts) zu den damaligen 'Gedankenverbrechen' bezüglich katholische Lehre geführt wurden.

Da haben wir doch das selbe Muster; eine Beweisaufnaheme war nicht nötig, denn die kanonischen Schriften waren ja die Wahrheit!
Notfalls gab es dann 'ein wenig Folter'.
Das Urteil stand ja vorher schon fest.

Ein schönes Beispiel sind die Vorgänge um Jan HUS! Aber da haben sich dann wenigstens die Anhänger erhoben (nicht weit von mir hier war ein grosses Schlachtfeld!).

In meiner Jugend (1950er Jahre, da waren die Gedanken noch ziemlich frei!)haben wir schon darüber diskutiert wie dumm die Menschen damals waren wegen Gedanken und Schriften sich die Schädel einzuhauen!
Denen war das Ganze aber sehr ernst! Es hing ja das Seelenheil davon ab! Wurde ihnen eingeredet von bestimmten Kreisen.

Was hat sich also bis heute geändert?
Klar, heute muss die Demokratie geschützt werden.....damals die richtige Religion!

Otto

--
Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

Deine Erinnerung an die goldenen 1950er Jahre trügt dich

Prophet @, Dienstag, 27.10.2020, 21:37 vor 1248 Tagen @ ottoasta 3720 Views

In meiner Jugend (1950er Jahre, da waren die Gedanken noch ziemlich frei!)

Nein, waren sie nicht. Gedanken sind nie "frei", und schon gar nicht waren sie es in den 1950er Jahren.

Du warst jung, du warst gefühlsmäßig frei (es lag aber vielleicht eher an deinen durch gesunde Drüsen ausgeschütteten Sexualhormonen die damals ein höheres Niveau hatten als heute und allgemein an der jugendlichen Abenteuerlust und Aufbruchstimmung).

Die Gedanken "der Gesellschaft" waren nicht frei und waren es nie ("der Zeitgeist" ist nie frei). Ein 70jähriger hätte damals genauso oder ähnlich wie du heute geschwärmt: "In meiner Jugend, in den 1880er Jahren, da waren die Gedanken noch ziemlich frei! Was ist bloß mit dieser verblödeten Jugend los, diesen Luschen!)"

Du verwechselst den Zustand deiner verflossenen Jugend- und/oder Kinderzeit mit der Gesamtgemengelange einer unfreien Gesellschaft die schon immer unfrei war. Und was ficht dich überhaupt die Freiheit der Gedanken der Mehrheit an? Wenn du selbst wirklich frei wärest, wäre dir das wirklich scheißegal ob du der einzige Mensch auf der Erde oder im Universum wärest der frei ist, und alle anderen nicht. Denn das ist Freiheit: sie passiert nur in deinem Kopf und ist unabhängig vom sozialen Umfeld oder gesellschaftlichen Lage. Ob Merkel oder Greta ein Terrorregime errichtet haben - es spielt dann keine Rolle wenn du wirklich frei bist.


1950, waren das nicht so Zeiten als man den Pfarrer noch fragen musste ob man auf's Feld durfte, wo Paare angezeigt wurden weil sie sich küssten in der Öffentlichkeit und waren es nicht die goldenen 50er Jahre, als man in manch Provinzlerdorf noch Homosexuelle auf dem Kirchanger steinigte oder anzündete? Und bis zu welchem Jahrzehnt mussten Frauen die Männer um Erlaubnis bitten eine Arbeitsstelle annehmen zu dürfen? Oder um den Führerschein zu machen? Meinst du diese "freien Jahre" oder bist du in einem anderen Universum unterwegs? In der Schweiz gab es das Frauenwahlrecht übrigens erst 1971. Soviel zum Zustand der 1950er Jahre und der Gedankenfreiheit. Und wie war es nochmal mit dem Mietwohnungen 1950? Und den Paaren die ohne kirchlichen Segen heirateten?

- Du leidest unter verzerrter Wahrnehmung. Oder weißt gar nicht, wie man den Begriff der Freiheit überhaupt definiert.

+1

Oblomow, Dienstag, 27.10.2020, 21:51 vor 1248 Tagen @ Prophet 3166 Views

Mein Vadder, der ein gutes Urteil hatte, sagte mir mal genau das, was Du da schreibst: die 50ziger waren an Piefigkeit und Enge nicht zu ueberbieten. Ein gutes Urteil hat auch dieser Berliner Haschbruder: Jetzt kommt das Wirtschaftswunder. Nostalgie ist doch fuer die Katz.

