Zitiergebot, die unterschiedlichen Maßstäbe

mh-ing @, Samstag, 04.07.2020, 11:11 vor 1386 Tagen 2285 Views

Das von Scheuer (geplant oder verdummt) verpfuschte Gesetzt, die STVO, welche entgegen früherer Zusicherungen uns nun für geringe Überschreitungen saftig zur Kasse bittet, nebst Fahrverboten, ist nun wegen Verletzung des "Zitiergebots" in der Anwendung ausgesetzt. Das Zitiergebot ist dann angesagt, wenn eine Verordnung/Gesetz Grundrechte einschränkt. Diese durch das Gesetz erfolgenden Einschränkungen müssen mit Verweis auf das Grundgesetz zitiert werden, sonst ist das Gesetz nichtig bzw. in Teilen nicht anwendbar.

All das schlägt nun in den Medien seine Wellen und m.E. korrekt erfolgt die Nichtanwendung der neuen Verordnung. Doch -nichts Neues für Beobachter dieser Vorgänge - stellt man keine weiteren Fragen. Die richtige Frage wäre nämlich:
Wenn Scheuer so etwas tut, was ist sonst noch so falsch gemacht in den Gesetzen und wie wurde das gehandhabt? Man kommt dann schnell zu EkStG, UStG und AO.
siehe
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/292092/
https://openjur.de/u/611448.html (weit unten im Text)
https://grundrechtepartei.de/abgabenordnung-seit-1977-ungultig-wegen-verletzung-des-zit...

Man stellt nun dann fest:
- Das eigentliche nichtige USTG usw. gilt weiterhin.
- Die Juristen ändern die Nichtigkeit in Teilnichtigkeit von entsprechend betroffenen Abschnitten des Gesetzes ab
- Der Fehler dieser Gesetze/Verordnungen wird nicht behoben, sondern bleibt!
- Da der Staat auf Steuern nicht verzichten kann, ist die Justiz willfährig und kein Richter traut sich hier wirklich Recht zu sprechen.

Und,

eastman @, Paltz, Samstag, 04.07.2020, 18:59 vor 1386 Tagen @ mh-ing 1191 Views

lieber mh-ing, was willst Du uns hier mitteilen?
Ich, auch als ing, verstehe nur Bahnhof.

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Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

Du hast ja ein wenig recht

Zweistein, Samstag, 04.07.2020, 23:48 vor 1385 Tagen @ eastman 1094 Views

Nur, wer ein wenig Rechtsverständnis hat, also vom Recht etwas versteht und nicht "rechts" darunter, der wird schon wissen, worum es geht.
Ein Gesetz muss sich am Grundgesetz messen lassen. Das ist in aller Kürze das, was ich darunter verstehe. Das nennt man Zitiergebot. Wer das nicht achtet, hat ein Problem mit seinen Gesetzen, Verordnungen ect.

Was verstehst du daran nicht?

Zweistein

Danke für die Erläuterung

eastman @, Paltz, Sonntag, 05.07.2020, 09:26 vor 1385 Tagen @ Zweistein 821 Views

bearbeitet von eastman, Sonntag, 05.07.2020, 09:30

, lieber Zweistein. Ich habe verstanden, dass sich einem nicht alle Fachgebiete sofort erschliessen, und man dann auch mal besser stillhalten sollte.

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Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

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