Karlsruhe: Auch Ehepaare müssen beim Spaziergang Maske tragen. Rechtliche Fragen

Zooschauer @, Montag, 26.10.2020, 09:30 vor 1249 Tagen 3659 Views

Hallo Foristen,

wenn Ehepaare in Karlsruhe im Freien die 1,50m Abstand nicht einhalten können, müssen sie eine Maske tragen. Selbst mit Wohlwollen kann man in dieser Vorschrift nicht mehr erkennen, dass es noch um Infektionsschutz geht. Denn dann müssten Ehepaare grundsätzlich separiert werden, dann wäre ja das gemeinsame Heim schon ein unkontrollierbarer Gefahrenort, vom Ehebett mal ganz zu schweigen.

Ich bin juristisch nicht genug ausgerüstet. Weiß jemand von euch auf die Schnelle, wie man hier juristisch gegen eine solche Vorgabe argumentieren kann?

Ich werde immer fassungsloser, was hier in wenigen Tagen schon wieder alles durchgepeitscht wird...

Kontrollen durch Polizei sind einfacher wenn ALLE eine Maske tragen MÜSSEN

Joe68 @, Montag, 26.10.2020, 09:36 vor 1249 Tagen @ Zooschauer 2433 Views

Es geht hier einzig und allein um die Kontrolle durch Polizei und Ordnungsamt, es vermeidet elend lange Diskussionen ob verheiratet, verlobt, aktueller Lebensabschnittspartner, Affäre,.......

Ein Rechtsstaat und eine Demokratie sind halt langsam und für die Verwaltung nervig. In Diktaturen hat man es einfacher. Da regiert man einfach durch. oT.

Rain @, Montag, 26.10.2020, 09:46 vor 1249 Tagen @ Joe68 1871 Views

.

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Fadenscheinig

Zooschauer @, Montag, 26.10.2020, 09:47 vor 1249 Tagen @ Joe68 2136 Views

Sorry, aber das darf nicht der Grund sein, warum ich in meiner Freiheit eingeschränkt werde, bzw. wenn ich dafür bestraft werde, dass ich natürlicherweise mit meiner Ehefrau ohne Maske spazieren gehe, weil Infektionsschutz zwischen uns obsolet ist. Nicht wir sind hier in der Bringschuld, sondern der Staat. Wenn der Staat wissen will, warum wir keine Maske tragen müssen, dann muss er nun mal fragen.

Echt, das alles geht immer weiter in totalitäre Strukturen. Es kann nicht sein, dass sich Menschen für ein natürliches und unproblematisches Verhalten rechtfertigen oder schuldig fühlen sollen.

Maskenzwang eine Ordnungswidrigkeit? Wie hoch ist die Strafe für die Übeltäter? Geldstrafe, Führerscheinentzug, Gefängnis im Wiederholungsfall, vorbestraft?(oT)

bolte @, Montag, 26.10.2020, 10:10 vor 1249 Tagen @ Joe68 1721 Views

./.

Verstoß gegen Maskenzwang = Ordnungswidrigkeit

Rain @, Montag, 26.10.2020, 11:16 vor 1249 Tagen @ bolte 2044 Views

Lieber Bolte,


in Mannheim zahlt man derzeit 250 € für einen Verstoß,

in Heidelberg wurden 1.000 € festgesetzt. Für Ersttäter.

6 mal in Mannheim erwischt, ein Monatseinkommen ist flöten.


Die Bußgelder werden wie GEZ Beiträge vollstreckt, d.h. Kontenpfändung.

Dann hat man Spaß, weil alle Daueraufträge gesperrt werden, Lastschriften zurückgehen.

Wenn es dumm kommt, kündigt die Bank.

Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Juristische Argumentation

Rain @, Montag, 26.10.2020, 09:42 vor 1249 Tagen @ Zooschauer 2796 Views

Lieber Zooschauer,


die Argumentationskette geht so:

Art. 1 GG gibt das Recht in Freiheit zu leben

Art. 19 Abs. 4 GG: Kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Infektionsschutzgesetz: Gilt für Kranke, im Seuchenfall, Maßnahmen gegen Gesunde sind dort nicht geregelt.

CoronaVO: Beruhen auf dem IfSG, können daher auch nur für Kranke gelten.

Grundsätzlich: Grundrechte können nur aufgrund eines Gesetzes, nicht aufgrund einer Verordnung eingeschränkt werden.

Aber: Die Mehrheit der Richter schaut Tagesschau und glaubt an die Gefährlich des Virusses und die Gefährlichkeit der "Coronaleugner", die nach ihrer Auffassung vermutlich Reichsbürger sind.

Und: So traurig es ist, das sagen zu müssen: Die Mehrheit der Richterinnen sind Frauen, die leider nur in Grenzen logisch und rechtstheoretisch denken, dafür aber um so moralischer sind.

Da Art 3 GG: Jeder Mensch ist vor Gericht gleich, in Deutschland nicht mehr gilt, sondern Gesinnungsrecht eingeführt wurde, kannst Du mit der Argumentation vor Gericht erfolgreich sein. Geschätzte Erfolgsquote: 10 %.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Danke! Wohl leider wahr, dass wir kaum noch Richter mit Rückgrat haben... (oT)

Zooschauer @, Montag, 26.10.2020, 09:52 vor 1249 Tagen @ Rain 1643 Views

...