Herzlich
Oblomow

- 1

Martin @, Mittwoch, 28.10.2020, 06:07 vor 1248 Tagen @ Prophet 2803 Views

Ein Popanz. Auch wenn die Gesetzeslage es ermöglichte, die Frauen haben in den 50ern gearbeitet, wenn sie wollten. Den Pfarrer hat niemand gefragt, wenn er auf das Feld wollte. Und ich kenne keinen Fall einer Anzeige, weil sich zwei auf der Straße geküsst haben. Da verzerrt die Erinnerung.

Es ist auch nicht die Frage, ob die Gedanken einer Gesellschaft frei sind, sondern die der Einzelnen. Heute mögen spezielle Gruppen, wie Schwule, freier erscheinen, dafür ist die Mehrheit der Bevölkerung in political correctness unfrei gefangen. 68er hätte es unter heutigen Bedingungen nie gegeben. Einen Wehner und Franz Josef Strauß hätte es unter heutigen Bedingungen auch nicht gegeben.

Umso weiter man zurückblickt, umso größer die Freiheit.

trosinette @, Mittwoch, 28.10.2020, 07:21 vor 1248 Tagen @ Martin 2672 Views

Guten Tag,

die Mehrheit der Bevölkerung in political correctness unfrei gefangen

Und im finsteren Mittelalter war man definitiv noch viel freier als in den 50'zigern, weil man im Mittelalter zur Vollstreckung von political correctness für den Kaiser gar nicht erreichbar war.

Von der totalen Freiheit in der Steinzeit ganz zu schweigen.

Mit freundlichen Grüßen
Schneider

(K)Ein Popanz?!

Oblomow, Mittwoch, 28.10.2020, 09:11 vor 1248 Tagen @ Martin 2404 Views

bearbeitet von Oblomow, Mittwoch, 28.10.2020, 09:41

Klar, es gab den Kupplungsparagraphen, weil er nie angewendet wurde. Es ist zudem das Wesen der Unfreiheit, ueber die hier die Rede ist, dass sie nicht direkt, sondern indirekt wirkt. Die Moeglichkeit, sanktioniert zu werden: das reicht. Exemplarisch wird gestraft. Mich würden mal Deine Quellen beziehungsweise Dein Alter interessieren. Political correctness gab es immer, Betonung auf immer, weil eine Gesellschaft nicht ohne political correctnes funktioniert. Der Zusammenhalt von politischen System läuft immer über diskriminierende Distinktionen bis hin zum Krieg, siehe überall. Es ist gerade nicht pc, in Istambul leckren Camenbert zu koofen. Übrigens ist auch das Gelbe Forum ein politisches Mikrosystem mit pc. Der Fremde ist die eigene Frage als Gestalt oder so ausm Kopf.

Herzlich
Oblomow

Habe die 50er persönlich erlebt, schreibe also nicht aus der Theorie (OT)

Martin @, Mittwoch, 28.10.2020, 15:07 vor 1248 Tagen @ Oblomow 1899 Views

Mein Alter ist hier im Forum ja kein Geheimnis.....

ottoasta @, Mittwoch, 28.10.2020, 17:09 vor 1248 Tagen @ Oblomow 1995 Views

... und auch meine Quellen sind eigene Erlebnisse die bis in meine Schulzeit in der 1.Klasse noch beim 'Adolf', und Erzählungen meiner Mutter zurückgehen.

Auch Erlebnisse mit Russen (prima Leute!), Amerikanern (Saubärn wie man in Bayern sagt) prägten mich.

Mein Alter? Ich werde nächstes Jahr 83 Jahre alt!

Genügt das?

Otto

--
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Tolstoi

Schön, dass es auch im Gelben Forum offenkundig wird.

trosinette @, Mittwoch, 28.10.2020, 07:12 vor 1248 Tagen @ Prophet 2849 Views

bearbeitet von trosinette, Mittwoch, 28.10.2020, 07:22

Guten Tag,

der Umstand, dass unsere Erinnerungen der gewesenen Realität nur unzureichend entsprechen ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Dieses Phänomen kann man ruhig aus der Erinnerung abrufen, bevor man vermeintlich bemühten Historikern Geschichtsklitterung vorhält, nur weil Omma und Oppa die Geschichte anders erzählen.