.. "weiß wo Dein Haus wohnt"

Socke ⌂ @, Montag, 26.10.2020, 23:38 vor 1248 Tagen @ Zooschauer 1255 Views

Dass Richter Bescheid wissen, merkt man dann an Bewährungs-Urteilen oder gleich Freisprüchen gegenüber Tätern, die mit Sprüchen wie "isch weiß wo Dein Haus wohnt" daherkommen oder einfach nur die (50-köpfige) Sippe dabei haben.
Diese Mehrklassen-Justiz ist das Widerwärtigste, was wir seit Jahren haben.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Fremdschutz

solstitium @, Montag, 26.10.2020, 10:36 vor 1249 Tagen @ Zooschauer 2219 Views

aus dem Netz:

1. Der MNS (umgangssprachlich Maske) dient N I E M A L S dem Selbstschutz
2. Die Vorschrift, wo es zu tragen sei, wird ausschließlich mit dem Fremdschutz begründet.

Nochmal Fremdschutz Fremdschutz Fremdschutz, SONST NICHTS!

Der Park, Du bist allein, niemand, ausser Dein Ehepartner.
Gut, manche werden sich über die Jahre fremd, aber der Fall ist vom Verordnungserlassenden nicht gemeint!

Dein Ehepartner klagt über Atemprobleme - Du befreist ihn.
Genau genommen brauchst Du es aber nicht mal das, kann er allein, weil KEIN FREMDER!

Für die echten Fremden gibts ja den M I N D E S T A B S T A N D

Was aber, wenn Du der Fremde bist?
Es kommt Dir einer entgegen (Polizist) und

DU BEFREIST IHN VON DER MASKENPFLICHT
(oder er umgekehrt)
Oder passt Dich der erforderlichen Massnahme der Unterschreitung der Abstände ergeben, dann an, wenn erforderlich.


So einfach! Und LEGITIM!

Keine Begründung

Zooschauer @, Montag, 26.10.2020, 11:20 vor 1249 Tagen @ solstitium 1944 Views

Der Park, Du bist allein, niemand, ausser Dein Ehepartner.
Gut, manche werden sich über die Jahre fremd, aber der Fall ist vom Verordnungserlassenden nicht gemeint!


Wenn der "Verordnungserlassende" es nicht so meint, dann muss er es auch so schreiben. Sonst reicht mir deine wohlwollende Interpretation nicht aus. Davon kann sich keiner was kaufen.

ZITAT: Die am Samstag im Landkreis und am Sonntag in der Stadt Karlsruhe in Kraft getretenen Allgemeinverfügungen beinhalten eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, sobald zwei Menschen sich näher als 1,50 Meter kommen. Welches Verhältnis sie zueinander haben, spielt dabei keine Rolle.

Öffentlicher Raum ist dann eben auch der Wald. Wenn Ehepaare dort ohne Maske und ohne Mindestabstand "erwischt" werden, sind sie nach dieser Aussage einer Ordnungswidrigkeit überführt. Selbst wenn der Staat das in einem großzügigen und bewundernswerten Akt der Gnade nicht ahnden sollte ("Danke!!!"), ist allein eine solche Verordnung eine Anmaßung des Staates gegen die Freiheit des Einzelnen.

Ich bin gespannt, was ihr in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren noch so alles als "legitim" bewerten werdet, wenn man euch nur schrittweise und eskalativ dran gewöhnt - wegen eines vermeintlichen "Killervirus" mit einer Letalität, die sogar laut einem WHO-Bulletin inzwischen bei 0,23 Prozent liegt.

Legitim ist irgend wann alles, was die Machthaber legitimieren. Das Volk wehrt sich ja nicht; im Gegenteil.

cassi @, Mitten in der EUdSSR, Montag, 26.10.2020, 14:14 vor 1249 Tagen @ Zooschauer 1657 Views

Ich bin gespannt, was ihr in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren noch so alles als "legitim" bewerten werdet, wenn man euch nur schrittweise und eskalativ dran gewöhnt

https://twitter.com/i/status/799632174043561984

[image]

--
Gruß ©
"Dummheit ist ein menschliches Privileg" (S. von Radecki)
"Versuche niemals in keinem System die herrschende Macht mit Vernunftgründen zu überzeugen." (@Meph)

Das erinnert alles ans 3. Reich.

SevenSamurai @, Montag, 26.10.2020, 13:44 vor 1249 Tagen @ Zooschauer 2144 Views

Traurig.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Rechne jederzeit mit meiner Verhaftung

Socke ⌂ @, Montag, 26.10.2020, 18:52 vor 1249 Tagen @ Zooschauer 2026 Views

Hier in der Großstadt sind bestimmte Straßen und Bereiche mit Maskenpflicht belegt.
D. h. man biegt um die Ecke und dort herrscht plötzlich Maskenzwang.
So einen Quatsch mache ich nicht mit, es reicht mir, wenn ich aus gutem Willen schon in Läden, Einkaufszentren und teils in der Gastronomie den Spucklappen aufsetze. Aber auf offener Straße? - Njet!
Daher rechne ich mit meiner jederzeitigen Verhaftung durch die staatl. Prügelgarden. Ausweis trage ich seit dem Beginn dieser Massen-Psychose nicht mehr mit mir. Da dauerts dann halt länger im Knast, bis sie sich einig sind, wer ich denn sei.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Werbung