Mit freundlichen Grüßen
Schneider

Die 50er Jahre waren gar nicht das Thema von Otto, sondern die Zeit, in der die Kirche die volle Propaganda-Kontrolle über die Menschen hatte. Und da sind wir heute nicht besser dran

BerndBorchert @, Mittwoch, 28.10.2020, 09:04 vor 1248 Tagen @ Prophet 2385 Views

bearbeitet von BerndBorchert, Mittwoch, 28.10.2020, 09:53

der einzige Unterschied: es ist nicht die Kirche, sondern es sind die gleichgeschalteten Medien.

Wichtiges Mittel der Kirche damals bzw. der Medien heute: ein Großteil der Bevölkerung vertraut ihnen praktisch blind.

Bernd Borchert

Du verdrehst Otto's Beitrag praktisch ins Gegenteil, indem Du Dich auf die eine Bemerkung stürzt

Mitnichten.....

ottoasta @, Mittwoch, 28.10.2020, 16:53 vor 1248 Tagen @ Prophet 2014 Views

....ich weiss sehr wohl, dass die Zeit nach dem 2.WK, nach Gründung der BRD, auch restriktiv war. Aber hauptsächlich was die 'Moral' anbetrifft! Kirche!!

Das habe ich aber mit meiner Aussage zu den 1950ern >> nicht gemeint!

Beipiel:

Wir waren in der Berufschule zu 50 % ehemalige Mittel bzw. Oberschüler (so hiess das damals), somit auch politisch gut geschult! Natürlich waren wir fast alle 'Rote'!

Im Deutsch und Religionsunterricht (gab es in Bayern) hatten wir teilweise sehr viel Freiheit zu dikutieren.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ich damals mal den Religionslehrer einen 'Kuttenbrunzer und Kerzentröpfler' genannt habe. Folgen? Keine!

Traut sich das heute noch ein Schüler?

Da kam es schon mal vor, dass Einer dicke Bücher aus der Nazizeit heranschleppte!
Waren zwar verboten...

Das, was da geredet wurde würde heute einen Aufstand geben; Polizei, Staatsanwalt usw. kämen gar nicht mehr aus der Schule raus!
Damals ging das alles denen am Arsch vorbei!

Wir hatten damals noch eine relative Redefreiheit!
Und auch ansonsten waren wir Jung's ziemlich frei in unserer Freizeit!

Otto

--
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Tolstoi

Bei Deinem Kinderkrawall von Damals würde die heutige Lehrerschaft nur mit den Achseln zucken Du Hure.

trosinette @, Donnerstag, 29.10.2020, 05:45 vor 1247 Tagen @ ottoasta 1903 Views

bearbeitet von trosinette, Donnerstag, 29.10.2020, 06:06

Guten Tag,

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ich damals mal den Religionslehrer einen 'Kuttenbrunzer und Kerzentröpfler' genannt habe. Folgen? Keine!

Von wegen keine Folgen...:
Da hast Du mit Deinem Kirchenbashing gegenüber den duldsamen Pfaffen erfolgreich mitgeholfen, das die Moral in der politischen correctness aufgeht und 70 Jahre Später balgst Du Dich über die von der Politik eingeschränkten Redefreiheit.

Traut sich das heute noch ein Schüler?

Dafür trauen die sich andere Sachen.

Mit freundlichen Grüßen
Schneider

Erinnerungskultur

Langmut @, Dienstag, 27.10.2020, 22:59 vor 1248 Tagen @ b.o.bachter 2905 Views

Hallo in die Runde,

tatsächlich leistete sich der BR die Geschmacklosigkeit mit dem "freiem Fuß".

Und anno 1998 durfte Martin Walser folgendes immerhin noch straffrei von sich geben:

„Kein ernstzunehmender Mensch leugnet Auschwitz; kein noch zurechnungsfähiger Mensch deutelt an der Grauenhaftigkeit von Auschwitz herum; wenn mir aber jeden Tag in den Medien diese Vergangenheit vorgehalten wird, merke ich, dass sich in mir etwas gegen diese Dauerpräsentation unserer Schande wehrt. Anstatt dankbar zu sein für die unaufhörliche Präsentation unserer Schande, fange ich an wegzuschauen. Wenn ich merke, dass sich in mir etwas dagegen wehrt, versuche ich, die Vorhaltung unserer Schande auf Motive hin abzuhören, und bin fast froh, wenn ich glaube entdecken zu können, dass öfter nicht mehr das Gedenken, das Nichtvergessendürfen das Motiv ist, sondern die Instrumentalisierung unserer Schande zu gegenwärtigen Zwecken. Immer guten Zwecken, ehrenwerten. Aber doch Instrumentalisierung. […] Auschwitz eignet sich nicht dafür, Drohroutine zu werden, jederzeit einsetzbares Einschüchterungsmittel oder Moralkeule oder auch nur Pflichtübung. Was durch Ritualisierung zustande kommt, ist von der Qualität des Lippengebets […].[41]“

Entstammt einer merkwürdig verbrämten Erinnerungskultur.[[sauer]]

Was werden unsere Nachfahren über die Jahre 2020 ff. später einmal geschichtlich indoktriniert erfahren?

"Wie konnten die damals nur glauben, dass sie mit einem vor dem Gesicht zusammengebundenen Putzlumpen einer wie auch immer gearteten Virengefahr vorbeugen können."[[euklid]]

Aber vielleicht wird dann obiger leichtfertig daher gesagte Satz ebenfalls justiziabel sein.[[freude]]


"Every generation got is't own desease" - Fury im Schlachthaus.

Gruß
Langmut

--
Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

Was lehren uns solche Urteile?

nereus @, Mittwoch, 28.10.2020, 08:38 vor 1248 Tagen @ b.o.bachter 2609 Views

Hallo b.o.bachter!

Offenbar stinkt es dort am meisten, wo die Staatsmacht keine Gnade kennt.
Gedankenverbrechen werden mit 10 Jahren Haft bestraft.
Eine fast 90-jährige Frau wandert ins Gefängnis weil sie Dinge sagt, die man nicht sagen darf.

Das sagt sehr viel über die bestehenden Machtverhältnisse aus.

mfG
nereus

Ich habe mich in diesen Bereich nicht sonderlich tief eingelesen ...

Lenz-Hannover @, Mittwoch, 28.10.2020, 11:00 vor 1248 Tagen @ b.o.bachter 2187 Views

nur hatte Frau Stolz wohl Schriftsätze mit Sätzen beendet wo jeder Ärger mit bekommt.

Ich weiß nicht mehr ob es "Sieg Dingens" war, nur in einem Schriftsatz hat das ein Richter zu lesen UND muss dann darauf reagieren.

Alles in allem, halte ich das Buch Fremdbestimmt von Thorsten Schulte (bisher nur angelesen) da für hilfreicher, der verweist auf neutrale Quellen. Allein, dass Dritte den Krieg Deutschland / Russland wohlwollend sahen ist für viele undenkbar, wäre aber absolut nichts neues auf der Welt.

Horst Mahler schreibt einen Brief an seinen lieben Freund Gerhard Schröder

bolte @, Dienstag, 27.10.2020, 21:51 vor 1248 Tagen @ Langmut 3822 Views

Mahler, ein Mitglied in dem Rattennest Schröder, Benneter und Schily
***

Berlin und Leipzig, den 9. November 1999

Lieber Gerhard Schröder,
da ich diese Zeilen in freundschaftlicher Absicht an Dich richte, vermeide ich es, Dich mit Deiner Amtsbezeichnung anzusprechen. An dieser kannst Du unmöglich Freude haben, denn Du führst eine Vasallenregierung – und Du weißt, daß ich das weiß. Es wäre ungerecht, Dir Salz in die Wunde zu streuen.
(...)
Ich schließe in Sorge um unser Volk
und in wehmütigem Gedenken an einen Freund.

Dein Horst Mahler

https://archive.org/details/horstmahler-briefangerhardschroeder-PcnuWtx6kHkJ

[image]

Hier Horst Mahler mit dem Studentenführer Daniel Cohn-Bendit bei der Urteilsverkündung gegen Baader.

Horst Mahler - Inquisition in der BRD

Albrecht @, Dienstag, 27.10.2020, 23:17 vor 1248 Tagen @ Langmut 3441 Views

bearbeitet von Albrecht, Dienstag, 27.10.2020, 23:30

taz vom 9.2.2007: Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der
lapidaren Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der
Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe
in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.


Horst Mahler - Inquisition in der BRD


Friedrich Bode - Pastor im Ruhestand - Im Gespräch mit Werner Keweloh
Friedrich Bode, Pastor i. R. – Freiheit für Horst Mahler


Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

ist ein Teil des § 130 bzw. seine Auslegung, nachdem was Horst Mahler im Video sagt, nicht verfassungswidrig?

Albrecht @, Mittwoch, 28.10.2020, 11:22 vor 1248 Tagen @ Albrecht 2291 Views

Hallo zusammen,

ist ein Teil des § 130 bzw. seine Auslegung vor Gericht, nachdem was Horst Mahler im Video sagt, nicht verfassungswidrig?

Wenn ein Angeklagter nicht mehr verteidigt werden kann, weil sein Verteidiger sich selbst strafbar macht, wenn er den Angeklagten seinem Auftrag gemäß verteidigen will, ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt und das verstößt doch wohl gegen das Grundgesetz. (z.B. §1 §3 §4 $19 ...)

taz vom 9.2.2007: Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der
lapidaren Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der
Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe
in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.

Sind die Würde des Menschen und seine Grundrechte nur solange unantastbar, solange sie nicht gegen die Political Correctness verstoßen?

Gruß
Albrecht

--
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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Das Bundesverfassungsgericht bricht das Grundgesetz

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Mittwoch, 28.10.2020, 11:34 vor 1248 Tagen @ Albrecht 2453 Views

ist ein Teil des § 130 bzw. seine Auslegung vor Gericht, nachdem was Horst Mahler im Video sagt, nicht verfassungswidrig?

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104...
Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009
- 1 BvR 2150/08 -
1. § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.
2. Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige Sonderbestimmungen nimmt den materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück. Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2150/08 -

Zum Hintergrund! Gemäß Grundgesetz müssen Gesetze allgemein abgefasst werden. Sie dürfen sich nicht auf eine bestimmte Tat beziehen. Der §130 bezieht sich aber auf eine bestimmte Tat und ist somit Verfassungswidrig. Die Richter lehnen eine Abschaffung des Paragraphen aber ab, weil die Tat so doll schlimm ist. Da muss die Verfassung einfach gebrochen werden.

Justiz kann einfach alles. Die können auch entscheiden, dass die Sonne im Westen aufgeht und im Osten untergeht. Keiner von denen würde einen Widerspruch zur Wirklichkeit registrieren.

Rainer

--
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Wir hatten es hier doch schon oft genug. Rechts = Nazi und für die gilt das GG nicht! (Art. 139 GG)

XERXES @, Mittwoch, 28.10.2020, 13:53 vor 1248 Tagen @ Rainer 2073 Views

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Nun ganz so ist es nicht....

ottoasta @, Mittwoch, 28.10.2020, 16:34 vor 1248 Tagen @ XERXES 2067 Views

....hier mal ein Auszug:
****
Da galt schließlich, bis Roman Herzog sich der leidigen Sache annahm, der Grundgesetzartikel 139: "Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Der Artikel war von Anfang an umstritten. Der Altnazi Seebohm - unter Adenauer Verkehrsminister und berüchtigter Sonntagsredner - wollte ihn weghaben. Theodor Heuss, der 1933 im Reichstag die Hand für Hitlers Ermächtigungsgesetz gehoben hatte, äußerte schon 1949 bei den Grundgesetzberatungen im Parlamentarischen Rat über den Artikel 139: "Ich würde es gerne streichen. Aber praktisch geht es nicht."

Bis Herzog sich im Maunz-Kommentar der Sache annahm, sahen andere Kommentatoren im Artikel 139 die Grundsatzaussage gegen nationalsozialistische und faschistische Staatsauffassungen. Maunz hatte dagegen die "Menschenwürde" des Artikels 1 bemüht. Allein aus der "Überstaatlichkeit und Zeitlosigkeit der Menschenwürde" - so schrieb er 1973 - folge, dass sie - die Menschenwürde - den Entnazifizierungsvorschriften des Artikels 139 übergeordnet sein müsste. Die seien "lediglich staatlich gesetztes Recht vorübergehender Natur".

Roman Herzog macht mit dem Artikel 139 des Grundgesetzes kurzen Prozess

Schüler Roman Herzog, dem Maunz die Bearbeitung des Artikels 139 im Grundgesetzkommentar anvertraute, macht dann das Staatsschiff klar. "Bei seinem Inkrafttreten fand das GG eine beträchtliche Anzahl von alliierten und deutschen Rechtsvorschriften vor, die sich mit der" - so schreibt Herzog leicht angewidert - "sog. Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus, kurz mit der sog. Entnazifizierung befassten."

Und Herzog macht kurzen Prozess: "Mit dem Abschluss der sog. Entnazifizierung ist Art. 139 obsolet geworden." Ganz deutlich wird er mit der Feststellung: "Abzulehnen ist insbesondere der Versuch, ihn als Grundsatzaussage über die Haltung des GG gegenüber nationalsozialistischen und verwandten (z. B. faschistischen) Staatsauffassungen anzusehen und insoweit natürlich fortgelten zu lassen."

An die Stelle einer solchen Grundsatzaussage gegen nationalsozialistische Staatsauffassungen schmuggelt Maunz-Schüler Herzog eine dort so nicht vorhandene allgemeine Antitotalitarismus-Bestimmung ins Grundgesetz ein, die auf einem "Anschauungsunterricht" beruhe, den "das deutsche Volk zwischen 1933 und 1945 von seiten des Nationalsozialismus" und - darauf kommt es an - "seit 1945 aber von seiten des Kommunismus erfahren" habe.

Deshalb erscheine es - so Herzog - "gänzlich ausgeschlossen", dass dieses deutsche Volk "dem Totalitarismus der einen Seite mehr Ablehnung entgegenbrächte als dem der anderen". So komplimentiert der spätere Bundespräsident den Artikel 139 als unzulässige "Sondervorschrift nach rechts" aus dem Grundgesetz heraus und pflanzt die Totalitarismustheorie hinein.
****

Ist von hier, sehr schöne Seite!

***
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/stumpf-gegen-rechts

****

Otto

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Sehe ich gänzlich anders...

XERXES @, Mittwoch, 28.10.2020, 17:03 vor 1248 Tagen @ ottoasta 2002 Views

Auf die Aussage, er (Art.139) sei obsolet, stösst man überall. Wäre dem so, man hätte ihn schön vor über 30 Jahren streichen können und damit auch eine menge Druckerschwärze sparen können.

Wurde er aber bislang nicht...

Der Artikel sagt ja auch nicht, dass die Rechte des GG nicht für Nazis (wie auch immer man diese definieren mag) gilt, sondern, stellt fest , dass es Vorschriften und Anordnungen gibt, die über dem GG stehen! Um welche es sich handelt, diese Frage bekommt man nicht beantwortet!

--
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Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Das ist doch genau das, was die Inquisition damals machte....

ottoasta @, Mittwoch, 28.10.2020, 16:19 vor 1248 Tagen @ Rainer 2040 Views

...und über das wir uns heute zu Recht empören!

Und heute? Was ist der Unterschied zur damaligen Auffassung: Es gibt nur die katholische Kirche, du hast das zu glauben auch wenn es im Widerspruch zu den Naturgesetzen steht usw. (Galileo!). Sonst droht Folter und der Scheiterhaufen!

Und heute in Deutschland?

Otto

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Schlechte Beispiele

trosinette @, Donnerstag, 29.10.2020, 06:04 vor 1247 Tagen @ ottoasta 1850 Views

das, was die Inquisition damals machte

Ist Ausgangspunkt unseres Rechtssprechungsverfahren. Z.B. wurde dem Angeklagten das Recht zugesprochen, sich zu verteidigen.

Es gibt nur die katholische Kirche, du hast das zu glauben auch wenn es im Widerspruch zu den Naturgesetzen steht usw. (Galileo!).

Galileo konnte seine Aussagen und Annahmen mit den damaligen Mitteln nicht abschließend beweisen und soll trotzdem höchst arrogant und überheblich aufgetreten sein. Im Gelben Forum werden solche Leute auch immer an den Pranger und oder kaltgestellt.

Ich kann die ganze Aufregung um die Redefreiheit nicht nachvollziehen. Der Frust rührt vermutlich nur daher, dass die Rede nicht die gewünschte Wirkung erzielt.

Mit freundlichen Grüßen
Schneider

Horst Mahler wehrt sich gegen "Führungsaufsicht"

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Dienstag, 27.10.2020, 23:30 vor 1248 Tagen @ Langmut 3578 Views

Wie gefährlich für die Obrigkeit muss jemand sein, wenn man ihn unter "Führungsaufsicht" stellen will?

Horst Mahler wehrt sich dagegen. Er wehrt sich auch gegen eine Justiz, die ein faules Ei ist. Mit ungesetzlichen Methoden versucht man Horst Mahler Mundtot zu machen.
https://wir-sind-horst.de/2020/10/eine-anhoerung-und-zwei-erklaerungen/

Ein Armutszeugnis der Justiz und einer Regierung, die nicht in der Lage sind mit, ja auch merkwürdigen, Kritikern umzugehen.

Die ganze Seite ist es Wert, beachtet zu werden. Besonders, wenn man wissen will, wie Deutschland so tickt.
https://wir-sind-horst.de

Rainer

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